22.08.2007 - 7.6 Bebauungsplan Nr. 9 / 07 (596)-Volmarsteiner St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Schumacher macht deutlich, dass es sich hier nicht um die für die Firma Putsch angedachte Fläche, sondern um die benachbarte nord- östlich angrenzende Fläche handele. Durch die Erweiterung könne die Firma Ottensmann ihre Logistikprobleme beheben.

 

Auf die Frage von Herr Panzer, ob die Fläche unterhalb der Hochspannungsleitungen der Firma Ottensmann zugeführt werden solle, entgegnet Herr Schumacher, dass die Nutzung in diesem Bereich noch zu prüfen sei.

Reduzieren

Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr.: 9/07 (596)

–Volmarsteiner Straße / Am Tempel– gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Fläche zwischen dem südwestlichen Teil des Rangierbahnhofs Vorhalle entlang der Volmarsteiner Straße, einschließlich der Weststraße von der Eisenbahnüberführung bis zur Einmündung der Volmarsteiner Straße, der Volmarsteiner Straße, der Straße "Am Tempel" und der Straße Oberste Hülsberg unter Ausschluss der östlichen Wohnbebauung.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll nach Ausarbeitung entsprechender Nutzungskonzepte bis zur Sommerpause 2008 erfolgen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=56886&selfaction=print