06.02.2008 - 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/07 (591) ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Grothe erklärt, dass von Seiten der Verwaltung keine Bedenken bestehen, die städtischen Flächen entsprechend der Beschlüsse der Bezirksvertretung Haspe sowie des Umweltausschusses mit einzubeziehen.

 

Auf die Frage von Herrn Ludwig, ob es bei deren Einbeziehung Probleme mit der Erschließung geben könne, weist Herr Asbeck darauf hin, dass es heute um die Einleitung des Verfahrens gehe. Die anderen Fragen müssten im Laufe des Verfahrens geklärt werden.

 

Herr Asbeck stellt fest, dass keine Bedenken bestehen, den Beschlussfassungen von BV Haspe und Umweltausschuss zu folgen.  

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a)        Dem Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. Nr. 4/07 (591) Wohnbebauung Distelstück gemäß §12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.  Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge des Verfahrens die städtischen Flächen als Wohnbauflächen mit einzubeziehen.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe, Gemarkung Westerbauer, Flur 3, Flurstücke 248, 249, 250, 251, 252, 254.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

b)        Das Bebauungsplanverfahren Nr. 3/83 (398) Teil II Wohnen am Distelstück, eingeleitet am 22.06.1983, wird eingestellt.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Als nächste Verfahrensschritte sollen die frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit in 2008 erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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