13.12.2007 - 5.19 Seniorenwirtschaft - EU-Mittel

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Schmidt erläutert, dass die Ergänzung im Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses darauf abziele, bei den Partnern, die zum Teil ehrenamtlich im Projekt mitarbeiten, nicht den Eindruck zu erwecken, dass Folgeprojekte von der Stadt finanziert werden. Darüber hinaus sollen innerhalb der Projekte keine Projektideen entwickelt werden, die später für die Stadt Kosten verursachen. Herr Dr. Schmidt bittet darum, über den Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses abzustimmen.

 

Herr Kohaupt verweist auf die Beschlussfassungen der Bezirksvertretungen von Hagen-Nord und Eilpe-Dahl, wonach sich diese nur an dem Projekt beteiligen, wenn Ihre Stadtbezirke projektbezogen unterstützt werden.

 

Herr Glaeser merkt an, dass die Bezirksvertretung Hagen-Mitte genauso beschlossen habe.

 

Frau Kuschel-Eisermann schlägt vor, über den Beschluss des Sozialausschusses abzustimmen.

 

Herr Thielmann regt an, die politische Begleitung zu diesem Projekt in die Bezirksvertretungen hineinzutragen.

 

Auf Antrag von Herrn Dr. Schmidt unterbricht Herr Oberbürgermeister Demnitz die Ratssitzung für eine kurze Beratung von 19.10. bis 19.20 Uhr.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den Beschluss des Sozialausschusses abstimmen. Bedenken bestehen hiergegen nicht.

 

Hinweis des Schriftführers: Die Herren Röspel und Strüwer erklären sich gemäß §§ 31,43 GONRW i.V. mit § 11 der Geschäftsordnung des Rates für befangen und haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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Beschluss:

 

  1. Die Stadt Hagen beteiligt sich in koordinierender Funktion am Projekt „CIB – City in Balance“.
  2. Die politische Begleitung des Projektes erfolgt in den zuständigen Ausschüssen bzw. Bezirksvertretungen.
  3. Die verbleibenden städtischen Eigenmittel von insgesamt  17.000 € sind in den entsprechenden Haushaltsjahren bereitzustellen, wobei eine Gegenfinanzierung zwingend erforderlich ist.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderrichtlinie für das Programm „CIB – City in Balance“ der Europäischen Union vorzustellen und eine schriftliche Information dazu vorzulegen. 
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag bis zur Sitzung des Rates dahingehend umzugestalten, dass nur noch solche Maßnahmenvorschläge darin enthalten sind, die bis zum Ende des Förderzeitraums abgeschlossen sein werden. Projekte, deren kostenträchtige Realisierung erst nach dem Förderzeitraum beginnen und dann von der Stadt zu tragen wären, werden aus dem Antrag entfernt, wenn nicht geklärt ist, das ein Träger zu 100 Prozent in die entstehende Verpflichtung eintritt.
  3. Projekte, die den Teilnehmern neue Maßnahmen nach Ablauf des Förderzeitraumes in Aussicht stellen, sind ebenfalls aus dem Konzept zu entfernen, wenn nicht geklärt ist, dass ein Träger zu 100 Prozent in die entstehende Verpflichtung eintritt.

 

Umsetzung zum 01.03.2008

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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