16.04.2008 - 6.9 Krankenquote bei der Stadtverwaltung Hagen(Anfr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Ramrath hält es unter Hinweis auf die Verwaltungsvorlage für geboten, die Erkrankung von Teilzeit- und Vollzeitkräften unterschiedlich zu bewerten und dies auch differenziert darzustellen. Er ist mit der Höhe der Krankenquote sowie der Methodik der Ermittlung nicht zufrieden. Alle Kalendertage des Jahres als Bemessungsgrundlage zu nehmen, hält er nicht für den richtigen Ansatz. Hier müssten seines Erachtens die effektiven Krankheitstage ins Verhältnis zu den Kalendertagen gesetzt werden. Die Einbeziehung von Urlaubs-, Sonn- und Feiertagen verfälscht hier das Bild. Die Stadt Hagen liegt deutlich über dem Durchschnitt, der vom Städtetag mitgeteilt worden ist, so dass hier Handlungsbedarf besteht, entgegen zu wirken. Es reicht nicht aus, dass ein Konzept zur Gesundheitsförderung - wie die Verwaltungsvorlage aussagt - erstellt werden soll. In bestimmten Ämtern und Bereichen mit einer auffälligen Krankenquote sollten die Ursachen ermittelt sowie einzelfallbezogen gefördert werden. Als Beispiel dafür, wo dies bereits heute praktiziert wird, nennt er die HVG. Herr Dr. Ramrath hält eine Konzernbetrachtung und -beurteilung für sinnvoll und bittet daher, um entsprechende Fortschreibung. Er kann sich nicht vorstellen, dass in allen Beteiligungsunternehmen nach Gesamtkalendertagen berechnet wird.

 

Herr Weber geht auf die Ausführungen von Herrn Dr. Ramrath ein und erklärt, dass Statistiken wie diese immer zu Diskussionen über die unterschiedlichen Auffassungen von Berechnungsgrundlagen führen. In der GWH wurde die Stichtagsregelung gewählt, um zusätzliche Sicherheit zu erlangen. Diese Regel ist weitgehend anerkannt und reflektiert mit hoher Zuverlässigkeit den Krankenstand der Mitarbeiter. Herr Weber zeigt sich betroffen von der Höhe der Krankentage, die sich insbesondere im Bereich der Objektbetreuer und Reinigungskräfte zeigen. Als Vorsitzender des Betriebsausschusses der GWH wird er dafür sorgen, dass dies zum Dauerthema gemacht wird. Er hofft, dass man sich nach weiterer Differenzierung auch im Personalausschuss mit der Problematik befassen wird. Die Arbeitsbedingungen und Rahmenbedingungen müssen so verbessert werden, dass die Krankenstände erheblich sinken. Eine gezielte Ansprache der Betroffenen kann hier ebenfalls sinnvoll sein. Herr Weber erinnert sich daran, dass vor einigen Monaten Gespräche mit dem Personalrat geführt wurden, wie man für die Zukunft mit Langzeiterkrankungen und häufigen Kurzzeiterkrankungen umzugehen gedenkt. Hier ist geplant, ein Management und damit einhergehend eine Betreuung bei der Stadtverwaltung aufzubauen, welches vom Rat zu beschließen sein wird. Dies ist verstärkt anzugehen. Aus Sicht von Herrn Weber ist es weder kurzfristig, noch auf Dauer tolerierbar, dass Krankenquoten von 9 und 10 % bestehen.

 

Zur Seite 8, Buchstabe c "Reinigungskräfte" möchte Herr Marscheider die Krankenstände, die hier zu den Stichtagen 15.02. und 01.03.2007 aufgeführt sind, erläutert bekommen.

 

Herr Sondermeyer möchte zu den Ausführungen von Herrn Weber ergänzen, dass es sich bei Betrachtung des Einzelfalles nicht um ein "unter Druck setzen" des Betroffenen handeln darf. Er ist der Ansicht, dass die Statistik zeigt, dass die Arbeitsbedingungen nicht gut sind, denen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ausgesetzt sind.

 

Herr Dr. Bleicher erläutert, dass die Erfassung der Krankenquote nach den Kriterien des Deutschen Städtetages vorgenommen wurde. Mit diesen Kriterien ermöglicht der Deutsche Städtetag einen Vergleich zwischen den Kommunen. Es gelten unterschiedliche Rahmenbedingungen in der Privatwirtschaft und den Kommunalverwaltungen. So werden die privat versicherten Beamten nicht über die Ortskrankenkassen und gesetzlichen Krankenkassen erfasst. Darüber hinaus sind auch Wochenenden enthalten, die nicht mitzählen dürften. Voraussichtlich müsste die Krankenquote absinken und nicht ansteigen. Er verweist auf Seite 5 der Verwaltungsvorlage, wonach man sich in Hagen deutlich dem Durchschnitt der vom Deutschen Städtetag mit 4,99 % ermittelt wurde, mit 5,02 % angenähert hat. Es ergibt sich somit lediglich eine Differenz von 0,03 %. Herr Dr. Bleicher schlägt vor, dass er bei regelmäßigen Sitzungen des Personalausschusses den Personalbericht mit einer Kennzahl zur Krankenquote einspeisen wird. So hat man die Situation dauerhaft auf der Agenda. Er weist darauf hin, dass das Thema Krankenquote bei der GWH im Betriebsausschuss der GWH bereits sehr ausführlich diskutiert worden ist.

