08.05.2008 - 5.24 Teiländerung Nr. 88 - Bahnhofshinterfahrung - 2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Zu a):

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Be­schluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 88 – Bahnhofshinterfahrung – 2. Teil­abschnitt zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begrün­dung vom 26.03.2008 mit dem Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 88 – Bahnhofshinterfahrung – 2. Teilabschnitt des FNP der Stadt Hagen mit der Begründung und dem Umweltbericht für 4 Wochen öffentlich auszulegen.

Die Begründung vom 26.03.2008 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Zu b):

Der Rat der Stadt beschließt die Erweiterung des Plangebietes

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst den Bereich der im gültigen FNP dargestellten Bahnhofshinter­fahrung westlich der Ennepe zwischen der Weidestraße/Taubenstraße im Süden und dem Anschluss an die Altenhagener Brücke/Eckeseyer Straße im Norden unter Einbe­ziehung des Teilabschnittes der Sedanstraße, welcher im FNP dargestellt ist.

In Ost/West – Ausdehnung umfasst das Plangebiet den Bereich zwischen dem Haupt­bahnhof unter Ausschluss der DEW (Deutsche Edelstahlwerke) im Osten und des Geländes oberhalb der Ennepe im Westen.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird im 4. Quartal 2008 angestrebt. Danach wird der be­schlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregie­rung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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