19.06.2008 - 5.31 Bebauungsplan Nr. 3/05 Am Höing/Pferdewiesea) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis des Schriftführers: Das Vorblatt zur Vorlage 0449/2007 „Bebauungsplan Nr. 3/05 (569) „Am Hoing/ Pferdewiese“ wurde als Tischvorlage ausgelegt und ist als Anlage 19 der Niederschrift beigefügt.

 

 

Herr Dr. Fischer erinnert an die Beschlussfassung des Sport- und Freizeitausschusses, der diese Maßnahme einstimmig abgelehnt habe. Die drohende Existenz des Reitervereins bestehe mittlerweile zwar nicht mehr, allerdings könnte durch ein näheres Heranrücken der Wohnbebauung an den Sport- und Freizeitpark Ischeland die Gefahr bestehen, dass dieser durch eine privatrechtliche Klage gefährdet werden könnte. Aus diesem Grunde bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um eine erneute Begründung und die Entkräftung der bestehenden Bedenken.

 

Herr Grothe bittet um Verständnis, dass für einzelne Bürgerinnen und Bürger in jedem Bebauungsplanverfahren die Möglichkeit einer Klageerhebung bestehen würde, wenn diese der Auffassung seien, dass in Ihre Rechte eingegriffen werde. In dem Bereich Am Hoing/Pferdewiese stelle sich der Sachverhalt anders dar. Die Verwaltung beabsichtige, die Grundstücke innerhalb des Bebauungsplanes, die zur Erschließung anstehen, so zu verkaufen, dass sich keine Ansprüche von einzelnen Bürgern ergeben werden. Die Lärmentwicklung unter Berücksichtigung des eingesetzten Bodenbelages und den Nutzungszeiten aller vorhandenen Sportplätze sei untersucht worden. Im Ergebnis könnte es nicht zu unzumutbaren Lärmbelästigungen kommen. Inwieweit Bürger der angrenzenden Wohnbebauung zum Bebauungsplan ein Klageverfahren anstreben, könnte aus Sicht der Verwaltung nicht beurteilt werden.

 

Herr Thielmann entgegnet, dass es in vielen vergleichbaren Fällen Klagen von Bürgern gegeben habe, bei denen entsprechende Sporteinrichtungen geschlossen bzw. verändert werden mussten. Die Bedenken von Herrn Dr. Fischer seien nachvollziehbar, so dass die FDP-Fraktion Ihre Zustimmung zu diesem Beschluss nicht geben werde.

 

Herr Jochen Weber bezieht sich auf die Auslegung der heutigen Rechtsprechung, die auf die Verantwortung der potenziellen Käufer abziele. Diese müssten bei Abschluss eines Kaufvertrages, die zuvor dargelegten Immissionswerte in Kauf nehmen. Die dargestellte Problematik sehe die SPD-Fraktion nicht mehr.

 

Auf die Frage von Herrn Kayser, ob durch Bereithaltung der Ersatzfläche für den Reiterverein nicht die Wegebeziehungen zwischen den Sportplätzen und dem Kleingartenverein gestört sei, antwortet Herr Grothe, dass sich die von Herrn Kayser angesprochene Verbindung lediglich auf einen unbefestigten Weg beziehen würde Die Hauptwegeverbindung sei ein befahrbar geteerter Weg, der außerhalb der Ersatzfläche liege.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

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Beschluss:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 3/05 auf der Grundlage der Neufassung des Baugesetzbuches vom 01.01.2007 als vereinfachtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB fortzuführen.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Änderung bzw. Verkleinerung des Bebauungsplanes

 

Zu c)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/05 – Am Höing/Pferdewiese nebst der Begründung vom 08.05.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Hagen - Mitte und ist Teil des Flurstücks Gemarkung Hagen, Flur 1, Flurstück 276. Das Gebiet wird von der Straße "Am Höing", dem Sportplatz Höing, dem Schulgrundstück des Theodor-Heuss- Gymnasiums und den Grundstücken Am Höing 31 und 33 begrenzt.

 

 

Nächster Verfahrensschritt

 

Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung kann voraussichtlich im IV Quartal der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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