20.11.2007 - 6 Seniorenwirtschaft - EU-MittelVorlage: 0829/2007
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Seniorenbeirates
- Gremium:
- Seniorenbeirat
- Datum:
- Di., 20.11.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Edith Holz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Die Vorsitzende begrüßt
Herrn Dr. Schmidt. Sie weist auf die geänderte Beratungsfolge hin. Demnach wird der Rat am 13.12.2007 über
die Vorlage beschließen.
Herr Dr. Schmidt
erläutert die Vorlage. Ziel ist es, die Stadt Hagen durch Förderung von Einzelprojekten seniorengerechter zu
gestalten. Im Zuge des demografischen Wandels ist festzustellen, dass die Stadt
Hagen altert. Aus diesem vermeintlichen Nachteil ergeben sich für die
Seniorenwirtschaft neue Chancen. Mit den Vorsitzenden des Sozialausschusses und
des Behindertenbeirates wurde das Projekt im Frühsommer 2007 besprochen,
erörtert und um Ideen gebeten. Eine Reihe von Organisationen haben dabei Projektvorschläge
eingebracht. Aus diesen wurden Projekte ausgewählt, welche umsetzbar und
finanzierbar erscheinen. Diese sind in der Vorlage der Verwaltung im Einzelnen
aufgeführt. Dabei wurde Wert darauf gelegt, dass die Stadt Hagen selbst nicht durch
die Projekte in Verpflichtungen genommen wird, sondern die Organisationen der
Projekte diese selber durchführen, ohne die städtischen Finanzen zu beanspruchen.
Mit einem geringfügigen städtischen Beitrag sollen die Projekte koordiniert
werden. Eine halbe Stelle, die dem
Sozialbereich angegliedert werden soll, wird diese Funktion übernehmen bei
Refinanzierung über EU-Mittel. Letztendlich soll bei einem eigenen städtischen
Anteil von rund 60.000 € ein Gesamtvolumen von rd. 800.000 bis 900,000
€ bewegt werden.
Herr Dr. Schmidt weist
darauf hin, dass der Haupt- und Finanzausschuss zu der Vorlage einen ergänzenden Beschluss gefasst hat.
Demnach wird die Verwaltung beauftragt, die Förderrichtlinie für das Programm
„CIB – City in Balance“ der Europäischen Union vorzustellen
und eine schriftliche Information vorzulegen. Der Förderantrag soll so umgestaltet
werden, dass darin nur noch solche Maßnahmenvorschläge enthalten sind, die bis zum
Ende des Förderzeitraums abgeschlossen sein werden. Es sei denn, es ist
geklärt, dass ein Träger zu 100 % in die
entstehende Verpflichtung eintritt. Projekte, die den Teilnehmern neue
Maßnahmen nach Ablauf des Förderzeitraums in Aussicht stellen, sind ebenfalls
aus dem Konzept zu entfernen. Demnach haben sich alle Träger schriftlich
verpflichten lassen, dass durch ihr Projekt der Stadt Hagen keinerlei
Folgekosten entstehen werden.
Frau Sauerwein weist
darauf hin, dass die beantragten Projekte sich in weiten Teilen mit den
Intentionen des Beirates zum Themenkreis „Wohnen im Alter“ decken
und von daher auch eine Vernetzung mit dem Masterplan Wohnen angestrebt werden
sollte. Herr Kramps fragt bezüglich der Vorlage an, wie sich der Betrag von
17.000 € zusammensetzt. Herr Dr. Schmidt stellt richtig, dass auf Seite
12 der Vorlage in der Zeile Haushalt ein Rechenfehler vorliegt. Für die Jahre
2009 und 2010 muss anstelle des Betrages von 2.000 € jeweils der Betrag
von 4.000 € eingesetzt werden. Er teilt weiterhin mit, dass die
Bezirksvertretungen unterschiedliche Beschlüsse gefasst haben. Demnach
beteiligen sich einige nicht mit einem Eigenbetrag. Er macht deutlich, dass bei
einem Nichtzustandekommen des kalkulierten Eigenmittelanteils, die
Kostenkalkulation nach unten korrigiert werden muss. Im Übrigen hat er sich dem
Rat und dem Haupt- und Finanzausschuss gegenüber verpflichtet, eine notwendige
Gegenfinanzierung vorzulegen.
Frau Opitz stellt die
Frage in den Raum, ob die Möglichkeit besteht, stadtteilbezogene Projekte nach
positiven Erfahrungen auch auf andere Stadtteile zu übertragen und dann
Finanzierungsmöglichkeiten bestehen.. Herr Dr. Schmidt macht deutlich, dass die
EU-Finanzmittel immer nur für ein bestimmtes Projekt ausgewiesen sind und
finanziert werden. Ein so genanntes Einklinken im Sinne von einem
Erfahrungsaustausch ist grundsätzlich möglich und wünschenswert.
Herr Kramps stellt die
Frage bezüglich der Aussage auf Seite 11 der Vorlage mit dem Titel
„Betreutes Wohnen und Nachbarschaftstreffen Im Ollen Dreisch“ für
den Fall, dass die veranschlagten Kosten nicht in veranschlagter Höhe
übernommen werden. Demnach werden hier Gesamtkosten von 1,8 Millionen €
veranschlagt, wobei die EU-Projekt bezogenen Kosten sich auf 176.000 €
belaufen. Herr Dr., Schmidt macht deutlich, dass für den Fall, dass die Mittel
nicht bereitgestellt werden, dieses Projekt nicht fallengelassen wird, sondern
nur ein Teilprojekt, z.B. die soziale Beratung, gefördert werde.
Herr Kramps stellt
ferner die Frage zu der Aussage auf Seite 5 der Vorlage zum Thema
seniorengerechtes Umfeld in den Raum. Demnach steht die Forderung, dass für
ältere Menschen in naher Umgebung Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen
Bedarf, alle relevanten Dienstleistungen und Begegnungsstätten erreichbar sein
müssen. Herr Dr. Schmidt bestätigt diese Muss-Vorgabe als Aufgabe, die Stadt
Hagen auf die Bedürfnisse der älteren Menschen planerisch zu gestalten. Er
weist in diesem Zusammenhang auf exemplarische Stadtentwicklungskonzepte
insbesondere in den Niederlanden hin.
Frau Sauerwein stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Über den
Antrag wird abgestimmt. Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Beschluss:
- Die Stadt Hagen beteiligt sich in koordinierender Funktion am Projekt „CIB – City in Balance“.
- Die politische Begleitung des Projektes wird dem Sozialausschuss übertragen.
3. Die Bezirksvertretungen werden gebeten, aus den ihnen in den Haushaltsjahren
2008 - 2010 vom Rat zur Verfügung zu stellenden Mitteln gem. § 37 GO NRW
jährlich einen Betrag von 1.000 € je Bezirksvertretung in die Finanzierung
einzubringen.
- Die verbleibenden städtischen Eigenmittel von insgesamt 17.000 € sind in den
entsprechenden Haushaltsjahren bereitzustellen, wobei eine Gegenfinanzierung zwingend erforderlich ist.
Umsetzung zum 01.03.2008
