28.08.2007 - 10 Bebauungsplan Nr. 3/05 Am Höing/Pferdewiesea) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 28.08.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Schädel berichtet, dass der Sportausschuss
diesen Beschluss einstimmig abgelehnt habe.
Auf die Frage von Herrn Ludwig nach einer
Ersatzwiese für den Reiterverein antwortet Herr Schädel, dass sich die
Verwaltung hierum bemüht, jedoch keine gefunden habe. Diese sei jedoch für den
Verein unerlässlich, um auch weiterhin Turniersport dort zu betreibe.
Herr Grothe fügt hinzu, entweder lasse man hier
Wohnen zu oder Reitsport.
Auf Frage von Herrn Dr. Ramrath erläutert Herr
Schädel, dass der Hartplatz mit Kunstrasen ausgestattet werden solle und nicht
der der geplanten Bebauung näher gelegene Rasenplatz. Dies beeinträchtige die
Lärmsituation nicht nachteilig.
Die Frage von Herrn Meier nach einer Kontrolle
der Sportveranstaltungen beantwortet Herr Grothe dahingehend, dass für den
gesamten Bereich ein Sportflächenmanagement eingerichtet werden müsse.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsauschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 3/05 auf der Grundlage der Neufassung des Baugesetzbuches vom 01.01.2007 als vereinfachtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB fortzuführen.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Änderung bzw. Verkleinerung des Bebauungsplanes
Zu c)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/05 – Am Höing/Pferdewiese nebst der Begründung vom 08.05.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich im
Stadtbezirk Hagen - Mitte und ist Teil des Flurstücks Gemarkung Hagen, Flur 1,
Flurstück 276. Das Gebiet wird von der Straße "Am Höing", dem
Sportplatz Höing, dem Schulgrundstück des Theodor-Heuss- Gymnasiums und den
Grundstücken Am Höing 31 und 33 begrenzt.
Nächster
Verfahrensschritt
Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung kann voraussichtlich im IV Quartal der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Anlagen zur Vorlage
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73,8 kB
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449,2 kB
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5
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14,3 kB
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2,8 MB
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