19.06.2008 - 5.31 Bebauungsplan Nr. 3/05 Am Höing/Pferdewiesea) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.31
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 19.06.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinweis des Schriftführers: Das Vorblatt zur
Vorlage 0449/2007 „Bebauungsplan Nr. 3/05 (569) „Am Hoing/
Pferdewiese“ wurde als Tischvorlage ausgelegt und ist als Anlage 19 der Niederschrift beigefügt.
Herr Dr. Fischer erinnert an die Beschlussfassung des Sport- und
Freizeitausschusses, der diese Maßnahme einstimmig abgelehnt habe. Die drohende
Existenz des Reitervereins bestehe mittlerweile zwar nicht mehr, allerdings
könnte durch ein näheres Heranrücken der Wohnbebauung an den Sport- und
Freizeitpark Ischeland die Gefahr bestehen, dass dieser durch eine
privatrechtliche Klage gefährdet werden könnte. Aus diesem Grunde bittet die
CDU-Fraktion die Verwaltung um eine erneute Begründung und die Entkräftung der bestehenden
Bedenken.
Herr Grothe bittet um Verständnis, dass für einzelne Bürgerinnen und Bürger in jedem
Bebauungsplanverfahren die Möglichkeit einer Klageerhebung bestehen würde, wenn
diese der Auffassung seien, dass in Ihre Rechte eingegriffen werde. In dem
Bereich Am Hoing/Pferdewiese stelle sich der Sachverhalt anders dar. Die
Verwaltung beabsichtige, die Grundstücke innerhalb des Bebauungsplanes, die zur
Erschließung anstehen, so zu verkaufen, dass sich keine Ansprüche von einzelnen
Bürgern ergeben werden. Die Lärmentwicklung unter Berücksichtigung des
eingesetzten Bodenbelages und den Nutzungszeiten aller vorhandenen Sportplätze
sei untersucht worden. Im Ergebnis könnte es nicht zu unzumutbaren
Lärmbelästigungen kommen. Inwieweit Bürger der angrenzenden Wohnbebauung zum
Bebauungsplan ein Klageverfahren anstreben, könnte aus Sicht der Verwaltung
nicht beurteilt werden.
Herr Thielmann entgegnet, dass es in vielen vergleichbaren Fällen Klagen von Bürgern
gegeben habe, bei denen entsprechende Sporteinrichtungen geschlossen bzw. verändert
werden mussten. Die Bedenken von Herrn Dr. Fischer seien nachvollziehbar,
so dass die FDP-Fraktion Ihre Zustimmung zu diesem Beschluss nicht geben werde.
Herr Jochen Weber bezieht sich auf die Auslegung der heutigen
Rechtsprechung, die auf die Verantwortung der potenziellen Käufer abziele.
Diese müssten bei Abschluss eines Kaufvertrages, die zuvor dargelegten
Immissionswerte in Kauf nehmen. Die dargestellte Problematik sehe die
SPD-Fraktion nicht mehr.
Auf die Frage von Herrn Kayser, ob durch
Bereithaltung der Ersatzfläche für den Reiterverein nicht die Wegebeziehungen
zwischen den Sportplätzen und dem Kleingartenverein gestört sei, antwortet Herr
Grothe, dass sich die von Herrn Kayser angesprochene Verbindung
lediglich auf einen unbefestigten Weg beziehen würde Die Hauptwegeverbindung
sei ein befahrbar geteerter Weg, der außerhalb der Ersatzfläche liege.
Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung
abstimmen.
Beschluss:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 3/05 auf der Grundlage der Neufassung des Baugesetzbuches vom 01.01.2007 als vereinfachtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB fortzuführen.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Änderung bzw. Verkleinerung des Bebauungsplanes
Zu c)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/05 – Am Höing/Pferdewiese nebst der Begründung vom 08.05.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich im
Stadtbezirk Hagen - Mitte und ist Teil des Flurstücks Gemarkung Hagen, Flur 1,
Flurstück 276. Das Gebiet wird von der Straße "Am Höing", dem
Sportplatz Höing, dem Schulgrundstück des Theodor-Heuss- Gymnasiums und den
Grundstücken Am Höing 31 und 33 begrenzt.
Nächster
Verfahrensschritt
Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung kann voraussichtlich im IV Quartal der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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