15.06.2004 - 6.4 Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhil...

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Wortprotokoll

Herr Fiedler gibt anhand der Vorlage einen Sachstandsbericht und stellt ausführlich die Situation der Verwaltung dar.

 

Herr Mosch möchte wissen, ob der angedachte Zeitplan aus Sicht der Verwaltung realisierbar ist.

 

Frau Grehling und Herr Fiedler machen deutlich, dass der 01.01.2005 vom Gesetzgeber erwünscht ist, es aber berechtigte Kritik am Zeitplan gibt.

 

Herr Loose schlägt vor, den 5. Punkt der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Hohenlimburg zu übernehmen. 

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Beschluss:

 

Die BV Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Der Zwischenbericht der Verwaltung zur Umsetzung der Neuregelungen des SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende - wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt, mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b SGB II zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben zu bilden.

3.      Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung

·        mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Kooperationsvereinbarung vorzubereiten,

·        die personalwirtschaftlichen, organisatorischen, haushaltswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und DV-technischen Fragen rechtzeitig und abschließend zu klären und

·        die für die Arbeitsgemeinschaft und die Stadt Hagen optimale Rechtsform zu ermitteln.

Dem Rat ist rechtzeitig eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.

4.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass sich die Stadt Hagen an der Erledigung von Aufgaben nach dem SGB II außerhalb ihrer Trägerschaft nur unter dem Vorbehalt einer vollständigen Refinanzierung der Personal- und Verwaltungskosten sowie der Transferleistungen durch den Bund beteiligt.

 

Zusätzlich:

 

5.      Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung sich in den Kooperationsgesprächen mit der Bundesagentur dafür einzusetzen, dass der Fortbestand der bewährten kommunalen Infrastruktur an Qualifizierungs- und Beschäftigungsangeboten für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sichergestellt wird. Hierbei ist darauf hinzuwirken, dass Maßnahmeträger, wie z. B. Caritas, Diakonisches Werk, Werkhof, Pro Integration und andere auch die notwendige Planungssicherheit für die Fortführung ihrer Arbeit bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen von Hartz IV erhalten

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

        10

 

 

Dagegen:

          0

 

 

Enthaltungen:

          0