16.10.2007 - 5 Seniorenwirtschaft - EU-Mittel
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Behindertenbeirates
- Datum:
- Di., 16.10.2007
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Edith Holz
Wortprotokoll
Herr Dr. Schmidt stellt zunächst das EU-Projekt vor, an dem sich außer der Stadt Hagen auch 10 weitere Städte beteiligen werden. In Hagen konnte man für die Beteiligung an dem Projekt verschiedene Organisationen gewinnen. Die einzelnen Handlungsfelder werden in der Vorlage der Verwaltung aufgeführt. Herr Dr. Schmidt weist darauf hin, dass sich die Stadt Hagen an der Finanzierung der Projekte nur zu einem geringen Teil beteiligen wird. Daneben werden EU-Zuschüsse gezahlt und die beteiligten Organisationen werden sich finanziell beteiligen.
Herr Decker merkt an, dass es sicher positiv zu sehen sei, wenn die Stadt Hagen Projekte für Senioren und behinderte Menschen unterstützen würde, allerdings könne die Stadt keine finanzielle Unterstützung leisten. An der weiteren Diskussion beteiligen sich neben Herrn Decker Herr Dr. Schmidt, Frau Machatschek und Herr Thielmann.
Frau Dohms merkt an, dass EU-Mittel nur dann nach Hagen
fließen können, wenn die politischen Gremien sich für die Durchführung der
Projekte aussprechen.
Herr Dr. Schmidt weist darauf hin, dass die Haushaltsmittel der Stadt erst dann
freigegeben werden, wenn an anderer Stelle durch Einsparung eine
Gegenfinanzierung nachgewiesen wird.
Frau Gleiß verliest den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage.
Frau Dohms stellt den Beschlussvorschlag zu Abstimmung.
Beschluss:
- Die Stadt Hagen beteiligt sich in koordinierender Funktion am Projekt “CIB – City in Balance”.
- Die politische Begleitung des Projektes wird dem Sozialausschuss übertragen.
- Die Bezirksvertretungen werden gebeten, aus den ihnen in den Haushaltsjahren 2008 - 2010 vom Rat zur Verfügung zu stellenden Mitteln gem. § 37 GO NRW jährlich einen Betrag von 1.000 € je Bezirksvertretung in die Finanzierung einzubringen.
- Die verbleibenden städtischen Eigenmittel von insgesamt 17.000 € sind in den
entsprechenden Haushaltsjahren bereitzustellen, wobei eine Gegenfinanzierung zwingend erforderlich ist.
Umsetzung zum 01.03.2008
