11.12.2007 - 13 1) Teiländerung Nr. 68 – Herbeck – zum Flächenn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Asbeck ist der Auffassung, dass das Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Hohenlimburg durch deren Beratung gewahrt sei. Des Weiteren sei der Umweltausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mit großer Mehrheit gefolgt. 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Zu 1:

a)     Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Behördenbeteiligung und der im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.

b)     Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Flächennutzungsplan - Teiländerungsverfahrens Nr. 68 –Herbeck nebst geänderten Begründung vom 15.10.2007 nach §§ 2 und 5 Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.

Zu 2

a)     Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Behördenbeteiligung und der im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.

b)     Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11/01 (538) Herbeck-West nebst der geänderten Begründung vom 16.10.2007 nach §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.

 

Geltungsbereich der Flächennutzungsplan – Teiländerung

 

Der Geltungsbereich der FNP- Änderung liegt nördlich der Bundesautobahn A46 zwischen dem Gewerbegebiet Sudfeld und der Ortslage Herbeck, südlich der Dolomitstraße.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

 

Der Bebauungsplan liegt in der Gemarkung Hohenlimburg. Flur 14.

Die Abgrenzung verläuft

-          im Westen am Ölmühlenbach entlang bis zu dem Bereich, wo das Flurstück Nr. 95 in südlicher Richtung abknickt,

-          im Süden verläuft die Grenze unter Einbeziehung der Flurstücke  Nr. 94, 95 und 96 weiter in westlicher Richtung bis zum Herbecker Weg,

-          im Osten am Herbecker Weg,

-          im Norden entlang der Dolomitstraße

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage