19.06.2008 - 5.25 Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.25
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 19.06.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Martina Gleiß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Sondermeyer
informiert über einige gesetzliche Regelungen zum barrierefreien Planen und
Bauen im öffentlichen Bereich. Nach Auffassung von Herr Sondermeyer
widerspreche die Stellungnahme der GWH zur ARGE in Hohenlimburg, nämlich der sogenannten
Checkliste nicht zu folgen, den gesetzlichen Regelungen. Diese Aussage sei
nicht kompatibel mit der Landesbauordnung. Herr Sondermeyer beantragt,
folgendem Beschluss des Behindertenbeirates aus dem Jahr 2006 zu folgen oder
die heutige Beratung als 1. Lesung zu betrachten und mit den Landesbehörden ein
klärendes Gespräch zu führen.
1.
Die
beigefügte Checkliste “Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen
Bereich” in der jeweils vom Arbeitskreis der Behindertenkoordinatoren in
NRW erarbeiteten gültigen Fassung bildet die verbindliche Grundlage für
künftiges Planen und Bauen in kommunaler Verantwortung. Sie ist grundsätzlich
anzuwenden und gilt auch für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Sanierungs- und
Renovierungsmaßnahmen sowie bei Anmietungen.
2.
Der
Behindertenbeirat der Stadt Hagen ist rechtzeitig während der Planungsphase
einzubeziehen. In Abstimmung mit dem Behindertenbeirat können von der Checkliste
abweichende Lösungen erarbeitet werden.
Frau Machatschek merkt an, dass die vorliegende Verwaltungsvorlage
den gesetzlichen Regelungen entsprechen würde. Der Behindertenbeirat habe in
seinem Beschluss ausdrücklich auf die möglichen Änderungen abweichend von der
sogenannten Checkliste hingewiesen.
Für Herrn Ludwig besteht Anlass zur Sorge,
dass bei einer heutigen Beschlussfassung geltendes Recht gebeugt werde und
beantragt, den Beratungspunkt als 1. Lesung zu betrachten.
Herr Dr. Schmidt bestätigt, dass der Punkt 2 des
Beschlussvorschlages der Verwaltung den gesetzlichen Rahmen voll ausfülle.
Alles was aus Sicht der Verwaltung darüber hinaus gehe, wäre wünschenswert,
müsste aber aufgrund der finanziellen Lage der Stadt geprüft werden.
Herr Thielmann hält eine 1. Lesung für möglich, wenn aus Sicht der Verwaltung nichts
dagegen sprechen würde.
Herr Sondermeyer weist auf die bestehenden Grund- und
Menschenrechte hin, die nicht gegengerechnet werden könnten.
Herr Marscheider erklärt für die Fraktion Bürger für Hagen, dass
diese sich dem Antrag auf 1. Lesung anschließen werden.
Herr Dr. Ramrath sieht im Beschlussvorschlag der Verwaltung, die
die Anwendung der Landesbauordnung durchführe, keine rechtlichen Bedenken, so
dass die CDU-Fraktion den Antrag auf eine 1. Lesung ablehnen werde.
Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den von Herrn Sondermeyer
gestellten Antrag bezüglich des Beschlusses des Behindertenbeirates wie folgt
abstimmen:
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit abgelehnt |
Danach lässt Herr Oberbürgermeister Demnitz
über den Antrag auf eine 1. Lesung abstimmen.
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Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Mit Mehrheit abgelehnt |
Abschließend lässt Herr Oberbürgermeister
Demnitz über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
1.
Der
Rat der Stadt Hagen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, bei Planung und Bau von Neu-, Um- und
Erweiterungsbauten sowie bei den Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen
öffentlicher Hoch- und Tiefbauten und im öffentlichen Verkehrsraum weiterhin
die einschlägigen Vorschriften der Landesbauordnung (LBO) anzuwenden und die
Empfehlungen der einschlägigen DIN-Normen zu berücksichtigen.
3.
Der
Behindertenbeirat der Stadt Hagen ist rechtzeitig während der Planungsphase
einzubeziehen.
4.
Der
Beschluss wird ab 01.07.2008 umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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613,4 kB
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