28.05.2008 - 7.9 Eintragung in die Denkmalliste hier: a) Ortsfes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 28.05.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63 Baurodnungsamt
- Bearbeitung:
- Iris Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Arnusch fragt auf welchen Bereich der Höhle sich der Denkmalschutz
beziehen werde.
Herr Dr. Schmidt antwortet, dass die jetzige bereits vorgefundene Höhle
und eventuell spätere Funde unter
Denkmalschutz gestellt werden würden. Es
sei genehmigt worden, die Höhle weitere zwei Jahre zu erforschen.
Die gefundenen Knochen seien unter Punkt b) unter Denkmalschutz zu
stellen.
Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht.
Herr Hulvershorn lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen
Beschluss:
In die Denkmalliste der Stadt Hagen sind gemäß §§ 2 und 3 des Gesetzes
zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen -
Denkmalschutzgesetz, DSchG – vom 11.03.1980, GV NRW S.226, in der zur
Zeit gültigen Fassung, einzutragen:
a)
als
ortsfestes Bodendenkmal die Blätterhöhle,
b)
als
bewegliches Bodendenkmal die menschlichen Knochenfunde aus der Blätterhöhle lt.
Inventarverzeichnisse des Museums für Ur- und Frühgeschichte Wasserschloss
Werdringen (aufgenommen 17.01.2004 und 05.03.2005).
Der Grundrissplan zu a) und die Inventarverzeichnisse zu b) sind dieser
Vorlage beigefügt und mit der Karteikarte deren Bestandteil.
Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt voraussichtlich bis zum 30.11.2008.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
646,3 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
26,4 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
25,7 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
4,3 MB
|
