07.06.2004 - 4.3 Hauskläranlagen bis 2005

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Stiller-Ludwig teilt mit, dass die Verwaltung in der letzten Woche mit der Stadtentwässerung eine Prioritätenliste erstellt hat, welche Kleinkläranlagen bis zum 31.12.2005 dauerhaft betrieben werden können und welche nicht. Um welche Anlagen es sich handelt kann bei der Verwaltung nachgefragt werden.

 

Herr Bihs bezieht sich bei seinen Ausführungen auf den im Sitzungsraum ausgehängten Plan und geht auf die Kleinkläranlagen ein, welche bis Ende des Jahres 2005 bearbeitet und an die Kanalisation angeschlossen werden müssen. In diesem Zusammenhang stellt er die wichtigsten Standorte und geplanten Maßnahmen vor. Die Verwaltung wird aber versuchen noch weitere Maßnahmen vorzuziehen, die eigentlich erst nach dem Jahre 2005 vorgesehen sind. Auch hier zählt er einige Beispiele auf. Maßgeblich ist das Abwasserbeseitigungsprogramm.

 

Frau Stiller-Ludwig weist daraufhin, dass hinsichtlich der Sanierung einer Kleinkläranlage zurzeit noch Zuschüsse vom Land gewährt werden. Kleinkläranlagenbesitzer, welche ihre Anlage zukünftig sanieren müssen, sollen sich bei der Verwaltung melden, damit diese die Förderung noch in Anspruch nehmen können.

 

Herr Dr. Lemme fordert die Verwaltung auf, die Kleinkläranlagenbesitzer über den aktuellen Stand regelmäßig und ausführlich zu informieren.

 

Frau Stiller-Ludwig und Herr Bihs stimmen Herrn Dr. Lemme zu und teilen mit, dass bereits Pressemitteilungen aufgegeben wurden. Zusätzlich versucht die Verwaltung einen Kontakt zu den Kleinkläranlagenbesitzer aufzunehmen. Dabei sei aber nicht zu vergessen, dass jeder Kleinkläranlagenbetreiber die Pflicht hat, sich regelmäßig über den neusten Stand des aktuellen Geschehens zu informieren.

Das gesamte Verfahren, ob Anschluss an die Kanalisation oder Sanierung der vorhandenen Kleinkläranlage, gestaltet sich einfacher, wenn der Betreiber sich im Vorfeld bereits erkundigt mit welchen Maßnahmen er zu rechnen hat.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Dr. Lemme, ob mit der Verwaltung bei einem geplanten Kanalisationsanschluss noch Abstimmungen möglich sind, antwortet Herr Bihs, dass die Wünsche und Vorschläge der Bürger mit den Vorstellungen der Verwaltung meistens differieren, aber Einzelabstimmungen durchaus möglich sind, solange ein Zugang zum Kanal gesichert ist.

 

Auf eine weitere Nachfrage von Herrn Dr. Lemme, wie die Kanalanschlusskosten sich gestalten, antwortet Herr Bihs, dass sich dies nach dem Unterschied des Einzelfalles richtet. Fakt ist, dass alle Personen die am Kanal angeschlossen werden, Kanalanschlussbeiträge zahlen müssen. Er geht hierbei auf die Unterschiede zwischen einem Gewerbegrundstück und einem Privatgrundstück ein. Die eigentlichen Kanalanschlusskosten, d.h. der Kanal vom eigenen Grundstück zum öffentlichen Kanal, sind vom Eigentümer zu tragen.

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