25.10.2007 - 6.14 Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebes a...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Aufgrund der erfolgten Beschlussfassung zum Berufskolleg Kaufmannsschule II und den Aussagen, die bezüglich der Schulpauschale getroffen wurden, stellt Frau Herms die Frage, ob der erweiterte Ganztagsbetrieb an Hauptschulen trotzdem noch aus den Mitteln der Schulpauschale finanziert werden kann. Sie verweist darauf, dass der Schulausschuss den Beschluss gefasst hat, die Errichtung des erweiterten Ganztagsbetriebes an Hauptschulen nur dann umzusetzen, wenn noch Mittel aus der Schulpauschale zur Verfügung stehen. Unter Hinweis auf die Tischvorlage (Anlage 4 der Niederschrift) möchte Frau Herms wissen, ob die Position "Offene Ganztagsschulen Eigenanteil" in Höhe von 1,5 Mio. € so zu verstehen ist, dass diese Mittel noch hinzukommen und für 2008 oder 2009 noch eingesetzt werden könnten. Sie weist ferner darauf hin, dass dem Schulausschuss signalisiert wurde, den Beschluss zur Errichtung des erweiterten Ganztages an Hauptschulen bis Ende Oktober 2007 fassen zu müssen, sofern dies gewünscht werde. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass nicht alle Baumaßnahmen in 2008 abgearbeitet werden können. Frau Herms möchte diesbezüglich wissen, ob die Bezirksregierung Arnsberg erwartet, dass beide Maßnahmen in 2008 begonnen werden oder ob es möglich ist, eine Maßnahme auch in das Jahr 2009 zu verschieben. Weiter möchte Frau Herms wissen, warum in der Tabelle für den Brandschutz weitere 100.000 € ausgewiesen werden, wo für 2008 aus der Schulpauschale doch bereits 1,9 Mio. € für Brandschutzmaßnahmen eingeplant worden sind. Sie stellt ferner die Frage, warum bei der Kaufmannsschule II ein Minusbetrag von 500.000 € für 2007 notiert ist. Da dieser Betrag von vorneherein für 2007 veranschlagt war, in diesem Jahr jedoch nicht mehr ausgegeben werden kann, möchte sie wissen, ob er nun auf die Summe für 2008 aufgeschlagen werden kann.

 

Herr Koch erklärt, dass es sich bei den 1,5 Mio. € bei "Offene Ganztagsschule Eigenanteil" um Eigenmittel handelt, die seit 2006 von der Stadt Hagen vorfinanziert werden, weil die Landesmittel in Höhe von 1 Mio. €, die zu diesen Maßnahmen gehören, noch nicht eingegangen sind. Bei den weiteren 500.000 € handelt es sich um Ausgaben, die in 2007 getätigt wurden und bei denen der Eingang von Landeszuweisungen noch nicht sichergestellt ist. Aufgrund der augenblicklichen Kassenliquiditätssituation ist es nicht vertretbar, diese Vorfinanzierung einfach stehen zu lassen und die Schulpauschale gleichzeitig noch in voller Höhe für andere Maßnahmen zu verwenden. Solange diese Vorfinanzierung besteht, sollte die Schulpauschale in Höhe des gleichen Betrages blockiert sein. Es wird noch mit Ausgaben für den offenen Ganztag in Höhe von einer weiteren Million Euro gerechnet. Erhält man hierfür keine Landeszuweisungen, ist die Schulpauschale um diesen weiteren Betrag zu blockieren.

 

Herr Strüwer stellt zu diesen Ausführungen die Frage, ob es einen Bewilligungsbescheid des Landes über die 1,5 Mio. € gibt. Er weist darauf hin, dass die Beschlussfassungen in den Ausschüssen seinerzeit unter der Maßgabe erfolgt sind, dass die Landeszuweisungen tatsächlich zu erwarten sind.

Herr Koch erklärt, dass Bewilligungsbescheide vorliegen.

 

Herr Hermann führt aus, dass mehrere Bewilligungsbescheide für den Bereich der offenen Ganztagsschulen, der Wilhelm-Busch-Schule und der erweiterten Hauptschule vorliegen. Mit dem Maßnahmebeginn wird die erste Hälfte der Fördersumme ausgezahlt. Hier geht die Stadt Hagen noch nicht in Vorleistung. Die zweite Hälfte erhält die Stadt erst dann, wenn sie die Beendigung der jeweiligen Maßnahme erklärt. In der Zwischenzeit geht die Stadt in Vorleistung. Erst, wenn die Abrechnungsunterlagen der GWH vorliegen und gegenüber der Bezirksregierung erklärt wird, dass die Maßnahme beendet ist, kann die Stadt Hagen beim nächsten Auszahlungstermin des Landes bedacht werden. Teilweise hat man hier einen Zeitverzug von einem Jahr. Da sich augenblicklich viele Maßnahmen in der Abwicklung befinden, kommt es dazu, dass sich die Stadt mit 1,5 Mio. € in der Vorfinanzierung befindet.

 

Frau Neuhaus erklärt, dass ihres Wissens nach im Bereich des offenen Ganztags, bis auf wenige Ausnahmen, die Maßnahmen abgeschlossen sind, so dass jetzt die Landeszuweisungen fließen müssten.

Derzeit wird auf die Abrechnung der GWH gewartet, teilt Herr Hermann mit.

 

Herr Gerbersmann stellt fest, dass man in Hagen - aus Sicht des Kämmerers - mit der Schulpauschale recht großzügig umgeht. Es wurde seitens der Verwaltung bisher noch nicht geprüft, welche Maßnahmen an Investitionen im Schulbereich, über die vom Schulausschuss beschlossenen hinaus, noch zusätzlich in der Schulpauschale abrechnungsfähig sind. Hier würde es sich um eine Vielzahl von Maßnahmen handeln. Es ist allerdings erforderlich, die Finanzierung über eine vorübergehende Blockierung der Mittel aus der Schulpauschale sicherzustellen, damit diese nicht auch noch den städtischen Haushalt zur Last fällt. Hier darf man sich nicht der Kassenkredite bedienen.

 

Auf entsprechende Frage von Frau Herms teilt Herr Gerbersmann mit, dass nach Eintreffen der Landesmittel die in der Schulpauschale blockierten 1,5 Mio. € noch für die Vorfinanzierung einiger anderer Maßnahmen verwendet werden müssen.

 

Frau Neuhaus führt aus, dass man mit der Einrichtung des offenen Ganztagsbetriebes bei allen Schulen, die angemeldet werden konnten und bewilligt wurden, fertig ist. Wenn der Ausbau beendet und die Landesmittel eingetroffen sind, ist für sie nicht ersichtlich, wofür weiterhin Mittel blockiert werden müssen.

 

Das Schulverwaltungsamt erhält derzeit die Abrechnungen der GWH für die Starter-II-Schulen, teilt Herr Hermann mit. Es wird noch auf die Abrechnung der Starter-III- und der Starter-IV-Schulen gewartet. Somit wird deutlich, dass für eine Vielzahl von Schulen noch nicht die zweite Rate angefordert werden konnte. Er möchte dies auch nicht tun, da er mit der Anforderung der zweiten Rate die betreffende Maßnahme für beendet erklärt. Alle Ausgaben, die nach der Anforderung getätigt werden, fallen aus dem Bewilligungszeitraum heraus. Die Fachverwaltung wird Abrechnungen, sobald diese vorliegen, weitergeben, sichert Herr Hermann zu.

 

Frau Neuhaus möchte wissen, ob die Rechnungen für Leistungen, die die GWH vor zwei oder drei Jahren erbracht hat, noch nicht vorliegen.

Die Rechnungen von vor drei Jahren liegen vor, die von vor zwei Jahren liegen teilweise vor, erklärt Herr Hermann. Auf die Abrechnungen der Starter-III- und Starter-IV-Schulen wird noch gewartet.

 

Herr Koch setzt die Beantwortung der Fragen von Frau Herms fort. Zu dem Minus von 500.000 € bei der Kaufmannsschule II erläutert er, dass dieser Betrag abgesetzt wurde, weil dieser Betrag in 2007 nicht mehr abfließen wird. Der Betrag findet sich in den 2,5 Mio. € für 2008 bereits wieder. In der alten Liste zum Schulprogramm stehen für 2008 auch 500.000 €. Zum Brandschutz führt er aus, dass die GWH mittlerweile bei der Mängelbeseitigung deutlich schneller, als in den vorangegangenen Jahren ist. Hier ist die GWH mit ihren Leistungen der Finanzierung vorweggelaufen, so dass noch etwas nachzulegen ist.

 

Herr Hermann antwortet auf die Frage von Frau Herms zum Maßnahmebeginn, dass vom Ministerium ein Schreiben vorliegt, wonach dieses zum 01.08.2008 noch 116 Hauptschulen in NRW fördern möchte. Nach telefonischen Auskünften, auch von der Bezirksregierung Arnsberg, wird das Programm damit voraussichtlich auslaufen. So erklärt sich die Wichtigkeit der Bemühungen um eine Förderung für die Hauptschulen. Da der Maßnahmebeginn für den 01.08.2008 vorgegeben ist, war die Information von Herrn Hermann im Schulausschuss wichtig, dass noch nicht alle Mittel in 2008 verbaut sein werden. Es ist aber auch wichtig, dass man dem Anspruch an einen offenen Ganztag zu diesem Zeitpunkt schon gerecht werden kann, d. h. dass eine provisorische Mensa vorhanden sein muss und der Betrieb beginnen können muss. Es wurde vor diesem Hintergrund der Kämmerei mitgeteilt, dass ein Teil der Mittel für 2008 und ein Teil für 2009 anzusetzen ist.

 

Herr Dr. Ramrath möchte wissen, wann sich die Verwaltung in der Lage sieht, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Überbeanspruchung der Schulpauschale zum Ende 2008 in der Größenordnung von 2,5 Mio. € aufgelöst werden kann.

Diesen Weg hat Herr Dr. Schmidt mit dem Hinweis auf seine Empfehlung an den Oberbürgermeister, den Beschluss zur Kaufmannsschule II zu beanstanden, aufgezeigt, erklärt Herr Gerbersmann.

 

Herr Feste stellt in dem Zusammenhang die Frage, ob eine Beschlussfassung zur Errichtung des erweiterten Ganztagsbetriebs an Hauptschulen nun überhaupt gefasst werden kann.

Herr Gerbersmann erklärt, dass ein Beschluss in dieser Sache aus Sicht des Kämmerers so nicht mehr möglich wäre, wenn der Beschluss zur Kaufmannsschule II nicht beanstandet würde, weil anders, als in der Verwaltungsvorlage beschrieben, die Mittel nicht mehr aus der Schulpauschale gedeckt werden könnten. Er weist darauf hin, dass bis zur abschließenden Beschlussfassung im Rat am 08.11.2007 noch Zeit zur Verfügung steht, um zu klären, ob eine Beanstandung erfolgen wird oder nicht. Sollte diese nicht erfolgen, müsste die Verwaltung überlegen, der Politik zu empfehlen, den Beschluss zum erweiterten Ganztagsbetrieb nicht zu fassen.

 

Aus Sicht von Herrn Dr. Ramrath kann vor diesem Hintergrund ein Beschluss nur so gefasst werden, dass man ergänzt, dass dieser unter dem Vorbehalt des Bereitstehens von Mitteln aus der Schulpauschale getroffen wird.

 

Herr Feste erläutert, dass man im Schulausschuss davon ausgegangen ist, dass - sofern in 2008 keine Mittel zur Verfügung stehen - die Maßnahmen in 2009 umgesetzt werden sollten. Er möchte wissen, ob dies mit dem Betrieb der erweiterten Hauptschule so machbar ist.

 

Herr Hermann teilt mit, dass vor einigen Tagen ein Schreiben des Ministeriums eingetroffen ist, mit dem die Ausschlussfrist auf dem 15.11.2007 verlängert wurde, so dass noch ein paar Tage Spielraum zur Verfügung stehen. Er weist erneut darauf hin, dass es möglich ist, mit Übergangslösungen zu starten, dass dies jedoch zum 01.08.2008 erfolgen muss. Dafür muss ein Mindestmaß an Ausstattung und Struktur für den offenen Ganztag vorhanden sein. D Umsetzung ist an Schulen, die bereits über eine bestimmte Struktur verfügt haben, leichter gefallen. Als Beispiele führt er hier die Hauptschule Dahl und die Hauptschule Remberg an. Wie man dies bei den anderen beiden Hauptschulen nun erreichen kann, vermag er noch nicht zu beurteilen.

 

Frau Herms stellt ergänzende Fragen zu den Zahlen in der Tischvorlage und zieht hierzu die Anlage der Verwaltungsvorlage zwecks Abgleichs heran.

Diese ergänzenden Fragen werden von Herrn Koch und Herrn Gerbersmann näher erläutert. Da es trotz der Erläuterungen schwer nachvollziehbar bleibt, stellen beide Herren für die Ratssitzung eine neue Darstellung zur Verwendung der Schulpauschale in Aussicht.

 

Weil es vor dem Hintergrund der zu diesem Zeitpunkt nicht zu klärenden Unwägbarkeiten schwierig ist, einen Beschluss zu fassen, schlägt Frau Kramps den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses vor, die Beschlussfassung auf die Ratssitzung am 08.11.2007 zu verschieben.

 

Bedenken, so zu verfahren, bestehen nicht.

 

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Beschluss:

 

Der Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebes an den Hauptschulen Hohenlimburg und Ernst-Eversbusch wird zugestimmt. Die erforderlichen baulichen Maßnahmen werden aus den Mitteln der Schulpauschale 2008 finanziert.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Die Beschlussfassung wird auf den Rat am 08.11.2007 verschoben.

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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