07.06.2004 - 7.3 Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhil...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Berichterstatter: Herr Steuber

 

In seiner Berichterstattung bezieht sich Herr Steuber  sehr ausführlich auf Verwaltungsvorlage und geht dabei insbesondere auf gesetzliche Neuregelungen , der Fallverlagerung und die Zahl der Leistungsberechtigten ein. Ergänzend nimmt er Stellung zu den Haushaltsmäßigen Auswirkungen wie Hilfe zum Lebensunterhalt, Krankenhilfe und Hilfe zur Arbeit. Darüber hinaus berichtet er über die finanziellen Auswirkungen der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe und der Organisationsstruktur der Arbeitsgemeinschaft.

 

An der folgenden Diskussion beteiligen sich Herr Schulz, Herr Beyer, Herr Dr. Lemme und für die Verwaltung Herr Ludwig, Herr Steuber und Herr Dr. Brauers.

 

Auf die Frage von Herrn Beyer, wie sich eine entsprechende Rechtsform gestalten würden und ob die Beschäftigten in ihrem bisherigen Arbeitsverhältnis unter gleichen Bedingungen übernommen werden, antwortet Herr Steuber, dass als Rechtsform eine “GmbH” vorgesehen ist. Die Mitarbeiter würden aus ihrem bisherigen Dienstverhältnis,  als Beamte oder Angestellte, dieser Arbeitsgruppe zugewiesen. Den Status bzw. das Rechtsverhältnis als Beschäftigte der Stadt Hagen oder der Bundesbehörde würden sie behalten.

 

Herr Schulz möchte wissen, warum die Bezirke Eilpe/Dahl und Hohenlimburg zusammengefasst werden und warum organisatorisch zwei Geschäftsbereiche geplant sind.

 

Herr Steuber begründet diese Entscheidung, dass organisatorisch klar sein muss, dass hier zwei Bereiche eine gemeinsame Verantwortung tragen und die Stadt Hagen als gleichwertiger Partner mit einsteigen sollte. Kontrolle und Mitbestimmung spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Eine dezentrale Betreuung musste in harten Verhandlungen gegenüber der Agentur für Arbeit seitens der Verwaltung durchgesetzt werden, so dass insgesamt ein respektables Arbeitsergebnis erzielt wurde.

 

Herr Dr. Brauers fügt ergänzend hinzu, dass eine sog. Verwaltungsverschlankung und Leistungsanreize ebenfalls Gründe waren, die dazu führten auf dieses Organisationsmodell zurückzugreifen.

 

Auf die Frage von Herrn Dr. Lemme, inwieweit die Maßnahmen schon bei der Haushaltskonsolidierung berücksichtigt wurden, antwortet Herr Ludwig, dass nach Aussage des Fachamtes mehr Ausgaben auf die Stadt Hagen zukommen, die aber noch nicht bei der Haushaltskonsolidierung berücksichtigt wurden.

 

Herr Dr. Brauers geht ergänzend auf die finanziellen Auswirkungen ein. Dabei insbesondere auf die Einflussmöglichkeiten seitens der Stadtverwaltung.

 

Herr Steuber erläutert auf Nachfrage von Herrn Beyer erneut die Organisation der zwei geplanten Geschäftsbereiche. Dabei geht er insbesondere auf das Mengenverhältnis von Fallzahlen ein. Eine so geplante Organisationsstruktur soll eine optimale Betreuung gewährleisten und positive Arbeitsergebnisse erzielen.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Der Zwischenbericht der Verwaltung zur Umsetzung der Neuregelungen des SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende - wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt, mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b SGB II zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben zu bilden.

 

3.      Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung

·        mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Kooperationsvereinbarung vorzubereiten,

·        die personalwirtschaftlichen, organisatorischen, haushaltswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und DV-technischen Fragen rechtzeitig und abschließend zu klären und die für die Arbeitsgemeinschaft und die Stadt Hagen optimale Rechtsform zu ermitteln.

Dem Rat ist rechtzeitig eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.

 

4.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass sich die Stadt Hagen an der Erledigung von Aufgaben nach dem SGB II außerhalb ihrer Trägerschaft nur unter dem Vorbehalt einer vollständigen Refinanzierung der Personal- und Verwaltungskosten sowie der Transferleistungen durch den Bund beteiligt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 9

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

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