22.06.2004 - 4 Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhil...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dr. Bäcker weist darauf hin, dass Ziffer 2 des Beschlussvorschlages dahingehend verändert werden müsse, dass ein solcher Beschluss nur unter der Voraussetzung erfolgen könne, dass die nachfolgenden Punkte des Beschlussvorschlages abgearbeitet und erfüllt sind.

Herr Demnitz kritisiert zu Punkt 4 des Beschlussvorschlages, dass von der Politik bereits in diesem frühen Stadium der Verwaltung die Entscheidung überlassen werden soll; es müsse gegebenenfalls nochmals die Politik beteiligt werden.

Herr Dr. Bäcker schlägt vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung unter Ziffer 5 wie nachstehend zu ergänzen: Falls die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, sind die politischen Gremien erneut zu beteiligen.

 

Herr Dr. Bäcker stellt folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

 

1.      Der Zwischenbericht der Verwaltung zur Umsetzung der Neuregelungen des SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende – wird zur Kenntnis genommen.

2.      Unter der Voraussetzung der Erfüllung der nachfolgenden Vorgaben beschließt der Rat der Stadt Hagen, mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b SGB II zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben zu bilden.

3.      Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung

·        mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Kooperationsvereinbarung vorzubereiten.

·        die personalwirtschaftlichen, organisatorischen, haushaltswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und DV-technischen Fragen rechtzeitig und abschließend zu klären und

·        die für die Arbeitsgemeinschaft und die Stadt Hagen optimale Rechtsform zu ermitteln.

Dem Rat ist rechtzeitig eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.

4.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass sich die Stadt Hagen an der Erledigung von Aufgaben nach dem SGB II außerhalb ihrer Trägerschaft nur unter dem Vorbehalt einer vollständigen Refinanzierung der Personal- und Verwaltungskosten sowie der Transferleistungen durch den Bund beteiligt.

5.      Falls die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, sind die politischen Gremien erneut zu beteiligen.

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Beschluss:

1.      Der Zwischenbericht der Verwaltung zur Umsetzung der Neuregelungen des SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende – wird zur Kenntnis genommen.

2.      Unter der Voraussetzung der Erfüllung der nachfolgenden Vorgaben beschließt der Rat der Stadt Hagen, mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b SGB II zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben zu bilden.

3.      Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung

·        mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Kooperationsvereinbarung vorzubereiten.

·        die personalwirtschaftlichen, organisatorischen, haushaltswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und DV-technischen Fragen rechtzeitig und abschließend zu klären und

·        die für die Arbeitsgemeinschaft und die Stadt Hagen optimale Rechtsform zu ermitteln.

Dem Rat ist rechtzeitig eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.

4.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass sich die Stadt Hagen an der Erledigung von Aufgaben nach dem SGB II außerhalb ihrer Trägerschaft nur unter dem Vorbehalt einer vollständigen Refinanzierung der Personal- und Verwaltungskosten sowie der Transferleistungen durch den Bund beteiligt.

5.      Falls die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, sind die politischen Gremien erneut zu beteiligen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

      

 

 

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