30.01.2008 - 9 Bebauungsplan Nr. 7/06 (584) Tierheim Hasselstr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Es wird kein Verwaltungsvortrag gewünscht.

Frau Neuhaus führt zu Punkt 7 in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 7/06 als Anlage zur Vorlage aus, daß es nicht nachvollziehbar ist, dass auf dem ca. 35 m breiten Uferstreifen des „Volmepark Hasselstraße“  Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche geschaffen werden sollen. Dieses sei nicht vereinbar mit dem Tierheimbetrieb und den Hundeausläufen. 

Herr Heckrodt und Herr Dr. Strähler sagen zu, dass zukünftige detaillierte Planungen dem Aspekt der Konfliktvermeidung Rechnung tragen werden. Die Frage der Verträglichkeit  wird auch in den Terminen, die innerhalb der Verwaltung anberaumt sind, geklärt.

Frau Neuhaus bittet eindringlich darum, dass das Tierheimprojekt die Priorität behält und in einen schönen Rahmen eingebettet wird.

Nach Wortbeiträgen von Herrn Pieper und Frau Priester-Büdenbender  wird gemäß dem Vorschlag von Herrn Erlmann festgehalten, dass Frau Neuhaus betont, dass der Umweltausschuß nicht beschlossen hat, dass im Bereich des „Volmeparks Hasselstraße“  Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, Z. Bsp. eine Boule-Bahn oder ein Spielplatz, entstehen.

Die weiteren Detailplanungen der Verwaltung werden die Verträglichkeit der einzelnen Interessen mit dem Tierheimbetrieb berücksichtigen, um Konflikte zu vermeiden.

 

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Beschluss:

 

Zu a)

 

Der Rat der Stadt beschließt das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 7/06 (584) - Tierheim Hasselstraße - auf der Grundlage der Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007 als vereinfachtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB fortzuführen.

 

 

Zu b)

 

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7/06 nebst der Begründung vom 04.01.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/06 (584) –Tierheim Hasselstraße – liegt im Ortsteil Eilpe südlich der B 54 – Volmetalstraße -, östlich angrenzend an die Volme und nördlich der Bahntrasse. Es umfasst die Flurstücke 20, 269, 224, und 2267 u. 787 teilw. der Flur 8 in der Gemarkung Eilpe.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt soll nach der öffentlichen Auslegung im Frühsommer 2008 der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gefasst werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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