19.02.2008 - 7 Bebauungsplan Nr. 10/06 (587) - Sporthalle Isch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Tenne erbittet nähere Informationen zum in der Vorlage erwähnten Sportanlagenmanagement. Außerdem weist Herr Tenne darauf hin, dass aus der Vorlage hervorgeht, dass der Bau eines Parkhauses nicht zwingend erforderlich ist. Nach Abriss der alten Ischelandhalle könnten mittels einer Parkpalette die Plätze auf 2 Ebenen geschaffen werden. Herr Tenne möchte wissen, wo bis zum Abriss der Ischelandhalle geparkt werden soll und wer die Parkpaletten finanzieren wird.

 

Herr Niggemann erläutert, dass die beiden ausgehängten Bebauungspläne von Bad und Halle planungsrechtlich unabhängig voneinander funktionieren. Der Plan für das Bad stellt dar, dass alle nötigen Stellplätze für das Bad geschaffen werden können. Darüberhinaus besteht die Möglichkeit, 250 Plätze mehr zu bauen. Dieser Überhang käme dann der Halle zugute. Die Stadt Hagen muss sich zu gegebener Zeit entscheiden, ob Sie ein gemeinsames Parkhaus mit HagenBad bauen oder nach Abriss der Halle auf eigenem Grundstück Parkplätze schaffen will.  Bis zu dieser Entscheidung gibt es Park-Ausweichmöglichkeiten, wie z. B. den Höing, so Herr Niggemann weiter. Für diese Stellplatzkoordination wird das in beiden Vorlagen erwähnte Sportanlagenmanagement zuständig sein.

 

Herr Dr. Schmidt erläutert, dass das Sportanlagenmanagement (SAM) bei 52 angesiedelt sein wird. Aufgabe des SAM wird es sein, die Belegungen zu koordinieren und den Betrieb der Ischelandhalle, der Sportplätze, des Stadions und des Freizeitbades zu regeln. Die alltägliche Nutzung, wie z. B. durch den Schulsport,  stellt kein Problem dar, so Herr Dr. Schmidt weiter. Bei Veranstaltungen ist aus rechtlicher Sicht die Regelung des Betriebes durch das SAM unabdingbar. Besonders betont Herr Dr. Schmidt, dass bei Großveranstaltungen, z. B. bei Länderspielen mit mehreren tausend Zuschauern, der Betrieb im Freizeitbad eingestellt werden muss. Die Einrichtungsverfügung des SAM wird in Kürze bekanntgemacht.

 

Ein überregionales  Bad kann es sich nicht erlauben, an einigen Tage einfach zu schließen, so Herr Tenne. Wie schon in der Vorlage aufgezeigt, sind Zuschauerzahlen nicht im Voraus planbar. Der Betrieb im Freizeitbad könne nicht einfach so eingestellt werden.

 

Dieses Recht zur Schließung des Bades darf sich die Stadt nicht nehmen lassen, damit große Sportereignisse auch zukünftig möglich sind, so Herr Dr. Schmidt. In den letzen 10 Jahren sei es lediglich zu 3 derartigen Veranstaltungen gekommen. Außerdem sind solche Veranstaltungen meist über mehrere Monate vorher planbar. Eine Schließung des Bades „von heute auf morgen“ wird es nicht geben.

 

Herr M. Erlmann befürwortet die Vorlage. Im Gegensatz zur damaligen Planung der Mehrzweckhalle liegt hier eine saubere Abarbeitung aller Probleme vor, die damals zu Ablehnung führten.  Herr M. Erlmann sieht die Beschwerde des Bürgers als bedenklich. Es müssen Überlegungen erfolgen, ob dem z. B. durch eine Parkmarkierung vor der Garage des Bürgers Abhilfe geschaffen werden kann. Bei einem so großen Projekt müsste so eine verhältnismäßig kleine Maßnahme doch möglich sein.

 

Frau Neuhaus betont im Namen der CDU-Fraktion, dass die Vorlage heute auf den Weg gebracht werden soll.

 

Auch Herr H. Erlmann sieht das so. Es liegt ein guter Bebauungsplan zugrunde.

Herr Niggemann stellt auf Anfragen von Herrn H. Erlmann dar, dass die Parkplätze am Reitplatz als Reserve einbezogen wurden. Diese dürfen allerdings nur von der Stadionseite aus angefahren werden.

 

Auf die Frage von Herrn H. Erlmann, ob zusätzliches Personal für das SAM vorgesehen ist, antwortet Herr Dr. Schmidt, dass diese Aufgabe vom Sportamt in seiner Zuständigkeit ohne weiteres Personal wahrgenommen wird.

 

Zum Abschluss der Frage von Herrn Hoffmann nach Einbindung des ÖPNV meint Herr Niggemann, dass es gemeinsame Absprachen zwischen HagenBad und der Hagener Straßenbahn geben wird.

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Beschluss:

Zu a)

Der Rat der Stadt beschließt das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 10/06 (587)
– Sporthalle Ischeland –  auf der Grundlage der Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007 als vereinfachtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB fortzuführen.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt beschließt die Erweiterung des Plangebietes.

 

 

Zu c)

Der Rat weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Bürgeranhörung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahme in der Vorlage.

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Zu d)

 

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10/06 – Sporthalle Ischeland – nebst der Begründung vom  31.01.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Hagen, Flur 1 die Flurstücke 242 und 816  und teilweise die Flurstücke 232, 815, 854, 863 und 864.

Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft gegen den Uhrzeigersinn wie folgt (s. La­geplan):

Ab der Alexanderstraße verläuft die Grenze westlich der Straße Am Sportpark bis zur Tankstellenausfahrt auf der gegenüberliegenden Seite. Dort quert der Grenzverlauf die Straße nach Osten und geht nördlich des Tankstellengeländes am Fußweg ent­lang und wird südlich der Parkplatzanlage um den Gastronomiebetrieb herum fortge­setzt (Chinarestaurant, Am Sportpark 34). Ab dem Haus Nr. 34 verläuft die Grenze weiter nach Osten zwischen dem Fußweg und dem Theodor-Heuss-Gymnasium entlang bis zur Humpertstraße. Die Grenze quert die Humpertstraße und umschließt den Parkplatz vor dem Reitplatz. Ab dem Reitplatz verläuft die Grenze nach Nord­westen und reicht bis zum Stadioneingang, wobei sie die Wiese zwischen dem Sta­dion und dem Parkplatz einschließt. Ab dem Stadioneingang verläuft die Grenze nach Westen am Stadionparkplatz entlang. An der Biegung der Stadionstraße (zum Kindergarten) quert die Grenze die Straße und verläuft zwischen Grundschule und Stadionstraße weiter nach Westen und quert die Straße Am Sportpark am Beginn der Alexanderstraße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt soll die öffentliche Auslegung im Frühjahr 2008 durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

Dafür:

 -16-

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=64265&selfaction=print