22.06.2004 - 6 Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 22.06.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Wolff zitiert
zunächst einführend die zu dieser Vorlage gefassten Beschlüsse vom
Sozialauschuss und der
Bezirksvertretung Hohenlimburg.
Herr Steuber sagt ein paar
einführende Worte zu der Zusammenführung von Arbeitslosen- und
Sozialhilfe.
Der derzeitige Stand sei, dass zum
01.01.2005 Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt würden. Man habe
daher in Gesprächen mit der Agentur für
Arbeit in den letzten Monaten die Überzeugung gewonnen, dass die gemeinsame
Wahrnehmung dieser Aufgabenstellung in einer Arbeitsgemeinschaft der richtige
Weg sei sowohl für die Bürger als auch für uns selbst. Die Dinge sollten so
integrativ miteinander verquickt werden, dass der Bürger nicht merken würde, dass im Hintergrund zwei
unterschiedliche Behörden mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen aktiv seien.
Die Leistung solle aus einer Hand an den Mann/an die Frau gebracht werden. In
Hagen ginge es um 11.000 Fälle mit ca. 18.000 Personen. Es werde eine schwere
Aufgabe sein, die neue Leistung in den kommenden Wochen und Monaten so zu
organisieren, dass sie mit einer noch nicht vorhandenen Software, mit noch
nicht vorhandenen bzw. qualifizierten Mitarbeitern zum 01.10. rechtzeitig
erfasst und dann auch überwiesen werden könne.
Man habe sich gemeinsam mit der
Agentur für Arbeit auf eine Reihe von Zielen verständigt, die man erreichen
wolle. Ein wichtiges Ziel zum 01.01.2005 sei, dass die Leistung aus einer Hand
geboten würde. Ein weiteres Ziel sei die weitestgehende Nutzung der vorhandenen
sechs dezentralen Standorte. Es solle so organisiert werden, dass wenigstens das sogenannte Fallmanagement, d.h. das
Vorhandensein des persönlichen Ansprechpartners vor Ort, erhalten bleibe.
Eine weitere ganz wichtige
Voraussetzung sei die Betrachtung der jetzt vorhandenen Struktur von
Leistungsanbietern im Bereich Beschäftigung und Qualifizierung.
Dort habe man einen Modus vereinbart,
dass diese vorrangig berücksichtigt würden, wenn sie ganz bestimmte Kriterien
von Wirtschaftlichkeit, von regionaler Nähe und qualitativen Gesichtspunkten
erfüllten. Auf seiten der Träger gebe es eine große Unsicherheit in diesem
Zusammenhang.
Zusammengefaßt hieße das, man wolle
die Arbeitsgemeinschaft in Hagen durchführen. Man brauche einen
Kooperationsvertrag mit der Agentur für Arbeit. Man wisse noch nicht, in
welcher Rechtsform dies betrieben würde.
Man gehe davon aus, dass der
wesentlicher Kernbestand an notwendigen Mitarbeitern sowohl von der Stadt
Hagen, als auch von der Agentur für Arbeit gemeinsam gestellt werde. Die
Vorstellung des Gesetzgebers, dass 1 Fallmanager 75
Bedarfsgemeinschaften/Familien betreuen solle, werde wohl in 2005 noch nicht
erreicht werden können. Hierzu werde man einen längeren Zeitraum brauchen.
Das Ganze stände natürlich immer unter
dem Vorbehalt, dass die Refinanzierung dieser Verwaltungs- und
Organisationskosten durch den Bund in ausreichendem Maße sichergestellt sei.
Unabhängig von der Organisationsform sei derzeit für die Stadt Hagen mit einem
finanziellen Mehraufwand von 4 4,5 Millionen
zu rechnen.
Herr Dr. Schmidt weist auf die Verpflichtung hin, Jugendliche bis 25 Jahre
in Arbeit zu vermitteln. Er äußert in diesem Zusammenhang seine Zweifel
darüber, dass in 3 Jahren 90.000 neue Lehrstellen geschafft werden können. Das
Problem der Arbeitsgemeinschaft werde sein, Plätze für die Jugendlichen zu
suchen bzw. vorzuhalten. Dies werde ein Problem sein, das nur kontinuierlich
entwickelt werden könne.
