24.10.2007 - 13 Erfahrungsbericht zur bedarfsgerechten Bereitst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 24.10.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Reinhard Goldbach
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Klos-Eckermann möchte
wissen, wo die Unterschiede in der Arbeit in Hagen und Gevelsberg lägen.
Herr Goldbach erläutert,
dass Gevelsberg das Thema früher und in einem anderen Verfahren formell
geregelt habe. Außerdem gehörte
Gevelsberg zum Ennepe-Ruhr-Kreis und sei Optionskreis. Diese hätten eine
eigene Jobagentur. Es gebe neben einem geregelten Zuführungssystem auch einen
Kriterienkatalog mit einem Rückmeldesystem. Man mache in Gevelsberg auch den
Bereich der legalen Drogen- und Suchtvermittlung. In Hagen gebe es mit der ARGE
die Vereinbarung. Es laufe etwas schleppend an.
Frau Klos-Eckermann stellt
fest, dass es wohl erhebliche Qualitätsunterschiede in beiden Städten gebe. Sie
möchte wissen, ob man den verbesserten Standard nicht auch für Hagen einfordern
sollte.
Herr Goldbach hielte das
für wünschenswert.
Frau Schmieta erklärt,
dass sie hierzu noch Kontakt mit der Drogenberatung aufnehmen werde. Man habe
diese Problematik nicht vergessen.
Frau Machatschek
berichtet, dass in der letzten Trägerversammlung auch Thema gewesen sei. Diese
Zielgruppe werde etwas vernachlässigt. In diesem Bereich sei Fortbildung für
die Mitarbeiter der ARGE notwendig, damit diese die notwendigen Kenntnisse
bekämen.
Frau Schmieta bestätigt,
dass die Tendenz des SGB II auf Bundesebene dahin gehe, dass es um schnelle Integration und
Beschäftigungsorientierung gehe. Hier käme man irgendwann tatsächlich in einen
Konflikt. Man habe auf kommunaler Ebene aber Freiräume bezüglich der
Ausgestaltung.
Herr Strüwer stellt fest,
dass die Intention klar sei. Dieser Tagesordnungspunkt werde beim nächsten Mal
wieder auf die Tagesordnung gesetzt.
