28.08.2007 - 4 Landschaftsplan Hagen - 6. Landschaftsplanänder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Auf Nachfrage von Herrn Meier zur möglichen Wohn- und Gewerbeflächennutzung in Haßley erklärt Frau Tommack, dass lt. FFH-Richtlinien Vorhaben nicht gestattet seien, die eine Beeinträchtigung der FFH-Gebiete darstellten. Bei größer flächigen Bebauungsgebieten müsse daher sorgfältig geprüft werden, ob Beeinträchtigungen vorlägen.

 

Das Wegekonzept müsse noch mit der Forst- und der Bereich der Raffenburg noch mit der Denkmalbehörde  abgestimmt werden. Reitwege seien komplett dargestellt und keine Streichung vorgesehen.

 

Herr Dr. Braun verweist darauf, dass mit dieser Vorlage die verschiedenen Planungsebenen miteinander hätten abgeglichen werden müssen.

Reduzieren

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 Zu a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der nach § 12 LG NRW anerkannten Verbände sowie die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz  oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage.

           

            Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Zu b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten bzw.   ausgelegten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der 6.  Landschaftsplanänderung , bestehend aus:

1.           dem textlichen Änderungsentwurf für den Entwicklungs- und   Festsetzungsteil einschließlich der in grau unterlegten Änderungen, Erweiterungen und Streichungen

2.           dem Änderungsentwurf für die Entwicklungs- und Festsetzungskarte

3.           der Anlagenkarte FFH- Gebiete  

 

gemäß § 16 Abs. 2 und § 29 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung v. 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz v. 15.12.2005 (GV.NRW. S. 791) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

 

Nach der Beschlussfassung über die Anregungen und Bedenken und dem Satzungsbeschluss ist der Höheren Landschaftsbehörde/ Regierungspräsident Arnsberg ein Bericht  und die Verfahrensunterlagen zur Genehmigung vorzulegen.

 

Die 6. Landschaftsplanänderung tritt am Tage der Bekanntmachung der Genehmigung  in Kraft.

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage