30.08.2007 - 5.6 Vorschlag der CDU-Fraktionhier: Entwicklung ein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 30.08.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinweis des Schriftführers: Die Stellungnahme des Gesamtpersonalrates wurde als Tischvorlage ausgelegt und ist der Niederschrift als Anlage 7 beigefügt.
Herr Röspel erläutert den eingereichten Antrag der CDU-Fraktion und geht dabei zunächst auf den Kooperationsvertrag aus dem Jahre 2004 ein. Nach Auffassung von Herrn Röspel fehlen in diesem Vertrag konkrete Zielvereinbarungen. Lediglich die Eckpunkte des Berger Gutachtens zur Konsolidierung seien bei dieser Vereinbarung berücksichtigt worden, deren Umsetzung bis heute nicht erreicht wurde. Die seinerzeit ausgehandelten Ziele seien überholt und müssten neu verhandelt werden. In diesem Zusammenhang formuliert Herr Röspel folgenden geänderten Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, im Benehmen mit dem Mentor eine Fortentwicklung der Kooperationsvereinbarung mit dem Gesamtpersonalrat zu entwickeln. Im Mittelpunkt der neuen Vereinbarung soll ein leistungsbasiertes Angebot des Arbeitgebers an die Mitarbeiter zur individuellen Förderung und Weiterbildung stehen.
2. Die Eckpunkte des Kooperationsvertrages werden vom Personalausschuss beraten und vom Rat beschlossen.
3. Der neue Kooperationsvertrag muss zahlenmäßig exakt bestimmte Ziele formulieren, die sich an der Notwendigkeit einer Sanierung der städtischen Personalkosten orientieren. Die konkret messbaren Ziele sind mit vertraglich fixierten Maßnahmen zu versehen, die bei Nichteinhaltung des Vertrages greifen.
4. Der mit dem Gesamtpersonalrat neu ausgehandelte Kooperationsvertrag wird dem Rat zur Kenntnis vorgelegt.
Der Umsetzungszeitraum ergibt sich aus den jeweiligen Antragsteilen.
Herr Röspel vertritt den Standpunkt, dass ein neuer Kooperationsvertrag den nötigen Handlungsspielraum einräumen werde, um die Folgen aus dem neuen Landespersonalvertretungsgesetzes zu mildern. Im Vordergrund stehe die transparente Berichterstattung der Verwaltung, wie die Ziele zur Konsolidierung zukünftig erreicht werden sollen. Herr Röspel bedauert die Stellungnahme des Gesamtpersonalrates in der Presse und verdeutlicht, dass die CDU-Fraktion gemeinsam mit dem Personalrat eine Personalsanierung durchführen möchte. Im Vergleich mit der Stadt Hamm seien die Personal- und Sachausgaben der Stadt Hagen wesentlich höher.
Herr Jochen Weber bezeichnet die seinerzeit von Herrn Oberbürgermeister Horn getroffene Kooperationsvereinbarung als eine der wichtigsten Entscheidungen in seiner Amtszeit. Herr Oberbürgermeister Horn habe unterhalb der Grenze des Personalvertretungsrechtes versucht, den Personalrat in Kooperation bei den Entscheidungen mit einzubinden. Kooperationsverträge seien da, um gelebt zu werden. Voreilig getroffene Entscheidungen führten möglicherweise dazu, dass vereinbarte Kooperationen verloren gehen.
Der Personalrat der Stadt Hagen
habe erhebliche Mitwirkungs- und Einwirkungsmöglichkeiten und sei bisher im
Interesse der Stadt Hagen weit unter diesen Möglichkeiten geblieben. Herr
Jochen Weber erwartet von Herrn Röspel eine klare Aussage dahingehend,
dass die CDU-Fraktion auch weiterhin betriebsbedingte Kündigungen und Änderungskündigungen
ausschließen werde. Ergänzend zitiert Herr Jochen Weber eine Aussage des
Innenministeriums gegenüber der Gemeinde Waltrop, wonach betriebsbedingte Kündigungen
nicht gewollt und im Rahmen des öffentlichen Dienstrechtes auch kaum umsetzbar
seien. Aus diesem Grund ist das Innenministerium der Meinung, dass diese
Vorgehensweise nicht die Personalkosten mindere. Die
Herr Marscheider erklärt, dass die seinerzeit getroffene Kooperation zwischen den beiden großen Parteien seitens der Fraktion Bürger für Hagen begrüßt wurde, weil darin die Chance bestand, mit breiter Mehrheit für den jeweils anderen ungünstige Entscheidungen zu treffen. Herr Marscheider bedauert, dass beide großen Parteien seiner Auffassung nach keine wesentlichen Entscheidungen getroffen haben. Herr Marscheider erklärt, dass seine Fraktion Bürger für Hagen dem Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion nicht folgen werde.
Herr Riechel schließt sich den Ausführungen von Herrn Jochen Weber an und weist darauf hin, dass die Kooperationsvereinbarung nicht zwingend in Gänze neu gestaltet werden müsste. Das Gesamtkonzept werde durch die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten getragen. Sollte sich Nachjustierungsbedarf ergeben, so könnte der bestehende Vertrag nachgebessert und die noch offenen Fragen im Personalausschuss diskutiert werden. Dabei sollte das noch zu erwartende Personalentwicklungskonzept eine gewichtige Rolle spielen und mit einbezogen werden.
Herr Thielmann bemängelt die bisher aufgrund der Kooperationsvereinbarung erzielten Konsolidierungsergebnisse. Obwohl die CDU-Fraktion den Kämmerer und den Personaldezernten stelle, fehle ein optimiertes Personalentwicklungskonzept sowie die entsprechenden Vorschläge, wie sich die Verwaltung finanziell erholen möchte. Die Vorgehensweise der CDU-Fraktion führe bei den Mitarbeitern der Verwaltung zu Misstrauen und trage nicht dazu bei, mit dem Personalrat eine kooperative Zusammenarbeit eingehen zu wollen. Im Vorfeld habe die CDU-Fraktion die Möglichkeit einer anderen Vorgehensweise gehabt. Aus diesem Grunde lehne die FDP-Fraktion diesen Antrag ab.
Herr Sondermeyer teilt mit, dass Antrag der CDU-Fraktion die Mitarbeiter der Verwaltung und deren Familien verunsichere. Seine Fraktion Die Linke. PDS werden den Antrag deshalb ablehnen.
Herr Jochen Weber weist
noch mal darauf hin, dass die
Herr Oberbürgermeister Demnitz stellt einvernehmlich fest, dass über die einzelnen Punkte des geänderten Beschlussvorschlages der CDU-Fraktion am Block abgestimmt werden soll und lässt im Anschluss wie folgt abstimmen.
Beschluss:
1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, im Benehmen mit dem Mentor eine Fortentwicklung der Kooperationsvereinbarung mit dem Gesamtpersonalrat zu entwickeln. Im Mittelpunkt der neuen Vereinbarung soll ein leistungsbasiertes Angebot des Arbeitgebers an die Mitarbeiter zur individuellen Förderung und Weiterbildung stehen.
2. Die Eckpunkte des Kooperationsvertrages werden vom Personalausschuss beraten und vom Rat beschlossen.
3. Der neue Kooperationsvertrag muss zahlenmäßig exakt bestimmte Ziele formulieren, die sich an der Notwendigkeit einer Sanierung der städtischen Personalkosten orientieren. Die konkret messbaren Ziele sind mit vertraglich fixierten Maßnahmen zu versehen, die bei Nichteinhaltung des Vertrages greifen.
4. Der mit dem Gesamtpersonalrat neu ausgehandelte Kooperationsvertrag wird dem Rat zur Kenntnis vorgelegt.
Der Umsetzungszeitraum ergibt sich aus den jeweiligen Antragsteilen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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58,7 kB
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Anlagen
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