10.04.2008 - 7 Haushaltskonsolidierung - Abschlussbericht zum ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Do., 10.04.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau
Sie begrüßt Herrn Grobe vom Ordnungsamt, der zu den offenen Fragen
Auskunft geben will.
Herr Mervelskemper möchte
wissen, ob die Zahl der vorhandenen Asylbewerber die Fortführung der Stelle
rechtfertige oder ob diese Arbeit auch von anderen Mitarbeitern der
Ausländerbehörde gemacht werden könne. Könne man mit dieser Stelle Geld einsparen?
Dies sei ja in den letzten Jahren gelungen.
Herr Grobe berichtet, dass
man zur Zeit 388 Personen habe, die noch Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz bezögen. Hiervon seien nur 46 Personen im laufenden
Asylverfahren und 342 Personen, bei denen der Asylantrag schon abgelehnt worden
sei, die aber noch geduldet würden. Die Kosten für die Stelle beliefen sich auf
57.200 €. Die durchschnittliche jährliche
Aufwendung für Leistungsempfänger beträgt 5.631 €. Das hieße, dass
sich dieser Mitarbeiter bei zehn erfolgreichen Rückführungen im Jahr bezahlt
mache.
Abschließend macht er deutlich, dass man in der Ausländerstelle kein
Personal habe, das diese Aufgaben wahrnehmen könne.
Frau Buchholz bezieht sich
auf die 342 Personen, deren Asylantrag schon abgelehnt worden seien. Es würde
ja Gründe geben, warum diese noch nicht abgeschoben worden seien. Auch die 130
Personen, die eine Duldung hätten, könnten ja nicht abgeschoben werden. Wie
hoch sei denn dann das Potential, das dieser Mitarbeiter bearbeiten könne?
Herr Grobe erklärt, dass
man grundsätzlich von den 342 Personen ausgehen müsse. Die 212 Personen, die
eine Duldung hätten, seien die, die kurzfristig nicht abgeschoben werden
könnten, weil z.B. kein Pass vorhanden sei, die Personen vorgetragen hätten,
krank zu sein oder die Situation im Heimatland keine Rückführung zulasse.
Die aufgeführten 130 Personen hätten schon eine Aufenthaltsgenehmigung
nach § 25 Aufenthaltsgesetz. Das seien Personen, wo seit 18 Monaten die
Rückführung nicht möglich war.
Herr Strüwer ist der
Meinung, dass man bei Betrachtung der
Zahlen für 2007 von einem ernsthaften Rückführungsmanagement nicht sprechen
könne. Es seien lediglich Entscheidungen getroffen worden, die dazu geführt
hätten, dass die Betroffenen aus dem Leistungsbezug des
Asylbewerberleistungsgesetzes herausgefallen seien. Wenn man feststelle, dass
Betroffene aufgrund der Situation in ihren Heimatländern voraussichtlich auf
Dauer geduldet würden, fände er es vernünftig, wenn man hier schnell zu einer
Entscheidung käme, so dass diese auch für ihren Lebensunterhalt gesicherte
Voraussetzungen hätten und das auch aus eigener Kraft bewältigen könnten.
Er wüsste gern, wie viele Zuzüge man pro Jahr hätte, die in dieses System
hineingingen. Wie hoch sei die Zahl der Asylbewerber, die man 2003 gehabt habe?
Er möchte abschließend wissen, ob bezogen auf den Gesamtkomplex an einem
Konzept gearbeitet würde, um die Situation derzeit darzustellen. Bezogen auf
die Asylbewerberheime stelle er fest, dass wesendlich weniger Menschen dort
untergebracht würden. Ihn würde interessieren, ob man prüfe, ob man noch so
viel Personal brauche für die Bereiche der Unterbringung. Er könne sich
vorstellen, dass man in diesem Zusammenhang auch das Rückführungsmanagement
anders beurteile.
Frau
Herr Stüwe weist darauf
hin, dass es bei dem Rückführungsmanagement nicht nur um Abschiebung gehe. Es
gehe darum, dass bei diesem Personenkreis (342 von 388) eine Entscheidung
herbeigeführt werden müsse. Die Personen würden alle von der Stadt
alimentiert.
Im letzten Jahr seien rund 60 Asylbewerber dazugekommen. 2003 habe die
Zahl schätzungsweise bei 100 Personen gelegen.
Dass diese Maßnahme sich rechne, habe man in den letzten Jahren
nachgewiesen.
Bei dem Heimen mache man im Moment einen erheblichen Schrumpfungsprozess
durch. Es gebe nur noch 4 Standorte, die auch abgegeben werden sollten.
Außerdem seien in diesem Bereich 3,5 Stellen abgebaut worden.
Man brauche nur 10 Personen, die aus diesem System rausgeführt würden
,dann sei die Stelle refinanziert.