 

Herr Gregull geht auf die Aussagen von Herrn Dr. Ramrath ein und stimmt zu, dass es unterschiedliche Darstellungsweisen in Wirtschaft und Verwaltung gibt. In der Wirtschaft ist zumeist der Stichtagsbezug zu finden, wodurch die Betrachtung auf einen bestimmten Tag gerichtet wird. In den Stichtagsbetrachtungen sind die Kurzzeiterkrankungen nicht enthalten. Es werden nur Krankheitstage gezählt, die für die Abrechnung mit Krankenkassen relevant sind. Die Darstellung, wie diese bei der Stadt vorgenommen wird, ist deutlich negativer, als die in der Wirtschaft. Aufgrund der Zeitraumbetrachtung werden auch die Wochenenden mit einbezogen. Hierdurch ergibt sich, dass die Krankenquote bei dieser Form der Betrachtung immer etwas höher als bei der stichtagsbezogenen Betrachtung ist. Es wurde vor längerer Zeit entschieden, sich den Regelungen des Deutschen Städtetages zu unterwerfen, was erklärt, warum es unterschiedliche Berechnungen bei Teilzeit- und Vollzeitkräften gibt. Es ist nicht möglich, sich mit der Wirtschaft zu messen, nicht zuletzt deshalb, weil auch in der Wirtschaft unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Stichtagsregelung herrschen. Die Krankenquote bei der Stadt Hagen zeigt eine fallende Tendenz, hin zum Durchschnittswert des Deutschen Städtetages, was sich darauf zurückführen lässt, dass man sich mit den Betroffenen als Einzelfall befasst. Es werden Rückkehrgespräche geführt und es wird ein Krankheitsmanagement betrieben. Die Auswirkungen hieraus sind sehr positiv. Es konnten Langzeiterkrankte wieder in den Arbeitsprozess zurückgeführt werden. Herr Gregull sichert zu, dass dieser eingeschlagene Weg weiterverfolgt und die Bemühungen weiter intensiviert werden. Die "Ausreißer", die von Herrn Weber dargestellt wurden, werden dabei ebenfalls angegangen. Im Personalbericht wird ständig darüber berichtet werden.

 

Die Wichtigkeit dieses Themas für die Beratung im Personalausschuss wird auch von Herrn Röspel herausgestellt. Für die Beratung bittet Herr Röspel darum, die Krankenquote der Kernverwaltung nach Berufsgruppen (z. B. Sozialbereich - Erzieher und Erzieherinnen) aufzuschlüsseln. Er kann sich vorstellen, dass sich hier unterschiedliche Quotierungen zeigen werden, auf die dann mittels Krankheitsmanagement gezielt einzugehen ist.

 

Herr Thielmann möchte wissen, ob Krankmeldungen bei der Stadt Hagen bereits ab dem ersten oder erst ab dem dritten Tag attestiert werden müssen, da in der Wirtschaft meist bereits der erste Tag attestiert werden muss. Bezogen auf die Reinigungskräfte weist er darauf hin, dass in vielen Verwaltungen und auch bei Privaten der Krankenstand hier höher sein wird als bei Büroarbeitsplätzen. Herr Thielmann pflichtet Herrn Weber bei, dass der Krankenstand der Reinigungskräfte eklatant hoch ist. Erschreckender empfindet er jedoch die Tatsache, dass die Krankenquote bei den Objektbetreuern, also bei den Vorgesetzten der Reinigungskräfte, entsprechend hoch ist und hält eine genaue Überprüfung der Hintergründe für geboten.

 

Herr Gregull informiert darüber, dass bei der Stadt Hagen eine dreitägige Regelung bezüglich der Vorlage eines ärztlichen Attestes gilt. Es gibt jedoch auch Einzelfälle, in denen eine individuelle Festlegung getroffen worden ist, dass ab dem ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen ist. Es wird sehr genau beobachtet, ob es zu "blauen Montagen" kommt. In diesen Fällen wird eingegriffen und die betreffende Person schriftlich benachrichtigt.

 

Hierzu möchte Herr Thielmann wissen, welche Schritte zu unternehmen sind, um den Einzelfall zum Regelfall zu erheben.

 

Herr Weber kennt die Regelungen im TVÖD nicht, hält aber eine Regelung ab dem ersten Krankheitstag nicht für sinnvoll, weil dies seiner Erfahrung nach in Betrieben dazu geführt hat, dass der Betroffene - statt einen Tag im Bett zu bleiben - zum Arzt gegangen und dann für eine Woche krank geschrieben worden ist. Dies hat zu einem deutlichen Anstieg der Krankentage geführt, daher plädiert er dafür, eine solche Regelung nicht bei der Stadt Hagen einzuführen.

 

Herr Dr. Bleicher ergänzt die Ausführungen von Herrn Weber dahingehend, dass z. B. bei Beamten, wenn diese am ersten Krankheitstag zum Arzt gehen, sofort Beihilfekosten entstehen, die durch die Kommune zu finanzieren sind.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz sichert die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage im Personalausschuss zu.

 

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Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und verweist diese zur weiteren Beratung in den Personalausschuss.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Zur Kenntnis genommen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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