16.04.2008 - 6.3 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Thielmann lehnt im Namen der FDP-Fraktion diese sowie die Verwaltungsvorlage unter I.6.4 ab, da er die Anhebung der Beiträge als ungerechtfertigte Bereicherung am Bürger erachtet.

 

Herr Marscheider schließt sich seinem Vorredner an. Gleiches gilt für Herrn Sondermeyer.

 

Aufgrund der Haushaltslage der Stadt Hagen ist es geboten, die Anhebung der Beiträge vorzunehmen. Hier befindet man sich in guter Gesellschaft mit anderen Städten, so der Hinweis von Herrn Asbeck, die teilweise noch höhere Beitragssätze erheben. Er macht deutlich, dass die CDU-Fraktion dies nicht gerne tut und sich bewusst ist, dass es sich um eine zusätzliche Belastung für den Bürger handelt. Man sieht jedoch keine andere Alternative.

 

Herr Thielmann zieht als Beispiel für den Umgang mit dem Bürger die Maßnahme Bahnhofstraße heran, wo seiner Kenntnis nach ein Umbau ohne Einbindung der Bürger erfolgen sollte.

 

Herr Marscheider weist darauf hin, dass die Stadt Hagen nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um die maroden Straßen zu sanieren. Seiner Ansicht nach wird, wenn nichts mehr geht, eine Planung für die jeweilige Straße aufgelegt, die es ermöglicht, den Bürger dann finanziell zu beteiligen.

 

Herr Grothe erklärt, dass es sich beim Straßenrecht um ein detailliert ausgearbeitetes Recht handelt, wo nur Maßnahmen, die zu einer Wertverbesserung des Straßenraums führen, auf den Bürger umgelegt werden können (z. B. Gehwege, Radwege, Parkplätze). Hierzu gibt es höchstrichterliche Entscheidungen. Herr Grothe kann nicht erkennen, dass die Stadt Hagen bei Abrechnung solcher Maßnahmen ein negatives Bild abgeben würde. Er gibt ferner zu bedenken, dass der Bürger als positiven Aspekt aus einer solchen Maßnahme die Wertsteigerung seines Grundstücks mitnimmt. Die Stadt Hagen erhöht, im Vergleich mit anderen Städten entsprechender Größe, die Beiträge in moderatem Rahmen.

 

Herr Glaeser geht auf die Aussage von Herrn Thielmann ein und erklärt, dass diese nicht richtig ist. Im Verfahren Bahnhofstraße ist eine Bürgeranhörung vorgesehen gewesen bzw. ist noch vorgesehen. Er weist ferner darauf hin, dass das FDP-Mitglied in der Bezirksvertretung Mitte bei der erfolgten Beschlussfassung mit für das Projekt gestimmt hat.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Strüwer, wann die Beiträge nach KAG zuletzt erhöht worden sind, teilt Herr Grothe mit, dass dies 1984 der Fall war.

 

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Beschluss:

 

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Hagen (Straßenbaubeitragssatzung KAG) wird in der Form beschlossen, wie sie als Anlage 1 Gegenstand dieser Vorlage ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 3

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=66313&selfaction=print