29.05.2008 - 6.16 Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.16
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 29.05.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Martina Gleiß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Sondermeyer verweist auf die von ihm ausgeteilte
Tischvorlage (Anlage 6 der Niederschrift),
die UN-Konvention zu Artikel 9 "Zugänglichkeit" und kritisiert
gleichzeitig den Umgang der Stadt Hagen mit dieser Thematik. Er weist ferner
darauf hin, dass der Artikel 9 von 20 Mitgliedsstaaten - mit Ausnahme von
Deutschland - auf der UN-Vollversammlung verabschiedet wurde. Vor diesem
Hintergrund erhebt er den Beschluss des Behindertenbeirats vom 24.08.2006 (Anmerkung
der Schriftführung: Dieser Beschluss ist in der Verwaltungsvorlage Nr.
1040/2007 auf Seite 5 wiedergegeben.) zum Antrag und begründet dies.
Frau Priester-Büdenbender erklärt, dass seitens der Politik ein Interesse
daran besteht, den Menschen mit Behinderungen das Leben soweit als möglich zu
erleichtern. Sie verweist darauf, dass das, was sich die Stadt Hagen umzusetzen
erlauben kann, im dem vorliegenden Beschlussvorschlag formuliert ist.
Herr Sondermeyer geht auf das Beispiel der ARGE Hagen in
Hohenlimburg ein und erklärt, dass man diese natürlich hat so unterbringen
können, wie es geschehen ist. Er stellt sich allerdings die Frage, wie er einem
Rollstuhlfahrer erklären soll, dass er mangels eines Aufzuges nicht in das
erste Obergeschoss gelangen kann. Bei Anmietung eines Objektes, in dem
Publikumsverkehr stattfinden soll, ist es seiner Ansicht nach eine Verpflichtung,
den barrierefreien Zugang herzustellen.
Barrierefreies Bauen muss aus Sicht von Herrn
Thielmann nicht teurer sein. Es wird dann teurer, wenn umgebaut werden
muss. Mit Schwierigkeiten, die bei angemieteten Objekten vorhanden sind, wird
man jedoch noch einige Zeit leben müssen.
Herr Oberbürgermeister Demnitz stellt den Antrag
von Herrn Sondermeyer zur Abstimmung.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Mit Mehrheit abgelehnt |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
Anschließend lässt er über den Beschlussvorschlag
der Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
1.
Der
Rat der Stadt Hagen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, bei Planung und Bau von Neu-, Um- und
Erweiterungsbauten sowie bei den Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen
öffentlicher Hoch- und Tiefbauten und im öffentlichen Verkehrsraum weiterhin
die einschlägigen Vorschriften der Landesbauordnung (LBO) anzuwenden und die
Empfehlungen der einschlägigen DIN-Normen zu berücksichtigen.
3.
Der
Behindertenbeirat der Stadt Hagen ist rechtzeitig während der Planungsphase
einzubeziehen.
4.
Der
Beschluss wird ab 01.07.2008 umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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613,4 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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84,8 kB
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