28.11.2007 - 3.1 Bürgerantrag zur Klärung der Parkregelungen in ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Mi., 28.11.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Romberg ruft den Bürgerantrag zur Beratung auf und erteilt zunächst dem
Vertreter der Antragsteller/Innen das Wort zu einer ergänzenden Stellungnahme. Der
Antragsteller führt aus, dass er seit 1990 in der Straße Alter Weg wohne.
Es habe seiner Kenntnis nach nie Probleme mit den Parkregelungen im
Oberkattwinkel gegeben, daher sei man verwundert gewesen, als vor dem
Grundstück Oberkattwinkel 1 plötzlich Blumenkübel aufgestellt worden seien.
Diese verengten die Fahrbahn und erschwerten das Einbiegen in die Straße Oberkattwinkel,
da ein größerer Bogen gefahren werden müsse. Es sei geübte Praxis, dass
Fußgänger die andere Seite der Straße nutzten, insofern böten die Kübel keine
zusätzliche Sicherheit. Das Risiko, als Passant von einem Fahrzeug erfasst zu
werden, sei mit Aufstellung der Kübel größer geworden. Auch der markierte
Gehweg werde von den Fußgängern nicht genutzt. Die von der
Straßenverkehrsverwaltung getroffenen Maßnahmen seien lediglich kostenintensiv
gewesen, böten jedoch der Allgemeinheit keinen Nutzen. Die Steine, die auf der
Grenze des Grundstücks Oberkattwinkel 1 entlang der Einmündung Prioreier Straße
ausgebracht worden seien, seien so scharfkantig, dass für Passanten,
insbesondere bei Dunkelheit, eine erhebliche Sturz- und Verletzungsgefahr
bestehe. Zudem werde der Gehweg durch die Lagerung der Steine so verengt, dass
keine zwei Personen nebeneinander gehen könnten. Im Bereich der mittig auf dem
Gehweg platzierten Straßenlaterne müsse wegen der Steine auf die Fahrbahn der
Prioreier Straße ausgewichen werden, was erhebliche Gefahren berge. Nach dem
Vortrag des Antragstellers erhält die Verwaltung, vertreten durch Herrn
Schmidt, Leiter des Ordnungsamtes, die Gelegenheit zur Stellungnahme. Herr
Schmidt führt aus, dass durch das Zeichen 325 –verkehrsberuhigte Zone-
im oberen Bereich des Oberkattwinkel eigentlich alles geregelt sei. Es gebe
keine Teilung in Fahrbahn und Gehweg, alle Verkehrsteilnehmer/Innen seien bei
der Nutzung der Fläche gleichberechtigt. Es sei deshalb immer damit zu rechnen,
dass sich auch Fußgänger oder spielende Kinder mitten auf der Verkehrsfläche
befinden. Unfallträchtige Situationen dürften bei einer vorgeschriebenen
Geschwindigkeit von 3- 7 km/h nicht entstehen. Die Blumenkübel seien an der
betreffenden Stelle eigentlich unnötig, weil dort ohnehin nicht geparkt werden
dürfe. Offensichtlich sei dies aber in der Vergangenheit oft missachtet worden,
daher bestehe kein Anlass, die erteilte Sondernutzungserlaubnis aufzuheben.
Auch die Gehwegmarkierung im unteren Teil des Oberkattwinkel sei eigentlich
nicht erforderlich gewesen, aufgrund der andauernden Streitigkeiten in der
Nachbarschaft habe man jedoch eine klare Abgrenzung schaffen müssen. Es sei die
Frage zu stellen, ob die Verwaltung mit einer Sache ständig beschäftigt werden dürfe,
nur weil sich Nachbarn untereinander stritten. Um die Parkregelungen noch
eindeutiger zu gestalten schlage die Verwaltung vor, das derzeit geltende
Haltverbot auf der linken Seite des Oberkattwinkel (in Richtung Prioreier
Straße) auf die rechte Seite zu verlegen. Hierdurch werde das Parken entlang
des markierten Gehwegs verboten, so dass nicht mehr diskutiert werden müsse, wo
und wie in diesem Bereich Fahrzeuge abgestellt werden dürfen. Herr Kirchhoff,
Fachbereich Planen und Bauen, führt anschließend zur Situation an der Grenze
des Grundstücks Oberkattwinkel 1 zur Prioreier Straße aus, dass der dort
ausgebrachte Schotter nach bisherigen Feststellungen ca. 50 – 60 cm tief
in die öffentliche Verkehrsfläche hineinrage. Der Eigentümer des angrenzenden privaten
Grundstücks sei daher aufgefordert worden, den Schotter bis zur Grundstücksgrenze
abzutragen. Bis zum Ende dieses Jahres solle dies geschehen sein, ansonsten
werde der Grundstückseigentümer erneut dazu aufgefordert und nötigenfalls gezwungen,
den Schotter abzutragen. Herr Romberg fragt mit Hinweis darauf, dass
sich unter dem Schotter eine unbefestigte Fläche befinde, danach, ob diese
Fläche nach Entfernung des Schotters mit einer Teerdecke versehen werden soll. Herr
Kirchhoff antwortet, dass, je nach vorgefundenem Untergrund, eine
Anschüttung und eine Befestigung des Randbereiches erfolgen werde. Herr
Römer sieht durch die Scharfkantigkeit der Steine ebenfalls ein hohes Gefährdungspotential
und meint, die Steine sollten dort so schnell wie möglich entfernt werden.
