22.06.2004 - 5 Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfris...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Haensel möchte wissen, ob es denn Gespräche der Verwaltung mit den entsprechenden Anbietern gegeben habe.

 

Herr Kothe weist darauf hin, dass es sich hier um Sonderpflege nach § 33 KJHG handele. Als sich dieses Konzept von Weißenstein und Selbecke entstanden sei, sei die Grundidee gewesen, diese “Sonderpflege” zu etablieren. Vor Ort und in Hagen sollten für Hagener Heimkinder geeignete Familien gefunden werden. Im Laufe der Entwicklung habe sich jedoch gezeigt, dass weder Weißenstein noch Selbecke diese Richtung beibehalten hätten. Sie seien immer mehr in Richtung “Weststellen” gegangen und hätten sich immer mehr diesem damals noch zweigeteilten Konzept angeschlossen und sich damit ein Stück der regionalen örtlichen Zugriffsmöglichkeit entzogen. Nach wie vor sei die Sonderpflege teuer eingekauft worden. Dieses Manko solle nun jetzt behoben werden.

 

Herr Strüwer fragt, wie der Bedarf ermittelt worden sei und ob es Vergleichswerte aus anderen Städten gebe. Auf welcher Grundlage seien die Belegungstage berechnet worden?

 

Herr Kothe teilt mit, dass als Basis für die Belegungstage die tatsächlichen Werte aus 2002/2003 zugrundegelegt wurden.    

Er räumt ein , dass im Bereich der Sonderpflege von optimistischen Voraussetzungen ausgegangen wurde, da es schwer sein dürfte, geeignete Pflegeeltern zu finden. Bei den in der Tabelle angegebenen Wert für Personalbedarf in Höhe von 0,31 soll an dieser Stelle intensiv  Werbung und Schulung für zukünftige Pflegeeltern betrieben werden. 

 

Herr Kruska nimmt Bezug auf die Frage von Herrn Haensel, ob Gespräche mit anderen Trägern in dieser Angelegenheit geführt worden seien und weist darauf hin, dass seines Erachtens keine Gespräche geführt worden seien. Sei das Konzept von Weißenstein und Selbecke mit den Westfälischen Pflegestellen jetzt passe?

 

Herr Kothe erläutert hierzu, dass Westfälische Pflegestellen auf der Ebene des Landschaftsverbandes ein Zusammenschluss von mehr oder weniger “Profieltern” oder hochqualifizierten Eltern mit hochqualifizierter Betreuung mit ganz bestimmten Kriterien seien. Es sei kein örtliches , sondern ein überörtliches Angebot, das unter anderem auch durch die beiden Träger in Hagen vorgehalten werde.

Die Vorlage sei bereits in der AG IV vorgestellt worden, so wie das Gesetz es vorsehe.

 

Herr Schurgacz hält die Pflegesätze für zu niedrig kalkuliert und bezweifelt , dass das dadurch kalkulierte hohe Einsparvolumen zu erreichen sei.

 

Herr Dr. Schmidt weist darauf hin, dass der Ausbau erst aufgrund der Auswertungen in 2005 erfolge. In einem Punkt müsse er Herr Schurgacz recht geben, die Suche nach Pflegefamilien wäre ausgesprochen schwierig.

Er greife jedoch gern das Angebot von Herrn Schurgacz gerne auf. Man sei bei gemeinsamen Gesprächen überein gekommen, dass wenn eine entsprechende Bedarfsfeststellung gemeinschaftlich erarbeitet würde, die Verwaltung auch vom Träger erwarten können müsse, dass die Bedarfe vom Träger auch entsprechend abgedeckt würden. 

 

 

 

 

 

Herr Kothe fügt hinzu, dass Menden eine Besonderheit im Bereich des Sonderpflegewesens  mit 70 € pro Tag sei. Es handele sich hier schon um Sonder- Sonderpflege. Wenn man mehrfach behinderte Kinder zu betreuen habe, sei auch die Stadt Hagen sicherlich bereit, diesen Betrag und mehr pro Tag zu bezahlen. Man habe auch jetzt in der Vergangenheit die Möglichkeit gehabt, neben den vom Land verfügten Sätzen Zuschläge für Besonderheiten, die in der Person des Kindes lägen, zu berücksichtigen. 

Die hier eingesetzten Sätze seien vergleichbar mit denen der Weststellen.

 

Herr Steuber faßte zusammen, dass er den Wortbeiträgen die Besorgnis entnommen hätte, dass die Verwaltung bei ihren Überlegungen an den Trägern vorbeigingen.

Er macht deutlich, dass in der Vorlagen nicht enthalten sei, wer die Leistung erbringe. Es stände lediglich in der Vorlage, wer die Steuerungsfunktion für das Motivieren , für das  Suchen, für die alternativen Formen von Erziehungshilfe übernehmen solle. Die Verwaltung müsse den Impuls geben, über alternative Formen nachzudenken.

 

Herr Strüwer möchte wissen, wann es sich um eine Sonderpflegestelle handele und wann es sich um “normale” Pflege handele. Er befürchtet, dass die Pflegeeltern versucht sein könnten, eher den Status der Sonderpflege einzufordern.

 

Herr Kothe erwidert, dass in jedem Fall qualifiziert und professionell eingeschätzt werden müsse, was das Kind an Pflege und Betreuung brauche.

 

Abschließend kündigt Herr Dr. Schmidt einen zeitnahen Zwischenbericht in dieser Angelegenheit in 2005 an.

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Beschluss:

1.      Der Maßnahme “Absenkung der Kosten für Erziehungshilfe”

wird im Bereich “Pflegekinderdienst” zugestimmt.

 

2.      Neben Verlagerung einer Planstelle aus dem ASD (Stellenplan Nr. 55/105/03)

ist im Stellenplan 2005 zusätzlich eine 0,5 Stelle nach Vergütungsgruppe V b /IV b BAT einzurichten.

 

3.      Die zusätzlichen Sach- und Pflegekosten sind in Höhe von 167.202,-- € anteilig

im Haushaltsplan 2005 bei den sachlich zutreffenden HHSt. zu veranschlagen.

 

4.      Der Erfolg der Maßnahme wird jährlich im Jugendhilfeausschuss und

Haupt- und Finanzausschuss überprüft.

Das Ergebnis bildet die Grundlage zu einem ggf. erforderlichen Ausbau

bis zum Jahr 2007.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

      

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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