28.11.2007 - 3.1 Bürgerantrag zur Klärung der Parkregelungen in ...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Romberg ruft den Bürgerantrag zur Beratung auf und erteilt zunächst dem Vertreter der Antragsteller/Innen das Wort zu einer ergänzenden Stellungnahme. Der Antragsteller führt aus, dass er seit 1990 in der Straße Alter Weg wohne. Es habe seiner Kenntnis nach nie Probleme mit den Parkregelungen im Oberkattwinkel gegeben, daher sei man verwundert gewesen, als vor dem Grundstück Oberkattwinkel 1 plötzlich Blumenkübel aufgestellt worden seien. Diese verengten die Fahrbahn und erschwerten das Einbiegen in die Straße Oberkattwinkel, da ein größerer Bogen gefahren werden müsse. Es sei geübte Praxis, dass Fußgänger die andere Seite der Straße nutzten, insofern böten die Kübel keine zusätzliche Sicherheit. Das Risiko, als Passant von einem Fahrzeug erfasst zu werden, sei mit Aufstellung der Kübel größer geworden. Auch der markierte Gehweg werde von den Fußgängern nicht genutzt. Die von der Straßenverkehrsverwaltung getroffenen Maßnahmen seien lediglich kostenintensiv gewesen, böten jedoch der Allgemeinheit keinen Nutzen. Die Steine, die auf der Grenze des Grundstücks Oberkattwinkel 1 entlang der Einmündung Prioreier Straße ausgebracht worden seien, seien so scharfkantig, dass für Passanten, insbesondere bei Dunkelheit, eine erhebliche Sturz- und Verletzungsgefahr bestehe. Zudem werde der Gehweg durch die Lagerung der Steine so verengt, dass keine zwei Personen nebeneinander gehen könnten. Im Bereich der mittig auf dem Gehweg platzierten Straßenlaterne müsse wegen der Steine auf die Fahrbahn der Prioreier Straße ausgewichen werden, was erhebliche Gefahren berge. Nach dem Vortrag des Antragstellers erhält die Verwaltung, vertreten durch Herrn Schmidt, Leiter des Ordnungsamtes, die Gelegenheit zur Stellungnahme. Herr Schmidt führt aus, dass durch das Zeichen 325 –verkehrsberuhigte Zone- im oberen Bereich des Oberkattwinkel eigentlich alles geregelt sei. Es gebe keine Teilung in Fahrbahn und Gehweg, alle Verkehrsteilnehmer/Innen seien bei der Nutzung der Fläche gleichberechtigt. Es sei deshalb immer damit zu rechnen, dass sich auch Fußgänger oder spielende Kinder mitten auf der Verkehrsfläche befinden. Unfallträchtige Situationen dürften bei einer vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 3- 7 km/h nicht entstehen. Die Blumenkübel seien an der betreffenden Stelle eigentlich unnötig, weil dort ohnehin nicht geparkt werden dürfe. Offensichtlich sei dies aber in der Vergangenheit oft missachtet worden, daher bestehe kein Anlass, die erteilte Sondernutzungserlaubnis aufzuheben. Auch die Gehwegmarkierung im unteren Teil des Oberkattwinkel sei eigentlich nicht erforderlich gewesen, aufgrund der andauernden Streitigkeiten in der Nachbarschaft habe man jedoch eine klare Abgrenzung schaffen müssen. Es sei die Frage zu stellen, ob die Verwaltung mit einer Sache ständig beschäftigt werden dürfe, nur weil sich Nachbarn untereinander stritten. Um die Parkregelungen noch eindeutiger zu gestalten schlage die Verwaltung vor, das derzeit geltende Haltverbot auf der linken Seite des Oberkattwinkel (in Richtung Prioreier Straße) auf die rechte Seite zu verlegen. Hierdurch werde das Parken entlang des markierten Gehwegs verboten, so dass nicht mehr diskutiert werden müsse, wo und wie in diesem Bereich Fahrzeuge abgestellt werden dürfen. Herr Kirchhoff, Fachbereich Planen und Bauen, führt anschließend zur Situation an der Grenze des Grundstücks Oberkattwinkel 1 zur Prioreier Straße aus, dass der dort ausgebrachte Schotter nach bisherigen Feststellungen ca. 50 – 60 cm tief in die öffentliche Verkehrsfläche hineinrage. Der Eigentümer des angrenzenden privaten Grundstücks sei daher aufgefordert worden, den Schotter bis zur Grundstücksgrenze abzutragen. Bis zum Ende dieses Jahres solle dies geschehen sein, ansonsten werde der Grundstückseigentümer erneut dazu aufgefordert und nötigenfalls gezwungen, den Schotter abzutragen. Herr Romberg fragt mit Hinweis darauf, dass sich unter dem Schotter eine unbefestigte Fläche befinde, danach, ob diese Fläche nach Entfernung des Schotters mit einer Teerdecke versehen werden soll. Herr Kirchhoff antwortet, dass, je nach vorgefundenem Untergrund, eine