Frau Buchholz nimmt Bezug
auf die 112 Fälle aus 2007, die in die Bleiberechtsregelung gefallen seien.
Damit müssten diese Personen ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft
finanzieren. Wäre es nicht sinnvoll,
sich um diesen Personenkreis zu kümmern und der Stelle damit einen neuen
Auftrag hinzuzugeben? Da sei auch ein aktuelles Sparpotential vorhanden.
Herr Dücker Ist der Meinung,
dass das Rückführungsmanagement bisher
gute Arbeit geleistet habe. Das bewirke allerdings, dass die Zahlen immer
weiter zurückgingen.
Er neige zu der Kompromisslösung, die Stelle auf ein Jahr zu befristen,
um die Entwicklung in diesem Jahr abzuwarten.
Herr Steuber hält das für
eine gute Idee. Vielleicht könne ja auch mehr Transparenz reinzubringen, was
die Gründe seien, die eine Abschiebung verhinderten. Er frage sich, ob es nicht
möglich sei, den Menschen, die ein starkes Interesse daran hätten, hierzubleiben,
die Einbürgerung anzubieten. Die Situation, wie sie sich derzeit darstelle, mit
unklarer Aufenthaltserlaubnis und nicht vorhandener Arbeitserlaubnis sei nicht
befriedigend. Dadurch entstünden der Stadt Kosten in Höhe von 3 Millionen Euro.
Für diese Aufgabe gebe es auch keine Landeszuschüsse.
Herr Kilic regt an, dass
die Situation in den Heimatländern intensiver beleuchtet werden solle. Es solle
nicht auf Kosten der Menschen gespart werden, sondern diese sollten intensiv und
menschlich betreut werden.
Frau
Frau Kurte nimmt Bezug auf
einen Beschluss des Sozialausschusses, in dem bei 32 eine zusätzliche Stelle
beschlossen worden seien. Handele es sich hierbei um diese Stelle? Sie fragt, wie viele Mitarbeiter beim
Ordnungsamt und beim Fachbereich Jugend & Soziales mit diesem Management
beschäftigt seien.
Herr Grobe beantwortet die
Frage dahingehend, das in der Ausländerbehörde 25 Mitarbeiter beschäftigt
seien, davon seien 20 Sachbearbeiter, die sich mit dem Aufenthaltsrecht
befassten. Seit drei Jahren gebe es einen Spezialisten, der sich in erster
Linie mit den Rückführungen befasse. Daneben gebe es aber ein großes weiteres
Feld von Aufgaben. Zur Zeit gebe es 27.000 ausländische Mitbürger/innen. Pro
Sachbearbeiter würden ca. 1.300 Fälle bearbeitet.
Frau Kurte unterstützt im
Namen ihrer Fraktion den Vorschlag von Herrn Dücker bezüglich der Befristung
der Stelle.
Herr Mervelskemper
erklärt, dass es Ziel sein müsse, sich intensiver mit diesem Personenkreis zu
beschäftigen. Es gehe bei dieser Stelle um Ausübung aller Dinge, nicht nur der
Abschiebung. Es gehe um eine umfassende Hilfe für die Betroffenen.
Herr Grobe weist darauf
hin, dass man ja kaum Rückforderungen habe. Er äußert die Befürchtung, dass
viele Personen es nicht schafften, für ihren Lebensunterhalt zu sorgen, so dass
diese wieder zurückfielen. Diese wären dann 2009 wieder in der Zielgruppe drin.
Das seien Personen, die dann einen ganz verfestigten Aufenthalt hier hätten.
Das brächte noch größere Probleme mit sich. Er bittet daher, die Stelle
nicht zu kurzfristig zu befristen. Die
Probleme kämen in den Folgenjahren auf die Stadt zu.
Herr Stüwe räumt ein, dass
der Begriff „Rückführungsmanagement“ sehr irreführend sei.
Es gehe darum, bei den Leuten, die seit vielen Jahren hier seien und auch
hier bleiben wollten, eine möglichst rasche Entscheidung herbeizuführen. Das
gehe nur über einen Asylantrag. Was dahinter stecke, wisse man zunächst nicht. Das
müsse in einem rechtstaatlichen Verfahren geklärt werden. Die Anerkennungsquote
liege deutlich unter 5 %.
Die Leute wollten hier bleiben und versuchten auch alles, um dies zu
erreichen. Dann käme es zu Dingen, die unter
humanitären Gesichtspunkten problematisch seien.
Hier sei es richtig, möglichst schnell eine Entscheidung herbeizuführen.
Frau
Der Vorschlag von Herrn Steuber bezüglich des Angebotes einer
Einbürgerung kann aus rechtlichen Gründen nicht aufgenommen werden.
Sie stellt den erweiterten Vorschlag zur Abstimmung.