Herr
Strüwer stellt den
positiven Aspekt von Hartz IV in den Vordergrund, dass auch langjährig
arbeitslose junge Menschen unter 25
Jahren einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz hätten. Dies sei eine sehr
anspruchsvolle Umgestaltungsaufgabe und dieser gerecht zu werden, werde sich
sicherlich sehr problematisch gestalten.
Er lobt die
Verwaltung und dankt ausdrücklich für das vorhandene Engagement in diesem
Zusammenhang.
Herr
Schledorn schließt sich
dem Dank an. Der Jugendhilfeausschuss solle wie in den vergangenen Jahren aktiv
werden und den Oberbürgermeister bitten, hier tätig zu werden.
Auch Herr
Dücker dankt der Verwaltung für die hervorragenden Vorarbeiten und hofft,
dass diese nicht umsonst waren. Er glaubt jedoch nicht, dass Hartz IV pünktlich
zum 01.01.2005 umgesetzt werden könne. Nicht alle Kommunen seien so weit wie
Hagen.
Ein anderer
wichtiger Gesichtspunkt sei, Lehrstellen im unteren Niveau anzubieten. Auch er
bittet den Jugendhilfeausschuss, einen entsprechenden Appell an Industrie und
Gewerbe zu richten. Er könne sich kein besseres System zur Ausbildung unserer
Jugendlichen vorstellen als das duale System.
Herr
Kruska stellt fest,
dass er Probleme habe, das Ganze zu verstehen. Hartz IV sollte eine günstige
Lösung für die ganzen Probleme sein. Jetzt müsse er der Vorlage entnehmen, dass
Hagen im günstigsten Fall 4,2 Millionen € draufzahlen müsse. Gleichzeitig höre
er von Hohenlimburg den Vorbehalt der Refinanzierung. Das widerspräche sich
doch.
Hierzu
erläutert Herr Dr. Schmidt, dass sich aus der gesetzlichen Leistung, zu
denen die Kommunen verpflichtet seien, sei es im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft
oder alleine, eine Mehrbelastung von minimal 4,2 Mio € ergebe. Dies habe mit
dem Wegfall des Wohngeldes zu tun
Dies sei
eine zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes, die im Moment zwischen
Städtetag und Clement und im Vermittlungsausschuss rauf und runter gerechnet
würde. Man habe im Moment die Zusage des Bundes, 2,5 Milliarden von diesen
geschätzten 2 5 Milliarden Defizit für die Kommunen zu garantieren. Dies sei
den Kommunen zu wenig. An diesem Konflikt hänge die ganze Sache im Moment im
Vermittlungsausschuss.
Die
Arbeitsgemeinschaft werde sich zusammensetzen aus Mitarbeitern, die bereits
existierten bei der Stadt und der Agentur. Derzeit erfolge bei der Agentur eine
zusätzliche befristete Einstellung von ehemaligen Telekom-Mitarbeitern, die für
den Bereich den Dateneingabe verantwortlich seien. Hier müssten 10.000 Fälle
eingegeben werden in ein System, was noch keiner kenne.
Herr
Steuber ergänzt,
dass die Stadt die ganzen Unterkunftskosten bezahlen müsse und auch das
Personal, das hierzu erforderlich sei. Über alles andere, was hier in der Vorlage
stünde, bringe man sich als Stadt nur ein, wenn es vollständig refinanziert
werde. Dies sei die Bedingung. Wenn
dies nicht passiere, neige man zu der Empfehlung, es nicht zu tun.
Beschluss:
1.
Der
Zwischenbericht der Verwaltung zur Umsetzung der Neuregelungen des SGB II
Grundsicherung für Arbeitssuchende - wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Rat der Stadt Hagen
beschließt, mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44
b SGB II zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben zu bilden.
3.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung
·
mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Kooperationsvereinbarung
vorzubereiten,
·
die personalwirtschaftlichen, organisatorischen,
haushaltswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und DV-technischen Fragen
rechtzeitig und abschließend zu klären und
·
die für die Arbeitsgemeinschaft und die Stadt Hagen optimale
Rechtsform zu ermitteln.
Dem Rat ist rechtzeitig
eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
4.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass sich die Stadt Hagen an
der Erledigung von Aufgaben nach dem SGB II außerhalb ihrer Trägerschaft nur
unter dem Vorbehalt einer vollständigen Refinanzierung der Personal- und
Verwaltungskosten sowie der Transferleistungen durch den Bund beteiligt.