Anschüttung und eine Befestigung des Randbereiches erfolgen werde. Herr Römer sieht durch die Scharfkantigkeit der Steine ebenfalls ein hohes Gefährdungspotential und meint, die Steine sollten dort so schnell wie möglich entfernt werden. Stattdessen könne eine Böschung angelegt und bepflanzt werden. Sorge bereite ihm der Hinweis auf die Einfriedigung aus Holz. Aus der Vorlage ergebe sich nicht mit Sicherheit, dass keine Eisenbahnschwellen verwendet worden seien. Dem widersprechen Herr Böcker und Herr Romberg, beide Teilnehmer an der Ortsbesichtigung. Das verwendete Holz sei sichtbar unbehandelt, es handle sich nicht um Eisenbahnschwellen. Herr Pieper meint, dass die Gefahr durch den Schotter sehr leicht dadurch zu entschärfen sei, dass ein Teil der Steine abgetragen und der Rest zu einer Böschung aufgeschichtet und mit Erde bedeckt werden könnte. Die Blumenkübel im Einmündungsbereich der Straße seien sinnvoll und trügen zur Sicherheit der Fußgänger bei, da die Sicht in die Straße nicht durch parkende Fahrzeuge versperrt werde. Der Vorschlag der Verwaltung, das Haltverbot auf der anderen Straßenseite zu installieren, sei gut und solle umgesetzt werden. Herr Böcker fasst die Wortbeiträge zusammen und formuliert den Antrag, dass der Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften sich für einen Verbleib der Blumenkübel auf der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Grundstück Oberkattwinkel 1 aussprechen möge. Die Verwaltung solle möglichst im Einvernehmen mit dem Eigentümer des angrenzenden Grundstücks dafür sorgen, dass der Schotter kurzfristig von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt und diese wieder hergerichtet werde. Der Vorschlag, das Haltverbot auf die andere Straßenseite zu verlegen, sei gut und solle umgesetzt werden. Herr Romberg ergänzt dies um den Hinweis, dass die Idee, einen Grünstreifen bzw. eine Böschung anzulegen, sehr gut sei. Die Verwaltung solle mit den Eigentümern des Grundstücks darüber sprechen. Herr Lenz meint, dass der Streifen schon jetzt keinen schönen Anblick biete, weil zwischen den Steinen eine Menge Unrat liege. Herr Kirchhoff erklärt, dass eine einvernehmliche Regelung mit den Grundstückseigentümern angestrebt sei. Maßnahmen könnten jedoch nur im öffentlichen Verkehrsraum erfolgen. Die Steine seien zu entfernen, die Verwaltung werde den Bereich kostengünstig wieder herrichten. Wann dies erfolgen könne, hänge von der Bereitschaft des Eigentümers ab. Herr Ciupka appelliert an die Nachbarn, zur Schlichtung ihres Streits einen Schiedsmann einzuschalten. Herr Romberg teilt mit, dass er bei der Ortsbesichtigung die Information erhalten habe, dass unter dem Schotter Beton ausgebracht wurde. Er hält es für vernünftig, eine Schwarzdecke darüber zu ziehen. Herr Römer bittet darum, dass die Verwaltung darauf achten möge, dass die Blumenkübel, wenn sie dort verbleiben sollen, einen ordentlichen Anblick bieten, d.h. mit Pflanzen bestückt seien. Herr Schmidt erwidert, dass die Verwaltung mit dem Aussehen der Kübel nichts zu tun habe, dies sei Privatsache. In der Sondernutzungserlaubnis sei allerdings festgehalten, dass die Kübel in einem verkehrssicheren Zustand gehalten werden müssen. Herr Romberg stellt den Antrag, über den Vorschlag von Herrn Böcker abzustimmen.

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften sieht hinsichtlich des weiteren Verbleibs der Blumenkübel auf der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Grundstück Oberkattwinkel 1 keine Bedenken.

 

Der Vorschlag der Verwaltung, das bestehende Haltverbot im Oberkattwinkel auf die Seite der Straße zu verlegen, auf der der Gehweg markiert wurde, wird zur Umsetzung empfohlen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, mit den Eigentümern des Grundstücks Oberkattwinkel 1 Kontakt aufzunehmen und möglichst im beiderseitigen Einvernehmen dafür zu sorgen, dass der Schotter, der auf der Grundstücksgrenze und auf der öffentlichen Verkehrsfläche ausgebracht wurde, kurzfristig in Gänze beseitigt und durch eine Teerdecke ersetzt wird.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

 16

 

Dagegen:

 0

 

Enthaltungen:

 0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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