10.06.2008 - 6.16 Bebauungsplan Nr. 9/00Bahnhofshinterfahrung 1. ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.16
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 10.06.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der Rat der
Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten
Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der
Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.
b)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die erneute öffentliche Auslegung des im Sitzungssaal
ausgehängten Entwurfes des
Bebauungsplanes Nr. 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung
1. Abschnitt Wehringhauser Straße – VARTA nebst der Begründung vom
28.05.2008 gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt,
den og. Bebauungsplan mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich
auszulegen.
c)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder
ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können gemäß § 4a Abs. 3
Satz 2 BauGB.
d)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt, dass die Dauer der Auslegung und die Frist zur
Stellungnahme auf drei Wochen verkürzt werden gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB.
Die Sitzungsvorlage einschließlich
der Begründung vom 28.05.2008 wird Bestandteil
des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach der Durchführung der öffentlichen
Auslegung ist der Satzungsbeschluss in der zweiten Jahreshälfte vorgesehen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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252,4 kB
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227,8 kB
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2,3 MB
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1,4 MB
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