22.06.2004 - 5 Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfris...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 22.06.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Haensel möchte
wissen, ob es denn Gespräche der Verwaltung mit den entsprechenden Anbietern
gegeben habe.
Herr Kothe weist darauf
hin, dass es sich hier um Sonderpflege nach § 33 KJHG handele. Als sich dieses
Konzept von Weißenstein und Selbecke entstanden sei, sei die Grundidee gewesen,
diese Sonderpflege zu etablieren. Vor Ort und in Hagen sollten für Hagener
Heimkinder geeignete Familien gefunden werden. Im Laufe der Entwicklung habe
sich jedoch gezeigt, dass weder Weißenstein noch Selbecke diese Richtung
beibehalten hätten. Sie seien immer mehr in Richtung Weststellen gegangen und
hätten sich immer mehr diesem damals noch zweigeteilten Konzept angeschlossen
und sich damit ein Stück der regionalen örtlichen Zugriffsmöglichkeit entzogen.
Nach wie vor sei die Sonderpflege teuer eingekauft worden. Dieses Manko solle
nun jetzt behoben werden.
Herr Strüwer fragt, wie
der Bedarf ermittelt worden sei und ob es Vergleichswerte aus anderen Städten
gebe. Auf welcher Grundlage seien die Belegungstage berechnet worden?
Herr Kothe teilt mit,
dass als Basis für die Belegungstage die tatsächlichen Werte aus 2002/2003 zugrundegelegt
wurden.
Er räumt ein , dass im Bereich der
Sonderpflege von optimistischen Voraussetzungen ausgegangen wurde, da es schwer
sein dürfte, geeignete Pflegeeltern zu finden. Bei den in der Tabelle
angegebenen Wert für Personalbedarf in Höhe von 0,31 soll an dieser Stelle
intensiv Werbung und Schulung für
zukünftige Pflegeeltern betrieben werden.
Herr Kruska nimmt Bezug
auf die Frage von Herrn Haensel, ob Gespräche mit anderen Trägern in dieser
Angelegenheit geführt worden seien und weist darauf hin, dass seines Erachtens
keine Gespräche geführt worden seien. Sei das Konzept von Weißenstein und
Selbecke mit den Westfälischen Pflegestellen jetzt passe?
Herr Kothe erläutert
hierzu, dass Westfälische Pflegestellen auf der Ebene des Landschaftsverbandes
ein Zusammenschluss von mehr oder weniger Profieltern oder hochqualifizierten
Eltern mit hochqualifizierter Betreuung mit ganz bestimmten Kriterien seien. Es
sei kein örtliches , sondern ein überörtliches Angebot, das unter anderem auch
durch die beiden Träger in Hagen vorgehalten werde.
Die Vorlage sei bereits in der AG IV
vorgestellt worden, so wie das Gesetz es vorsehe.
Herr Schurgacz hält die
Pflegesätze für zu niedrig kalkuliert und bezweifelt , dass das dadurch
kalkulierte hohe Einsparvolumen zu erreichen sei.
Herr Dr. Schmidt weist darauf
hin, dass der Ausbau erst aufgrund der Auswertungen in 2005 erfolge. In einem
Punkt müsse er Herr Schurgacz recht geben, die Suche nach Pflegefamilien wäre
ausgesprochen schwierig.
Er greife jedoch gern das Angebot von
Herrn Schurgacz gerne auf. Man sei bei gemeinsamen Gesprächen überein gekommen,
dass wenn eine entsprechende Bedarfsfeststellung gemeinschaftlich erarbeitet
würde, die Verwaltung auch vom Träger erwarten können müsse, dass die Bedarfe
vom Träger auch entsprechend abgedeckt würden.
Herr Kothe fügt hinzu,
dass Menden eine Besonderheit im Bereich des Sonderpflegewesens mit 70 € pro Tag sei. Es handele sich hier
schon um Sonder- Sonderpflege. Wenn man mehrfach behinderte Kinder zu betreuen
habe, sei auch die Stadt Hagen sicherlich bereit, diesen Betrag und mehr pro
Tag zu bezahlen. Man habe auch jetzt in der Vergangenheit die Möglichkeit
gehabt, neben den vom Land verfügten Sätzen Zuschläge für Besonderheiten, die
in der Person des Kindes lägen, zu berücksichtigen.
Die hier eingesetzten Sätze seien
vergleichbar mit denen der Weststellen.
Herr Steuber faßte
zusammen, dass er den Wortbeiträgen die Besorgnis entnommen hätte, dass die
Verwaltung bei ihren Überlegungen an den Trägern vorbeigingen.
Er macht deutlich, dass in der
Vorlagen nicht enthalten sei, wer die Leistung erbringe. Es stände lediglich in
der Vorlage, wer die Steuerungsfunktion für das Motivieren , für das Suchen, für die alternativen Formen von
Erziehungshilfe übernehmen solle. Die Verwaltung müsse den Impuls geben, über
alternative Formen nachzudenken.
Herr Strüwer möchte
wissen, wann es sich um eine Sonderpflegestelle handele und wann es sich um
normale Pflege handele. Er befürchtet, dass die Pflegeeltern versucht sein
könnten, eher den Status der Sonderpflege einzufordern.
Herr Kothe erwidert,
dass in jedem Fall qualifiziert und professionell eingeschätzt werden müsse,
was das Kind an Pflege und Betreuung brauche.
Abschließend kündigt Herr Dr.
Schmidt einen zeitnahen Zwischenbericht in dieser Angelegenheit in 2005 an.
Beschluss:
1. Der Maßnahme
Absenkung der Kosten für Erziehungshilfe
wird im
Bereich Pflegekinderdienst zugestimmt.
2. Neben
Verlagerung einer Planstelle aus dem ASD (Stellenplan Nr. 55/105/03)
ist im
Stellenplan 2005 zusätzlich eine 0,5 Stelle nach Vergütungsgruppe V b /IV b BAT
einzurichten.
3. Die
zusätzlichen Sach- und Pflegekosten sind in Höhe von 167.202,-- anteilig
im
Haushaltsplan 2005 bei den sachlich zutreffenden HHSt. zu veranschlagen.
4. Der Erfolg der
Maßnahme wird jährlich im Jugendhilfeausschuss und
Haupt- und
Finanzausschuss überprüft.
Das Ergebnis
bildet die Grundlage zu einem ggf. erforderlichen Ausbau
bis zum Jahr
2007.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2
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(wie Dokument)
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3
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(wie Dokument)
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