28.08.2007 - 4 Landschaftsplan Hagen - 6. Landschaftsplanänder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 28.08.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Auf Nachfrage von Herrn Meier zur möglichen Wohn-
und Gewerbeflächennutzung in Haßley erklärt Frau Tommack, dass lt.
FFH-Richtlinien Vorhaben nicht gestattet seien, die eine Beeinträchtigung der
FFH-Gebiete darstellten. Bei größer flächigen Bebauungsgebieten müsse daher
sorgfältig geprüft werden, ob Beeinträchtigungen vorlägen.
Das Wegekonzept müsse noch mit der Forst- und der
Bereich der Raffenburg noch mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden. Reitwege seien komplett
dargestellt und keine Streichung vorgesehen.
Herr Dr. Braun verweist darauf, dass mit dieser
Vorlage die verschiedenen Planungsebenen miteinander hätten abgeglichen werden
müssen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a) Der
Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und der nach § 12 LG NRW anerkannten Verbände sowie die im Rahmen der
öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht
ihnen ganz oder teilweise im Sinne der
nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten bzw. ausgelegten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der 6. Landschaftsplanänderung , bestehend aus:
1. dem
textlichen Änderungsentwurf für den Entwicklungs- und Festsetzungsteil einschließlich der in grau
unterlegten Änderungen, Erweiterungen und Streichungen
2. dem
Änderungsentwurf für die Entwicklungs- und Festsetzungskarte
3. der
Anlagenkarte FFH- Gebiete
gemäß § 16 Abs.
2 und § 29 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur
Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der
Bekanntmachung v. 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), zuletzt geändert durch
Gesetz v. 15.12.2005 (GV.NRW. S. 791) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Nach der Beschlussfassung über die Anregungen und
Bedenken und dem Satzungsbeschluss ist der Höheren Landschaftsbehörde/
Regierungspräsident Arnsberg ein Bericht
und die Verfahrensunterlagen zur Genehmigung vorzulegen.
Die 6. Landschaftsplanänderung tritt am Tage der
Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
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50,7 kB
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256,9 kB
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