16.04.2008 - 6.5 Information über die Novellierung der GO NRW; A...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Thielmann erklärt zum SPD-Antrag (Anlage 3 der Niederschrift), dass dieser nun der Sichtweise der FDP Rechnung trägt und er in § 3 zwei redaktionelle Änderungen eingearbeitet haben möchte. Zum einen möchte er, dass in Absatz 3 Satz 1 der zweite Halbsatz nach dem Komma entfällt. Zum anderen möchte er in Absatz 4 Satz 1 das Wort "je" vor "eine Zusatzfrage" eingefügt wissen.

 

Herr Weber erklärt, dass im Ältestenrat lange diskutiert wurde, was sich in der Einwohnerfragestunde abspielt und wie man hiermit verfahren soll. Man muss feststellen, dass der "normale" Bürger, der in die Einwohnerfragestunde kommt, um seine Fragen zu stellen, durch Einzelpersonen, die sich lautstark und schlecht benehmen, verschreckt wird. Herr Weber weist ferner darauf hin, dass sich hier für Schulklassen, die Ratssitzungen erleben, auch kein gutes Bild ergibt. Dies waren die Intentionen, die dazu geführt haben, ein Regularium finden zu wollen, mit dem das entsprechende Fehlverhalten unterbunden werden kann. Er signalisiert, dass die Änderungsvorschläge von Herrn Thielmann in den SPD-Antrag übernommen werden und erklärt, dass die SPD-Fraktion immer daran interessiert war, Einvernehmen mit den im Rat vertretenen Fraktionen und Einzelvertretern zu erzielen. Ziel ist es, dass der Bürger möglichst unbürokratisch seine Fragen stellen können soll.

 

Herr Röspel pflichtet Herrn Weber dahingehend bei, dass man sich Gedanken gemacht hat, wie eine Einwohnerfragestunde geordnet ablaufen kann. Die letzte Ratssitzung hat seiner Ansicht nach erwiesen, dass man bei restriktiver Handhabung eine geordnete Durchführung der Ratssitzung gewährleisten kann. Er regt an, mittels der Technik (durch Abschalten des Mikrofons) auf Belästigungen einzuwirken.

 

Herr Hoffmann erklärt, dass insbesondere bei der Wiedergabe der Diskussion in der Presse der Eindruck entstanden ist, dass der Vorschlag der Verwaltung zur Vorgehensweise demokratie- und bürgerfeindlich ist. Er weist darauf hin, dass der Abgleich mit anderen Kommunen in NRW (Abgleich der Satzungen, die auf der Seite des Deutschen Städtetages gefunden werden konnten) zum Ergebnis gehabt hat, dass von 36 Satzungen lediglich 8 Satzungen eine mündliche Fragestellung vorsehen. 28 Satzungen sehen das schriftliche Einreichen der Fragestellungen vor, wobei hier der Zeitraum, bis zu dem die Fragen einzureichen sind, zwischen 3 Tagen, 3 Wochen und länger variiert. Viele Städte lassen Einwohnerfragestunden darüber hinaus nur in Bezirksvertretungen zu; manche setzen diese nur "bei Bedarf" an. Seiner Ansicht nach wäre es somit vertretbar, den Verwaltungsvorschlag aufrecht zu erhalten. Herr Hoffmann weist zur Verwaltungsvorlage darauf hin, dass in der vorgeschlagenen Geschäftsordnung diese zum 01.04.2008 in Kraft treten würde. Aufgrund der jetzigen Beratungsfolge ist dies in 01.06.2008 zu ändern. Hier wird zur Ratssitzung am 08.05.2008 noch eine Ergänzung vorgelegt werden.

 

In § 28, Absatz 8, Satz 1 bittet Herr Marscheider, "und Fraktionsgeschäftsführer" mit aufzunehmen.

 

Herr Thielmann erklärt zu den Ausführungen von Herrn Hoffmann, dass er es für richtig hält, wenn die Stadt Hagen zu den besonders bürgerfreundlichen Städten gehört. Er weist ferner darauf hin, dass sowohl die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, als auch die FDP-Fraktion die schriftliche Fragestellung im Ältestenrat für nicht gut befunden haben.

 

Herr Asbeck kritisiert, dass Herr Thielmann Äußerungen, die im Ältestenrat getätigt worden sind, nach außen getragen worden sind und erklärt, dass dies zudem unvollständig geschehen ist.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz stellt die Punkte der Verwaltungsvorlage getrennt zur Abstimmung. Er lässt zunächst über die Kenntnisnahme unter Punkt 1, anschließend über den SPD-Änderungsantrag unter Punkt 2 - unter Berücksichtigung der Änderungen von Herrn Thielmann - und zuletzt über den SPD-Änderungsantrag unter Punkt 3 - mit der Ergänzung von Herrn Marscheider - abstimmen.

 

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Beschluss:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung zur Änderung der Gemeindeordnung wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

  1. Der Rat beschließt den 11. Nachtrag zur Hauptsatzung vom 12. Mai 2000, wie er als Anlage 1 Gegenstand der Vorlage ist, mit folgender Änderung:

 

Artikel I wird wie folgt geändert:

 

Ziffer 7:

§ 19 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

Der Rat trifft im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister für Bedienstete in Führungsfunktionen die Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis ändern. Eine Vorberatung erfolgt im Personalausschuss und ggf. im Betriebsausschuss.

 

Ziffer 11:

§ 19 Abs. 5 wird Abs. 3 und erhält folgende Fassung:

 

Entscheidungen des Rates auf Grundlage des § 71 GO NW (Beigeordnete) ergehen nach Vorberatung im Personalausschuss.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 1

 

 

  1. Der Rat beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse, wie sie als Anlage 3 Gegenstand der Vorlage ist, mit folgender Änderung:

 

§ 3 –Einwohnerfragestunde- erhält folgende Fassung:

 

(1)

Die Einwohnerfragestunde soll 60 Minuten nicht überschreiten.

(2)

Die Fragesteller werden vom Vorsitzenden in der Reihenfolge der Wortmeldungen aufgerufen.

(3)

Jeder Fragesteller darf bis zu zwei Fragen stellen. Die Fragen müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde, für die der Rat und seine Ausschüsse zuständig sind, beziehen und von allgemeinem kommunalpolitischen Interesse sein. Sie sind kurz und sachlich zu fassen und dürfen keine Wertungen enthalten. Fragen, die ein schwebendes Gerichtsverfahren betreffen oder auf die Offenbarung vertraulicher Inhalte im Sinne des § 2 Abs. 2 dieser Geschäftsordnung abzielen, sind ausgeschlossen.

(4)

Jeder Fragesteller kann nach Beantwortung seiner Fragen je eine Zusatzfrage mit Bezug auf die erteilte Antwort stellen. Zulässige Fragen, die während der Fragestunde nicht beantwortet werden können, werden schriftlich beantwortet. Die Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder des Rates erhalten eine Abschrift der Antwort.

(5)

Bei Fragen, die den Rat in seiner Gesamtheit betreffen, muss den Fraktionen Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben werden.

 

 

§ 28 - Zusammensetzung und Verfahren der Ausschüsse - erhält in Absatz 8, Satz 1 folgende Fassung:

 

(8) 1

An Nichtöffentlichen Sitzungen können die stellvertretenden Ausschussmitglieder sowie Ratsmitglieder, die dem Ausschuss nicht angehören, und Fraktionsgeschäftsführer als Zuhörer teilnehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 1

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen