25.10.2007 - 6.2 Integration der Gesellschaften der BSH in die H...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bannes weist darauf hin, dass die Frage aufgetreten ist, inwieweit durch den Zusammenschluss des BSH mit der HVG Synergieeffekte erzielt werden können. Er erklärt, dass die Synergieeffekte in zwei Stufen erzielt werden sollen. Die erste Stufe beginnt in 2007, bevor es zu einem formellen Zusammenschluss kommt. Über die Gespräche, die die beiden Gesellschaften miteinander geführt haben, konnten Synergieeffekte herausgearbeitet werden, deren Umsetzung (z. B. gemeinsame Beauftragung eines Jahresabschlussprüfers, gemeinsames Cash-Management) bereits betrieben wird. In dieser ersten Phase sollen Synergien in einem Umfang zwischen 25.000 und 40.000 €/Jahr erzielt werden. In der zweiten Stufe, beginnend mit der Integration des BSH in die HVG, ab dem zweiten Quartal 2008, sollen Synergieeffekte z. B. durch den gemeinsamen Einkauf und die gemeinsame Geschäftsführung erzielt werden. Hier sind Synergien in einem Umfang von 45.000 bis 70.000 €/Jahr geplant. Beide Effekte zusammen genommen, erreicht man eine Größenordnung zwischen 70.000 und 110.000 €/Jahr.

Aus der Verwaltungsvorlage ist erkennbar, wie sich die Gewinn- und Verlustrechnung des BSH in den letzten Jahren gestaltet hat. In 2006 wurde erstmals ein Gewinn erzielt. Die Größenordnung der Synergieeffekte, die Herr Bannes beschrieben hat, stellen seiner Ansicht nach eine nennenswerte Stabilisierung des Unternehmens dar, insbesondere, wenn man beachtet, dass die beiden Töchter der BSH Holding GmbH einem gemeinnützigen Zweck unterliegen, d. h. eine Gewinnerzielungsabsicht nicht im Vordergrund steht.

Zu der Frage der steuerlichen Risiken erläutert Herr Bannes, dass es eine klare Absprache seitens der Verwaltung mit den Gesellschaften gibt, dass man zunächst eine positive Auskunft des Finanzamtes erreichen möchte, bevor man nach der Grundsatzentscheidung in die Konkretisierung einsteigt. Dies soll in den nächsten Wochen abgearbeitet werden.

 

Herr Strüwer weist im Zusammenhang mit der Integration des BSH in die HVG darauf hin, dass es bereits bei der Fragestellung der Integration anderer Unternehmen Diskussionen gegeben hat. Er weist zu Punkt 3 des Beschlussvorschlages darauf hin, dass die Notwendigkeit besteht, bei der Bezirksregierung Arnsberg die Integration anzuzeigen und möchte wissen, ob es im Vorfeld dazu bereits Rücksprachen gegeben hat, um zu eruieren, ob von der Bezirksregierung Einsprüche zu erwarten sind.

 

Herr Dr. Schmidt erklärt, dass es eine neue Gesetzeslage gibt, die neue Formulierungen zur wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden beinhaltet. Diese findet sich in den Paragraphen 107 bis 109 Gemeindeordnung NW. Das hier vorgesehene Verfahren wird unter diesem Aspekt anzuzeigen sein.

 

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Beschluss:

 

1.        Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Integration der BSH Management GmbH und der BSH (Holding) GmbH & Co. KG mit den Tochterunternehmen Seniorenzentrum Buschstraße gGmbH und Jugendhilfe Selbecke gGmbH in die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH grundsätzlich zu.

 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Gesellschaften die erforderlichen Verträge und Willenserklärungen vorzubereiten und dem Rat der Stadt Hagen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.        Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Integration nach § 115 GO NW bei der Bezirksregierung anzuzeigen und dem Rat der Stadt Hagen im Zusammenhang mit dem Beschluss zu 2) über das Ergebnis zu berichten.

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 31.01.2008.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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