21.05.2008 - 4.3 Bürgerantrag zur Anbringung von Verkehrsschilde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Mi., 21.05.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf und erteilt zunächst dem Vertreter der Antragsteller,
der Freien Wählergemeinschaft Hagen Aktiv, Herrn Dr. Bücker, das Wort für eine
ergänzende Stellungnahme. Herr Dr. Bücker führt aus, dass die
Heinitzstraße bekanntermaßen sehr stark belastet sei. Die ohnehin bestehenden
Belastungen würden verstärkt durch Geschwindigkeitsüberschreitungen. Kaum
jemand halte sich an die vorgegebene Geschwindigkeit von 60 km/h. Mit dem
Bürgerantrag werde die Erwartung verknüpft, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung
für Autofahrer nachvollziehbarer werde, wenn durch zusätzliche Hinweisschilder
auf den Lärmschutz aufmerksam gemacht würde. Dies sei eine kostengünstige
Maßnahme, mit der ein Beitrag zum Lärmschutz geleistet werden könne. Herr
Romberg weist darauf hin, dass das Thema „Lärmschutz an der
Heinitzstraße“ bereits im Ausschuss diskutiert worden sei. Es sei
deutlich zu machen, dass vor Jahrzehnten bereits die Installierung eines
Lärmschutzwalls im Gespräch gewesen sei, diese jedoch durch eine Initiative der
Anwohnerinnen und Anwohner verhindert worden sei. Herr Römer erklärt,
dass er das Anliegen der Antragsteller unterstütze, obwohl ihm bewusst sei,
dass die Straßenverkehrsbehörden grundsätzlich gehalten seien, keine
zusätzlichen Schilder aufzustellen. Er halte die Situation in der Heinitzstraße
jedoch für einen Sonderfall. Für Autofahrer sei sehr schwer nachzuvollziehen,
warum auf dieser breiten Ausfallstraße ohne direkten Gegenverkehr eine
Geschwindigkeit von 60 km/h gefahren werden soll. Die Zusatzschilder würden
möglicherweise zur Einsicht der Autofahrer beitragen. Herr Pieper wendet
ein, dass dieses Thema auf verschiedenen Ebenen eingehend diskutiert worden
sei, einschließlich der Frage, ob die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert
werden könnte. Möglicherweise sei durch eine Zusatzbeschilderung bei einzelnen
Autofahrern Einsicht in die bestehende Regelung zu erzeugen, dies löse aber das
Problem nicht. Nur durch eine konsequente Überwachung sei das zu erreichen, was
sich die Antragsteller wünschen, nicht durch zusätzliche Schilder. Herr
Romberg weist darauf hin, dass die Verwaltung bereits in der Vorlage
deutlich gemacht habe, dass die Vorgabe bestehe, den Schilderwald abzubauen. Im
Übrigen seien solche Verkehrsschilder, wie sie hier beantragt würden, nicht
zulässig und nur mit einer Sondergenehmigung aufzustellen. Der erforderliche
Aufwand stehe in keinem Verhältnis zu dem Effekt, der hierdurch zu erzielen
wäre. Die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen sei letztlich nur durch ständige
Kontrollen zu erreichen. Er stelle den Antrag, den Bürgerantrag für erledigt zu
erklären und die Verwaltung zu bitten, mit der Polizei wegen der Durchführung
von Geschwindigkeitskontrollen Kontakt aufzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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79,4 kB
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