08.06.2004 - 7.6 Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhil...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Nach einigen Ausführungen zur Vorlage bittet Herr Dr. Schmidt um Zustimmung zur Bildung eines Arbeitskreises.

 

Herr Leisten erklärt, er sehe dadurch eine Gefährdung von Arbeitsplätzen, weil Planungsunsicherheit bestehe. Er schlägt eine modifizierte Beschlussfassung vor und verliest den entsprechenden Beschlussvorschlag.

 

Herr Dr. Schmidt empfiehlt, die Aufzählung der freien Träger um “..und andere” oder ähnlich zu ergänzen, da es noch weitere gebe. Die Verwaltung habe die Träger zu einem Termin eingeladen.

 

Herr Söhnchen erklärt zu dem vorgetragenen Beschlussvorschlag, dass die SPD-Fraktion diesen gerne einmal vorher eingesehen hätte.

 

 

Die Mitglieder der Bezirksvertretung legen eine Pause von 17.15 Uhr bis 17.25 Uhr ein.

 

 

Herr Hulvershorn erklärt, die Vorlage werde mit der vorgetragenen ergänzenden Beschlussfassung zur Kenntnis genommen.

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt  dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Der Zwischenbericht der Verwaltung zur Umsetzung der Neuregelungen des SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende - wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt, mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b SGB II zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben zu bilden.

3.      Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung

·        mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Kooperationsvereinbarung vorzubereiten,

·        die personalwirtschaftlichen, organisatorischen, haushaltswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und DV-technischen Fragen rechtzeitig und abschließend zu klären und

·        die für die Arbeitsgemeinschaft und die Stadt Hagen optimale Rechtsform zu ermitteln.

Dem Rat ist rechtzeitig eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.

 

4.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass sich die Stadt Hagen an der Erledigung von Aufgaben nach dem SGB II außerhalb ihrer Trägerschaft nur unter dem Vorbehalt einer vollständigen Refinanzierung der Personal- und Verwaltungskosten sowie der Transferleistungen durch den Bund beteiligt.

 

5.      Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung sich in den Kooperationsgesprächen mit der Bundesagentur für Arbeit dafür einzusetzen, dass der Fortbestand der bewährten kommunalen Infrastruktur an Qualifizierungs- und Beschäftigungsangeboten für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sichergestellt wird. Hierbei ist darauf hinzuwirken, dass Maßnahmeträger, wie z. B. Caritas, Diakonisches Werk, Werkhof, Pro Integration und andere auch die notwendige Planungssicherheit für die Fortführung ihrer Arbeit bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen von Hartz IV erhalten.

 

6.      Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, bei den organisatorischen Planungen darauf hinzuwirken, dass basierend auf den sehr guten Erfahrungen mit der Sozialagentur Hohenlimburg auch zukünftig im Rathaus Hohenlimburg ein vollwertiges Leistungszentrum vorgehalten wird.

 

 

 

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen: