14.11.2007 - 7.5 Bebauungsplan der InnenentwicklungBebauungsplan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 14.11.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:09
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen so zu beschließen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/07 (594) – Am Schellbrink – gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in
Verbindung mit § 13 a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige
Bürgerbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Hagen Hohenlimburg südlich der
Straßen Alte Heerstraße und Am Schellbrink und umfasst die Flurstücke Gemarkung
Hohenlimburg, Flur 12, Flurstücke 148 und 152 teilw., 153, 155, 156, 158, 159,
805, 164 bis 173 und 356 teilw..
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben genannte
Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist
Bestandteil des Beschlusses.
Als nächster Verfahrensschritt soll die Offenlegung des Planes im Sommer
2008 erfolgen.
