27.11.2007 - 5.2 Richtlinien der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl fü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wölm bedankt sich bei Herr Bleicker für die Ausarbeitung der Richtlinien und erfragt den Beratungsbedarf.

 

Herr Neuhaus teilt dazu mit, dass man damit nun die Möglichkeit habe, Antragstellern diese Richtlinien zukommen zu lassen, damit zukünftig nur noch über Anträge diesen Richtlinien entsprechend entschieden werden muss.

 

Erörterungsbedarf dazu besteht nicht.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beschließt mit Wirkung vom 28.11.2007 bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode folgende Zuschussrichtlinien:

 

 

  1. Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl gewährt auf Grundlage des § 37 Abs. 1 und 3 der Gemeindordnung NRW in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Buchstabe e, g und h der Hauptsatzung der Stadt Hagen auf Antrag von Vereinen, Verbänden, Institutionen und sonstigen Vereinigungen Zuschüsse grundsätzlich nach Maßgabe dieser Richtlinien.

 

  1. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und der Anzahl der vorliegenden Anträge.

 

  1. Anträge, so weit nicht direkt aus der Mitte der Bezirksvertretung gestellt, sollen nur durch die Hauptvorstände bzw. durch die Geschäftführungen der jeweiligen Vereine, Verbände, Institutionen und sonstigen Vereinigungen gestellt werden.

 

  1. Die Anträge müssen schriftlich eingereicht und begründet werden.

 

  1. Maßnahmen werden nur dann bezuschusst, wenn sie den erklärten Zielen des jeweiligen Vereines, Verbandes, der jeweiligen Institution oder sonstigen Vereinigungen entsprechen und von diesen bezirksbezogen durchgeführt werden.

 

  1. Zuschüsse werden in der Regel nicht gewährt, wenn es sich um vereinsinterne Veranstaltungen wie z. B. Vereinsfeiern handelt.

 

  1. Der Antragsteller wird über den Beschluss der Bezirksvertretung mittels Bescheid der Stadt Hagen informiert.

 

  1. Der bewilligte Zuschussbetrag wird überwiesen, sobald entsprechende Rechnungskopien vorgelegt werden.

 

  1. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.

 

  1. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 28.11.07 in Kraft. Sie gelten bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 10

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=61116&selfaction=print