08.06.2004 - 7.6 Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Di., 08.06.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Nach einigen
Ausführungen zur Vorlage bittet Herr Dr. Schmidt um Zustimmung zur Bildung
eines Arbeitskreises.
Herr Leisten
erklärt, er sehe dadurch eine Gefährdung von Arbeitsplätzen, weil Planungsunsicherheit
bestehe. Er schlägt eine modifizierte Beschlussfassung vor und verliest den
entsprechenden Beschlussvorschlag.
Herr Dr.
Schmidt empfiehlt, die Aufzählung der freien Träger um “..und
andere” oder ähnlich zu ergänzen, da es noch weitere gebe. Die Verwaltung
habe die Träger zu einem Termin eingeladen.
Herr Söhnchen
erklärt zu dem vorgetragenen Beschlussvorschlag, dass die SPD-Fraktion diesen
gerne einmal vorher eingesehen hätte.
Die Mitglieder
der Bezirksvertretung legen eine Pause von 17.15 Uhr bis 17.25 Uhr ein.
Herr
Hulvershorn erklärt, die Vorlage werde mit der vorgetragenen ergänzenden Beschlussfassung
zur Kenntnis genommen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der
Zwischenbericht der Verwaltung zur Umsetzung der Neuregelungen des SGB II
– Grundsicherung für Arbeitssuchende - wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, mit der Agentur für Arbeit
Hagen eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b SGB II zur einheitlichen Wahrnehmung
der Aufgaben zu bilden.
3.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung
·
mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Kooperationsvereinbarung
vorzubereiten,
·
die personalwirtschaftlichen, organisatorischen,
haushaltswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und DV-technischen Fragen
rechtzeitig und abschließend zu klären und
·
die für die Arbeitsgemeinschaft und die Stadt Hagen optimale
Rechtsform zu ermitteln.
Dem Rat
ist rechtzeitig eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
4.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass sich die Stadt Hagen an
der Erledigung von Aufgaben nach dem SGB II außerhalb ihrer Trägerschaft nur
unter dem Vorbehalt einer vollständigen Refinanzierung der Personal- und
Verwaltungskosten sowie der Transferleistungen durch den Bund beteiligt.
5.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung sich in den
Kooperationsgesprächen mit der Bundesagentur für Arbeit dafür einzusetzen, dass
der Fortbestand der bewährten kommunalen Infrastruktur an Qualifizierungs- und
Beschäftigungsangeboten für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sichergestellt
wird. Hierbei ist darauf hinzuwirken, dass Maßnahmeträger, wie z. B. Caritas,
Diakonisches Werk, Werkhof, Pro Integration und andere auch die notwendige
Planungssicherheit für die Fortführung ihrer Arbeit bis zum Inkrafttreten der
gesetzlichen Bestimmungen von Hartz IV erhalten.
6.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, bei den
organisatorischen Planungen darauf hinzuwirken, dass basierend auf den sehr
guten Erfahrungen mit der Sozialagentur Hohenlimburg auch zukünftig im Rathaus
Hohenlimburg ein vollwertiges Leistungszentrum vorgehalten wird.
