15.06.2004 - 6.4 Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Di., 15.06.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
Wortprotokoll
Herr
Fiedler gibt anhand der Vorlage einen Sachstandsbericht und stellt ausführlich
die Situation der Verwaltung dar.
Herr Mosch möchte wissen, ob der
angedachte Zeitplan aus Sicht der Verwaltung realisierbar ist.
Frau Grehling und Herr Fiedler machen
deutlich, dass der 01.01.2005 vom Gesetzgeber erwünscht ist, es aber
berechtigte Kritik am Zeitplan gibt.
Herr Loose schlägt vor, den 5. Punkt
der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Hohenlimburg zu übernehmen.
Beschluss:
Die BV Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der
Zwischenbericht der Verwaltung zur Umsetzung der Neuregelungen des SGB II
Grundsicherung für Arbeitssuchende - wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Rat der Stadt Hagen
beschließt, mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44
b SGB II zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben zu bilden.
3.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung
·
mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Kooperationsvereinbarung
vorzubereiten,
·
die personalwirtschaftlichen, organisatorischen,
haushaltswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und DV-technischen Fragen
rechtzeitig und abschließend zu klären und
·
die für die Arbeitsgemeinschaft und die Stadt Hagen optimale
Rechtsform zu ermitteln.
Dem Rat ist rechtzeitig
eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
4.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass sich die Stadt Hagen an
der Erledigung von Aufgaben nach dem SGB II außerhalb ihrer Trägerschaft nur
unter dem Vorbehalt einer vollständigen Refinanzierung der Personal- und
Verwaltungskosten sowie der Transferleistungen durch den Bund beteiligt.
Zusätzlich:
5. Der Rat der Stadt Hagen
beauftragt die Verwaltung sich in den Kooperationsgesprächen mit der
Bundesagentur dafür einzusetzen, dass der Fortbestand der bewährten kommunalen
Infrastruktur an Qualifizierungs- und Beschäftigungsangeboten für Arbeitslose
und Sozialhilfeempfänger sichergestellt wird. Hierbei ist darauf hinzuwirken,
dass Maßnahmeträger, wie z. B. Caritas, Diakonisches Werk, Werkhof, Pro
Integration und andere auch die notwendige Planungssicherheit für die
Fortführung ihrer Arbeit bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen
von Hartz IV erhalten
