07.06.2004 - 7.3 Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mo., 07.06.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Berichterstatter:
Herr Steuber
In seiner Berichterstattung bezieht
sich Herr Steuber sehr ausführlich auf
Verwaltungsvorlage und geht dabei insbesondere auf gesetzliche Neuregelungen ,
der Fallverlagerung und die Zahl der Leistungsberechtigten ein. Ergänzend nimmt
er Stellung zu den Haushaltsmäßigen Auswirkungen wie Hilfe zum Lebensunterhalt,
Krankenhilfe und Hilfe zur Arbeit. Darüber hinaus berichtet er über die
finanziellen Auswirkungen der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
und der Organisationsstruktur der Arbeitsgemeinschaft.
An der folgenden Diskussion beteiligen
sich Herr Schulz, Herr Beyer, Herr Dr. Lemme und für die Verwaltung Herr
Ludwig, Herr Steuber und Herr Dr. Brauers.
Auf die Frage von Herrn Beyer, wie
sich eine entsprechende Rechtsform gestalten würden und ob die Beschäftigten in
ihrem bisherigen Arbeitsverhältnis unter gleichen Bedingungen übernommen
werden, antwortet Herr Steuber, dass als Rechtsform eine GmbH vorgesehen ist.
Die Mitarbeiter würden aus ihrem bisherigen Dienstverhältnis, als Beamte oder Angestellte, dieser
Arbeitsgruppe zugewiesen. Den Status bzw. das Rechtsverhältnis als Beschäftigte
der Stadt Hagen oder der Bundesbehörde würden sie behalten.
Herr Schulz möchte wissen, warum die
Bezirke Eilpe/Dahl und Hohenlimburg zusammengefasst werden und warum
organisatorisch zwei Geschäftsbereiche geplant sind.
Herr Steuber begründet diese
Entscheidung, dass organisatorisch klar sein muss, dass hier zwei Bereiche eine
gemeinsame Verantwortung tragen und die Stadt Hagen als gleichwertiger Partner
mit einsteigen sollte. Kontrolle und Mitbestimmung spielen in diesem
Zusammenhang eine wichtige Rolle. Eine dezentrale Betreuung musste in harten
Verhandlungen gegenüber der Agentur für Arbeit seitens der Verwaltung
durchgesetzt werden, so dass insgesamt ein respektables Arbeitsergebnis erzielt
wurde.
Herr Dr. Brauers fügt ergänzend hinzu,
dass eine sog. Verwaltungsverschlankung und Leistungsanreize ebenfalls Gründe
waren, die dazu führten auf dieses Organisationsmodell zurückzugreifen.
Auf die Frage von Herrn Dr. Lemme,
inwieweit die Maßnahmen schon bei der Haushaltskonsolidierung berücksichtigt
wurden, antwortet Herr Ludwig, dass nach Aussage des Fachamtes mehr Ausgaben
auf die Stadt Hagen zukommen, die aber noch nicht bei der
Haushaltskonsolidierung berücksichtigt wurden.
Herr Dr. Brauers geht ergänzend auf
die finanziellen Auswirkungen ein. Dabei insbesondere auf die
Einflussmöglichkeiten seitens der Stadtverwaltung.
Herr Steuber erläutert auf Nachfrage
von Herrn Beyer erneut die Organisation der zwei geplanten Geschäftsbereiche.
Dabei geht er insbesondere auf das Mengenverhältnis von Fallzahlen ein. Eine so
geplante Organisationsstruktur soll eine optimale Betreuung gewährleisten und
positive Arbeitsergebnisse erzielen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der
Zwischenbericht der Verwaltung zur Umsetzung der Neuregelungen des SGB II
Grundsicherung für Arbeitssuchende - wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Rat der Stadt Hagen
beschließt, mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44
b SGB II zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben zu bilden.
3.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung
·
mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Kooperationsvereinbarung
vorzubereiten,
·
die personalwirtschaftlichen, organisatorischen,
haushaltswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und DV-technischen Fragen
rechtzeitig und abschließend zu klären und die für die Arbeitsgemeinschaft und
die Stadt Hagen optimale Rechtsform zu ermitteln.
Dem Rat ist rechtzeitig
eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
4.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass sich die Stadt Hagen an
der Erledigung von Aufgaben nach dem SGB II außerhalb ihrer Trägerschaft nur
unter dem Vorbehalt einer vollständigen Refinanzierung der Personal- und
Verwaltungskosten sowie der Transferleistungen durch den Bund beteiligt.
