20.02.2008 - 8.4 Beitrag der Stadt Hagen zur nachhaltigen Stadt-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 20.02.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kohaupt kritisiert
die Vorgehensweise der Verwaltung zur Beratungsfolge der Beschlussvorlage
und macht deutlich, dass die
Bezirksvertretung Nord zuständigkeitshalber als betroffenes Gremium vor dem Rat
der Stadt Hagen zu informieren gewesen sei.
Herr Gerbersmann nimmt Bezug auf die kritischen Anmerkungen von
Herrn Kohaupt und ergänzt, dass erst nach der Beschlussfassung des Rates am
13.12.2007 dieser Projektantrag erfolgt sei.
Herr Schumacher spricht die
verschiedenen Projekte wie, z. B. das Projekt „Steinzeit live,“ sowie die
geplante Beleuchtung der Laufpromenade am Hengsteysee an. Es sei ein Versuch in
einer Regionalen Abstimmung einen
Beitrag und Förderung zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung der Metropole
Ruhr zu erreichen.
Auf die Frage von Herr Kohaupt gibt Herr Gerbersmann zur
Antwort dass, sofern es Fördermittel
geben sollte, diese investiven Maßnahmen in die eigene Infrastruktur, im Rahmen einer
Prioritätenliste mit der Kommunalaufsicht abzustimmen seien. Dieses sei anschließend vom Rat der Stadt zu
beschließen.
Herr Panzer nimmt kritisch
Stellung zu dem vorgestellten Projekt und möchte die voraussichtliche Summe der
finanziellen Förderung genannt bekommen.
Herr Schumacher entgegnet,
dass das Volumen all dessen was aus der Region angemeldet worden sei, das 20 fache der vorgesehenen Fördermittel betrage.
Das Fördervolumen für Anträge auf Grundlage der Metropole- Ruhr-Konzeption beträgt
für den Zeitrau 2007 – 2013 (7Jahre) insgesamt 1,26 Mrd. Euro (180
Mio./Jahr) für ganz NRW. Es müsse aus der Gesamtheit der regional
vorgeschlagenen Maßnahmen eine einvernehmliche Prioritätenfolge festgelegt
werden.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die zur weiteren Entwicklung notwendigen Schritte einzuleiten. Hierzu zählen insbesondere:
- Die weitere Bearbeitung bereits laufender oder beantragter Projekte mit dem Ziel einer zügigen Realisierung
- Die Konkretisierung künftiger Vorhaben mit dem Ziel der Antragstellung unter Berücksichtigung der finanziellen Handlungsmöglichkeiten der Stadt
- Die weitere Mitwirkung im Prozess der regionalen
Abstimmung „Ziel 2- Prioritätsachse 3“ zur Einbringung der
Interessen der Stadt Hagen und zur Stärkung der Wettbewerbsposition der
Metropole Ruhr.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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