15.06.2004 - 6.6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/04 (564) ...

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Wortprotokoll

Auf die Frage von Frau Struwe ob die kanaltechnische Erschließung ausreiche, teilte

Herr Schumacher mit, dass das Gelände nicht ausreichend erschlossen ist,  jedoch dieses seitens des Investors zu erledigen ist.

 

 

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Beschluss:

 

Die BV Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/04 (564) –Oberste Hülsberg 1- gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/04 (564) –Oberste Hülsberg 1- gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich/Plangebiet

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 539 und 540, Flur 9, Gemarkung Vorhalle.

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

        10

 

 

Dagegen:

          0

 

 

Enthaltungen:

          0