06.03.2008 - 5.29 Bebauungsplan Nr. 10/06 (587) - Sporthalle Isch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.29
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 06.03.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zu a)
Der Rat der Stadt beschließt das Verfahren des
Bebauungsplanes Nr. 10/06 (587)
– Sporthalle Ischeland – auf
der Grundlage der Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007 als
vereinfachtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB fortzuführen.
Zu b)
Der Rat der Stadt beschließt die Erweiterung des Plangebietes.
Zu c)
Der Rat weist nach eingehender Prüfung und
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der
Bürgeranhörung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz
oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahme in der Vorlage.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des
Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu d)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
10/06 – Sporthalle Ischeland – nebst der Begründung vom 31.01.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.
Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als
Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit
der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst in der
Gemarkung Hagen, Flur 1 die Flurstücke 242 und 816 und teilweise die Flurstücke 232, 815, 854,
863 und 864.
Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft gegen
den Uhrzeigersinn wie folgt (s. Lageplan):
Ab der Alexanderstraße verläuft die Grenze
westlich der Straße Am Sportpark bis zur Tankstellenausfahrt auf der
gegenüberliegenden Seite. Dort quert der Grenzverlauf die Straße nach Osten und
geht nördlich des Tankstellengeländes am Fußweg entlang und wird südlich der
Parkplatzanlage um den Gastronomiebetrieb herum fortgesetzt (Chinarestaurant,
Am Sportpark 34). Ab dem Haus Nr. 34 verläuft die Grenze weiter nach Osten
zwischen dem Fußweg und dem Theodor-Heuss-Gymnasium entlang bis zur
Humpertstraße. Die Grenze quert die Humpertstraße und umschließt den Parkplatz
vor dem Reitplatz. Ab dem Reitplatz verläuft die Grenze nach Nordwesten und
reicht bis zum Stadioneingang, wobei sie die Wiese zwischen dem Stadion und
dem Parkplatz einschließt. Ab dem Stadioneingang verläuft die Grenze nach
Westen am Stadionparkplatz entlang. An der Biegung der Stadionstraße (zum Kindergarten)
quert die Grenze die Straße und verläuft zwischen Grundschule und Stadionstraße
weiter nach Westen und quert die Straße Am Sportpark am Beginn der
Alexanderstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll die öffentliche Auslegung im Frühjahr
2008 durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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89,6 kB
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2
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568,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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6
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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7
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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8
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(wie Dokument)
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192,7 kB
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