29.05.2008 - 6.16 Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Sondermeyer verweist auf die von ihm ausgeteilte Tischvorlage (Anlage 6 der Niederschrift), die UN-Konvention zu Artikel 9 "Zugänglichkeit" und kritisiert gleichzeitig den Umgang der Stadt Hagen mit dieser Thematik. Er weist ferner darauf hin, dass der Artikel 9 von 20 Mitgliedsstaaten - mit Ausnahme von Deutschland - auf der UN-Vollversammlung verabschiedet wurde. Vor diesem Hintergrund erhebt er den Beschluss des Behindertenbeirats vom 24.08.2006 (Anmerkung der Schriftführung: Dieser Beschluss ist in der Verwaltungsvorlage Nr. 1040/2007 auf Seite 5 wiedergegeben.) zum Antrag und begründet dies.

 

Frau Priester-Büdenbender erklärt, dass seitens der Politik ein Interesse daran besteht, den Menschen mit Behinderungen das Leben soweit als möglich zu erleichtern. Sie verweist darauf, dass das, was sich die Stadt Hagen umzusetzen erlauben kann, im dem vorliegenden Beschlussvorschlag formuliert ist.

 

Herr Sondermeyer geht auf das Beispiel der ARGE Hagen in Hohenlimburg ein und erklärt, dass man diese natürlich hat so unterbringen können, wie es geschehen ist. Er stellt sich allerdings die Frage, wie er einem Rollstuhlfahrer erklären soll, dass er mangels eines Aufzuges nicht in das erste Obergeschoss gelangen kann. Bei Anmietung eines Objektes, in dem Publikumsverkehr stattfinden soll, ist es seiner Ansicht nach eine Verpflichtung, den barrierefreien Zugang herzustellen.

 

Barrierefreies Bauen muss aus Sicht von Herrn Thielmann nicht teurer sein. Es wird dann teurer, wenn umgebaut werden muss. Mit Schwierigkeiten, die bei angemieteten Objekten vorhanden sind, wird man jedoch noch einige Zeit leben müssen.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz stellt den Antrag von Herrn Sondermeyer zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

 4

Dagegen:

 15

Enthaltungen:

 0

 

Anschließend lässt er über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

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Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, bei Planung und Bau von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie bei den Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen öffentlicher Hoch- und Tiefbauten und im öffentlichen Verkehrsraum weiterhin die einschlägigen Vorschriften der Landesbauordnung (LBO) anzuwenden und die Empfehlungen der einschlägigen DIN-Normen zu berücksichtigen.

3.      Der Behindertenbeirat der Stadt Hagen ist rechtzeitig während der Planungsphase einzubeziehen.

4.      Der Beschluss wird ab 01.07.2008 umgesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 3

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen