30.08.2007 - 6.33 Bebauungsplan Nr. 3/05 Am Höing/Pferdewiesea) ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Asbeck merkt an, dass die zu messenden Werte nach den Vorgaben des Sportamtes erfolgen sollten. Der Sport- und Freizeitausschuss habe zu den in der Vorlage aufgeführten Vorgaben seine Bedenken geäußert. Herr Asbeck bittet um Auskunft, ob rechtliche Zweifel an den Vorgaben bestehen würden.

 

Herr Grothe schlägt vor, die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt als erste Lesung zu betrachten und die Frage von Herrn Asbeck bis zur nächsten Ratssitzung abzuprüfen.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz stellt zu dieser Verfahrensweise das Einvernehmen des Rates fest.

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Beschluss:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 3/05 auf der Grundlage der Neufassung des Baugesetzbuches vom 01.01.2007 als vereinfachtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB fortzuführen.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Änderung bzw. Verkleinerung des Bebauungsplanes

 

Zu c)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/05 – Am Höing/Pferdewiese nebst der Begründung vom 08.05.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Hagen - Mitte und ist Teil des Flurstücks Gemarkung Hagen, Flur 1, Flurstück 276. Das Gebiet wird von der Straße "Am Höing", dem Sportplatz Höing, dem Schulgrundstück des Theodor-Heuss- Gymnasiums und den Grundstücken Am Höing 31 und 33 begrenzt.

 

 

Nächster Verfahrensschritt

 

Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung kann voraussichtlich im IV Quartal der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Der Rat betrachtet die Beratung als 1. Lesung.

 

 

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Anlagen zur Vorlage