13.09.2007 - 6.3 Widmung und Einstufung eines Teiles des Konrad-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gem. § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NRW S. 1028/SDV NRW 91, ber. in GV NRW 1996 S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NRW S. 259), die Widmung des

 

Konrad-Adenauer-Ringes

zwischen der Rehstraße und  der Einmündung der Eugen-Richter-Straße (die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hagen Flur 23 Flurstücke 65, 66, 513sowie das Flurstück 517 teilweise; Gemarkung Haspe Flur 12 Flurstücke 55, 58 sowie das Flurstück 41 teilweise).

 

Die vorgenannte Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Kreisstraße (K 7) gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 2 StrWG NRW und dient dem Gemeingebrauch.

 

Die Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan gelb markiert und rot umrandet dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

     18    

Dagegen:

      0     

Enthaltungen:

      0     

 

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