Stattdessen könne eine Böschung angelegt und bepflanzt werden. Sorge bereite ihm
der Hinweis auf die Einfriedigung aus Holz. Aus der Vorlage ergebe sich nicht
mit Sicherheit, dass keine Eisenbahnschwellen verwendet worden seien. Dem widersprechen
Herr Böcker und Herr Romberg, beide Teilnehmer an der
Ortsbesichtigung. Das verwendete Holz sei sichtbar unbehandelt, es handle sich
nicht um Eisenbahnschwellen. Herr Pieper meint, dass die Gefahr durch
den Schotter sehr leicht dadurch zu entschärfen sei, dass ein Teil der Steine
abgetragen und der Rest zu einer Böschung aufgeschichtet und mit Erde bedeckt
werden könnte. Die Blumenkübel im Einmündungsbereich der Straße seien sinnvoll
und trügen zur Sicherheit der Fußgänger bei, da die Sicht in die Straße nicht
durch parkende Fahrzeuge versperrt werde. Der Vorschlag der Verwaltung, das
Haltverbot auf der anderen Straßenseite zu installieren, sei gut und solle
umgesetzt werden. Herr Böcker fasst die Wortbeiträge zusammen und
formuliert den Antrag, dass der Ausschuss für Beschwerden, Anregungen,
Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften sich für einen Verbleib der
Blumenkübel auf der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Grundstück
Oberkattwinkel 1 aussprechen möge. Die Verwaltung solle möglichst im
Einvernehmen mit dem Eigentümer des angrenzenden Grundstücks dafür sorgen, dass
der Schotter kurzfristig von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt und diese
wieder hergerichtet werde. Der Vorschlag, das Haltverbot auf die andere
Straßenseite zu verlegen, sei gut und solle umgesetzt werden. Herr Romberg
ergänzt dies um den Hinweis, dass die Idee, einen Grünstreifen bzw. eine
Böschung anzulegen, sehr gut sei. Die Verwaltung solle mit den Eigentümern des
Grundstücks darüber sprechen. Herr Lenz meint, dass der Streifen schon
jetzt keinen schönen Anblick biete, weil zwischen den Steinen eine Menge Unrat
liege. Herr Kirchhoff erklärt, dass eine einvernehmliche Regelung mit
den Grundstückseigentümern angestrebt sei. Maßnahmen könnten jedoch nur im öffentlichen
Verkehrsraum erfolgen. Die Steine seien zu entfernen, die Verwaltung werde den
Bereich kostengünstig wieder herrichten. Wann dies erfolgen könne, hänge von
der Bereitschaft des Eigentümers ab. Herr Ciupka appelliert an die
Nachbarn, zur Schlichtung ihres Streits einen Schiedsmann einzuschalten. Herr
Romberg teilt mit, dass er bei der Ortsbesichtigung die Information erhalten
habe, dass unter dem Schotter Beton ausgebracht wurde. Er hält es für
vernünftig, eine Schwarzdecke darüber zu ziehen. Herr Römer bittet
darum, dass die Verwaltung darauf achten möge, dass die Blumenkübel, wenn sie
dort verbleiben sollen, einen ordentlichen Anblick bieten, d.h. mit Pflanzen
bestückt seien. Herr Schmidt erwidert, dass die Verwaltung mit dem
Aussehen der Kübel nichts zu tun habe, dies sei Privatsache. In der Sondernutzungserlaubnis
sei allerdings festgehalten, dass die Kübel in einem verkehrssicheren Zustand
gehalten werden müssen. Herr Romberg stellt den Antrag, über den
Vorschlag von Herrn Böcker abzustimmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Beschwerden, Anregungen,
Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften sieht hinsichtlich des weiteren
Verbleibs der Blumenkübel auf der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem
Grundstück Oberkattwinkel 1 keine Bedenken.
Der Vorschlag der Verwaltung, das bestehende
Haltverbot im Oberkattwinkel auf die Seite der Straße zu verlegen, auf der der
Gehweg markiert wurde, wird zur Umsetzung empfohlen.
Die Verwaltung wird gebeten, mit den Eigentümern
des Grundstücks Oberkattwinkel 1 Kontakt aufzunehmen und möglichst im
beiderseitigen Einvernehmen dafür zu sorgen, dass der Schotter, der auf der
Grundstücksgrenze und auf der öffentlichen Verkehrsfläche ausgebracht wurde,
kurzfristig in Gänze beseitigt und durch eine Teerdecke ersetzt wird.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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925,7 kB
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