04.03.2008 - 2 Förderprogramm Soziale Stadt:Integriertes Handl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 04.03.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Reinhard Goldbach
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Goldbach erläutert die Vorlage.
Es sei ebenso wie beim Übergang wie der Stadtteile Vorhalle und
Altenhagen eine günstige Gelegenheit, die Nachfolge im Förderprogramm von
Altenhagen mit Wehringhausen selbst vorzuschlagen.
Herr Dr. Schmidt berichtet
aus dem Haupt- und Finanzausschuss, dass alle Ausschussmitglieder das Vorhaben
inhaltlich unterstützten. Bezüglich der Finanzierung der Maßnahme gebe es
unterschiedliche Standpunkte. Es werde die Hürde geben, ob im Rahmen der
investiven Maßnahmen die Kreditlinie ab 2008 eingehalten werden könne. Es gelte, intelligent zu sparen. In der
Anlage zum Finanzierungskonzept seien anhand von fiktiven Beispielen die
finanziellen Auswirkungen einer integrierten Stadtteilentwicklung in
Wehringhausen an Hand von Beispielen veranschaulicht.
Er appelliere an die Ratsmitglieder, dieses Projekt in der
Prioritätenliste mit einzupassen.
Herr Strüwer weist darauf
hin, dass die Maßnahmen in Altenhagen und Vorhalle ein großer Erfolg gewesen
seien.
Herr Reinke schlägt vor,
den Punkt 4 nicht mitzubeschließen.
Herr Dr. Schmidt weist in
diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Punkt 4 zurückgezogen sei.
Herr Reinke schlägt
weiterhin eine Ergänzung zum Punkt 2 des Beschlussvorschlages vor: Dabei
sollen aufgrund der sozialen Struktur des Stadtteils die Themen „Streetwork, Kindeswohlgefährdung, und
aufsuchende Arbeit“ durch Umschichtung zusätzlich eingebracht werden.
Dabei sollten in der Anlage „Kosten- und
Finanzierungsübersicht“ im Bereich „Soziale ethnische
Integration“ im Punkt 1 um 100.000 €, im Punkt 4 um 50.000 €
und im Punkt 5 um 25.000 € gekürzt
werden, so dass sich für die o.g. Themen 175.000 € einsetzen ließen.
Herr Goldbach erläutert
daraufhin, dass die Vorlage auf die Förderrichtlinien ausgerichtet sei und dass
es innerhalb der einzelnen Bereiche noch Änderungen ergeben könnten und die
konkreten Maßnahmen später gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt würden.
Es sei ausreichend, das im Protokoll zu vermerken. Er werde für die
Antragstellung die genannten Punke in die Kosten- und Finanzierungsübersicht
einarbeiten und diese Information dem Protokoll als Anlage beifügen.
Herr Fischer ergänzt, dass
die Inhalte aus den Workshops zu
berücksichtigen und Platzhalter dafür zu schaffen.
Herr Dücker bedankt sich
bei der Verwaltung für die geleistet Arbeit.
Es handele sich um die dritte Wohnumfeldverbesserung in Wehringhausen sei
dem Jahr 1982. Die Struktur habe sich aber nicht grundlegend zum Positiven verändert.
Er habe die Information aus Arnsberg, dass die Kreditlinie zukünftig auf
0 gefahren werde. Es gebe im Moment in Hagen eine lange Liste von Positionen,
die alle die Priorität 1 hätten. Er habe eine Vorlage erwartet, die mit weniger
finanziellen Mitteln auskomme. Aus diesem Grunde werde er sich bei der
Abstimmung enthalten.
Habe die Verwaltung eingeplant, bei der Finanzierung in Vorleistung
treten zu müssen?
Herr Dr. Schmidt macht
deutlich, dass etwas getan werden müsse. Es könne nicht sein, dass in
einem Fachausschuss alles verweigert
würde, wenn Kosten entstünden. Es sei
Aufgabe des Rates, den Haushalt zusammenzustellen und er bitte den
Jugendhilfeausschuss eindringlich, Position zu beziehen.
Herr Decker stellt fest,
dass es sich um ein sinnvolles Projekt handele. Das sei seine Meinung als
sachkundiger Bürger. Letztendlich müsse der Rat darüber entscheiden. Wenn die
Maßnahme von der Prioritätenliste runterfalle, sei Kreativität gefragt.
Frau Klos-Eckermann warnt
davor, in einem Fachausschuss nicht mehr inhaltlich zu diskutieren. Man solle
hier keine Finanzentscheidung vorwegnehmen. Als Politiker müsse man positive Signale setzen und als
Verantwortlicher auch eine Diskussion aushalten.
Herr Steuber fragt nach, ob er das richtig verstanden habe, dass dem
Anliegen von Herrn Reinke eine andere Intention zugrunde liege als bei Herrn
Fischer.
Wehringhausen sei der Stadtteil mit der höchsten Kindeswohlgefährdung.
Herr Fischer stellt fest,
dass es bei dem Finanzierungsplan um die Beantragung von städtebaulichen
Fördermitteln gehe. Gebe es auch andere Fördertöpfe?
Diese Frage wird von Herrn Goldbach verneint. Er teilt außerdem
mit, dass der Eigenanteil der Stadt Hagen bei dieser Maßnahme im investiven
Bereich bei 200.000 € liege.
Herr Dücker kann die
Ausführungen von Frau Klos-Eckermann nachvollziehen. Durch die Erläuterungen
von Herrn Goldbach sähe er die Sache nun auch ein wenig anders. Er sei dankbar
für eine weitere Vorlage mit alternativen Maßnahmen für den Fall, dass es auf diesem Wege nicht
klappe. Hier sei die Kreativität der Verwaltung gefragt.
Herr Fischer sieht doch
Berührungspunkte zu den Ausführungen von Herrn Reinke. Wenn das Programm komme,
könnten Verbindungslinien gezogen werden. Er erwarte von der Politik,
Gewichtungen zu fällen. Hier liege nun die Verantwortung. Es seien intelligente
Konzepte vorgestellt worden.
Herr Strüwer fasst die
Wortbeiträge dahingehend zusammen, dass es nicht darum gehen könne, eine Stadt
kaputt zu sparen. Das Geld, das hier ausgegeben werden solle, sie gut angelegt.
Das Programm werde sich refinanzieren. Der Ausschuss beurteile das Projekt
positiv. Die gemachten Anregungen würden von Herrn Goldbach eingeplant.
Anschließend stellt er den Beschlussvorschlag mit der vom Haupt- und
Finanzausschuss vorgenommenen Veränderung
bei Punkt 4 zur Abstimmung.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt beschließt das Integrierte Handlungskonzept für den Stadtteil Wehringhausen sowie den Maßnahmen- und Finanzierungsplan zur Umsetzung des Konzeptes.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Integrierte Handlungskonzept als Aufnahmeantrag für das Förderprogramm Soziale Stadt beim Land einzureichen.
3. Nach einer positiven Entscheidung des Landes wird die Verwaltung beauftragt, die sich aus dem Maßnahmeplan ergebenden Förderanträge zu stellen.
4. entfällt
5. Die Beschlüsse unter 1 – 3 werden unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Prioritätenliste und einer Kreditlinie durch die Bezirksregierung gestellt.
6. Die Beschlüsse werden bis zum 31.12.2008 umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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(wie Dokument)
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