08.11.2007 - 5.20 Entwurf des Jahresabschlusses 2006 des HABIT

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2006 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt. Nach Beratung im Verwaltungsvorstand schlägt die Betriebsleitung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 612.441,47 €  wie folgt zu verwenden:

·        Rückführung an den städtischen Haushalt in Höhe von 400.000 €,

·        Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage für ein Dokumentenmanagement-/Archivierungssystem in Höhe von 212.441,47 €.

 

Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.

 

Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird im Dezember 2007 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage