19.06.2008 - 5.25 Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Sondermeyer informiert über einige gesetzliche Regelungen zum barrierefreien Planen und Bauen im öffentlichen Bereich. Nach Auffassung von Herr Sondermeyer widerspreche die Stellungnahme der GWH zur ARGE in Hohenlimburg, nämlich der sogenannten Checkliste nicht zu folgen, den gesetzlichen Regelungen. Diese Aussage sei nicht kompatibel mit der Landesbauordnung. Herr Sondermeyer beantragt, folgendem Beschluss des Behindertenbeirates aus dem Jahr 2006 zu folgen oder die heutige Beratung als 1. Lesung zu betrachten und mit den Landesbehörden ein klärendes Gespräch zu führen.

 

1.      Die beigefügte Checkliste “Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen Bereich” in der jeweils vom Arbeitskreis der Behindertenkoordinatoren in NRW erarbeiteten gültigen Fassung bildet die verbindliche Grundlage für künftiges Planen und Bauen in kommunaler Verantwortung. Sie ist grundsätzlich anzuwenden und gilt auch für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen sowie bei Anmietungen.

 

2.      Der Behindertenbeirat der Stadt Hagen ist rechtzeitig während der Planungsphase einzubeziehen. In Abstimmung mit dem Behindertenbeirat können von der Checkliste abweichende Lösungen erarbeitet werden.

 

Frau Machatschek merkt an, dass die vorliegende Verwaltungsvorlage den gesetzlichen Regelungen entsprechen würde. Der Behindertenbeirat habe in seinem Beschluss ausdrücklich auf die möglichen Änderungen abweichend von der sogenannten Checkliste hingewiesen.

 

Für Herrn Ludwig besteht Anlass zur Sorge, dass bei einer heutigen Beschlussfassung geltendes Recht gebeugt werde und beantragt, den Beratungspunkt als 1. Lesung zu betrachten.

 

Herr Dr. Schmidt bestätigt, dass der Punkt 2 des Beschlussvorschlages der Verwaltung den gesetzlichen Rahmen voll ausfülle. Alles was aus Sicht der Verwaltung darüber hinaus gehe, wäre wünschenswert, müsste aber aufgrund der finanziellen Lage der Stadt geprüft werden.

 

Herr Thielmann hält eine 1. Lesung für möglich, wenn aus Sicht der Verwaltung nichts dagegen sprechen würde.

 

Herr Sondermeyer weist auf die bestehenden Grund- und Menschenrechte hin, die nicht gegengerechnet werden könnten.

 

Herr Marscheider erklärt für die Fraktion Bürger für Hagen, dass diese sich dem Antrag auf 1. Lesung anschließen werden.

 

Herr Dr. Ramrath sieht im Beschlussvorschlag der Verwaltung, die die Anwendung der Landesbauordnung durchführe, keine rechtlichen Bedenken, so dass die CDU-Fraktion den Antrag auf eine 1. Lesung ablehnen werde.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den von Herrn Sondermeyer gestellten Antrag bezüglich des Beschlusses des Behindertenbeirates wie folgt abstimmen:

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

Danach lässt Herr Oberbürgermeister Demnitz über den Antrag auf eine 1. Lesung abstimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

Abschließend lässt Herr Oberbürgermeister Demnitz über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

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Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, bei Planung und Bau von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie bei den Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen öffentlicher Hoch- und Tiefbauten und im öffentlichen Verkehrsraum weiterhin die einschlägigen Vorschriften der Landesbauordnung (LBO) anzuwenden und die Empfehlungen der einschlägigen DIN-Normen zu berücksichtigen.

3.      Der Behindertenbeirat der Stadt Hagen ist rechtzeitig während der Planungsphase einzubeziehen.

4.      Der Beschluss wird ab 01.07.2008 umgesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=69399&selfaction=print