23.01.2008 - 6.2 Bebauungsplan Nr. 7/06 (584) Tierheim Hasselstr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 23.01.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:06
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Wölm verliest den Tagesordnungspunkt und erfragt den
Diskussionsbedarf.
An der nachfolgenden Diskussion beteiligen sich Frau Ellner, Frau
Priester-Büdenbender, die Herren Dr. Preuß, Dahme, Wölm, Springiewicz, Dr.
Lemme, Neuhaus, Schulz (SPD), Schulz (REP) und von der Verwaltung Frau Vogeler.
Sowohl Frau Ellner als auch Herr Dr. Preuß kritisieren zur Vorlage in der
Begründung auf der Seite 7 zum Punkt 7, dass dort nur noch von einem ca. 35 m
breiten Uferstreifen die Rede sei. In der ursprünglichen Vorlage stand jedoch
geschrieben, dass ein ca. 40 – 50 m breiter Uferstreifen entlang der
Volme als „Volmepark Hasselstraße“ entstehen soll, was die Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl auch so beschlossen habe. So solle man auch jetzt nicht davon
abweichen und auf eine Mindestbreite von 40 m bestehen.
Frau Vogeler erklärt zur Reduzierung der Fläche auf 35 m, dass dies an
dem Flächenbedarf begründet durch das Raumprogramm für das Tierheim liege sowie
auf der Basis des verabschiedeten Entwurfes.
Andererseits gebe es noch keine Baugenehmigungsplanung. Auch die
Feinabstimmung dessen, was in dem Grünstreifen überhaupt stattfinden kann und
soll, müsse ebenfalls noch geschehen.
Mit der gewünschten Erstellung einer Wegeplanung als Gesamtkonzept bis
zum Frühjahr, wird dazu insbesondere die Grenzziehung zwischen der Grünfläche
und der eigentlichen Tierheimfläche dargestellt.
Herr Dahme plädiert ebenfalls für ein Festhalten an den alten Beschluss,
gerade auch im Hinblick freizuhaltende Freizeitflächen für Kinder.
Frau Priester-Büdenbender ist der Auffassung, dass aufgrund der bereits
vielen Diskussionen in der Vergangenheit, heute ein Beschluss gefasst werden
sollte, trotz Reduzierung der Fläche.
Herr Springiewicz möchte wissen, ob weitergehende Planungen auch einen
Bolzplatz beinhalten könnten.
Herr Wölm teilt dazu informierend mit, dass die beabsichtigte
Spielleitplanung auch noch kommen werde, sodass es zu diesem Zeitpunkt erst
sinnvoll sei, entsprechende Vorschläge dazu zu diskutieren.
Es wurde die Meinung vertreten, dass die Planung des Tierheims vorrangig
vorzunehmen sei. Darüber hinaus solle man nicht auf eine bestimmte Breite einer
Fläche beharren, sondern darauf achten, dass eine Fläche geschaffen wird, auf
der tatsächlich auch gespielt werde.
Herr Schulz (REP) hält den Standort für ungeeignet und auch für zu teuer,
sodass er gegen die Vorlage stimmen werde.
Herr Dr. Preuß beantragt, über einen einzuhaltenden Mindestabstand von 40
m, entsprechend abstimmen zu lassen.
Herr Wölm lässt über den Vorschlag von Herr Dr. Preuß abstimmen:
Beschluss:
Im westlichen Teil des Planungsgebietes, zwischen der Volme und der
Sonderbaufläche soll anstatt eines ca. 35m breiten Uferstreifens ein im
Durchschnitt mindestens 40m breiter Uferstreifen als „Volmepark
Hasselstraße“ entstehen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Abgelehnt bei Stimmengleichheit |
|
Dafür: |
|
|
Dagegen: |
|
|
Enthaltungen: |
Es ergibt sich kein weiterer Diskussionsbedarf, sodass wie folgt
abgestimmt wird:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt beschließt das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 7/06
(584) - Tierheim Hasselstraße - auf der Grundlage der Neufassung des Baugesetzbuches
(BauGB) vom 01.01.2007 als vereinfachtes Verfahren der Innenentwicklung nach §
13 a BauGB fortzuführen.
Zu b)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu
diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7/06 nebst der
Begründung vom 04.01.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung.
Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der
Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Das
Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/06 (584) –Tierheim Hasselstraße
– liegt im Ortsteil Eilpe südlich der B 54 – Volmetalstraße -,
östlich angrenzend an die Volme und nördlich der Bahntrasse. Es umfasst die
Flurstücke 20, 269, 224, und 2267 u. 787 teilw. der Flur 8 in der Gemarkung
Eilpe.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene
Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll nach der öffentlichen Auslegung im
Frühsommer 2008 der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gefasst
werden.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Mit Mehrheit beschlossen |
|
Dafür: |
8 |
|
Dagegen: |
1 |
|
Enthaltungen: |
3 |
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
4,6 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
185 kB
|
