20.08.2007 - 4.6 Bürgerantrag zur Klärung des Rechts auf Zugang...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf und erteilt zunächst dem Antragsteller das Wort. Dieser führt aus, dass mit der Vorlage der Verwaltung seinem eigentlichen Anliegen nicht Rechnung getragen werde. Es sei ihm bei seinem Bürgerantrag darum gegangen, zu klären, dass ihm das Hausverbot seinerzeit nicht deshalb auferlegt worden sei, weil er sich in der betreffenden Ratssitzung unangemessen verhalten habe, sondern weil er im Amt des Oberbürgermeisters mit Nachdruck sein Recht auf Information eingefordert habe. Dies gebe die hier zu beratende Vorlage nicht wider, sie sei deshalb falsch. Herr Romberg wirft ein, dass die Erteilung des Hausverbotes offensichtlich nicht Gegenstand des hier vorliegenden Bürgerantrags gewesen sei und deshalb darüber nicht beraten werden könne. Er bittet den Antragsteller, nunmehr zum Ende seiner Ausführungen zu kommen. Der Antragsteller fährt in seinen Erläuterungen unbeirrt fort und schildert trotz mehrerer Einwände der Ausschussmitglieder und des Vorsitzenden ausführlich die Situation, die zur Erteilung des Hausverbotes geführt hat sowie dessen Auswirkungen. Herr Kurrat stellt den Antrag, nunmehr zum Schluss der Stellungnahme des Antragstellers und zur Beratung der Vorlage zu kommen. Der Antragsteller wendet hiergegen nochmals ein, dass die Vorlage unrichtig sei. Herr Romberg weist darauf hin, dass ein Antrag auf Beratung gestellt sei und lässt über den Antrag von Herrn Kurrat abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Herr Romberg bittet daraufhin den Antragsteller, seine Rede zu beenden und im Zuschauerraum Platz zu nehmen. Dieser Bitte wird unter Protest gefolgt. Herr Kurrat eröffnet die Aussprache mit der Feststellung, dass der Ton die Musik bestimme und stellt die Frage, ob dem Antragsteller das gleiche Recht wie jedem anderen Bürger und jeder anderen Bürgerin zustehe, in den in der Vorlagen genannten Diensträumen in die Niederschriften der Rats- und Ausschusssitzungen Einsicht zu nehmen. Herr Idel antwortet, dass dem Antragsteller aufgrund einer entsprechenden Anfrage an den Oberbürgermeister eine schriftliche Mitteilung zugegangen sei, in der ihm eingehend erläutert wurde, welche Dienststellen über die gewünschten Informationen verfügen und ab wann sie dort abzurufen sind. Dem Antragsteller sei ebenfalls mitgeteilt worden, dass er nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes das Recht habe, in die Tonaufzeichnungen der Rats- und Ausschusssitzungen hineinzuhören, allerdings sei hierfür aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwands eine Gebühr zu zahlen, die anhand der Gebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz ermittelt worden sei. Die ermittelte Gebühr betrage 50 Euro für die Bereitstellung der Tonaufzeichnung und beinhalte 15 Minuten Zeit zum Abhören des jeweiligen Abschnitts der Aufzeichnung. Für jede weitere Viertelstunde werde eine Gebühr in Höhe von 15 Euro erhoben. Die Gebühren seien im Voraus zu entrichten, auch dies ergebe sich aus der Gebührenordnung. Von diesem Angebot der Verwaltung habe der Antragsteller bisher keinen Gebrauch gemacht. Frau Kramps stellt fest, dass für alle Bürgerinnen und Bürger die gleichen Rechte gelten müssten. Sofern dem Antragsteller alle Möglichkeiten aufgezeigt wurden, sich zu informieren, seien diese Rechte gewahrt. Herr Römer fragt nach, ob das Hausverbot gegen den Antragsteller immer noch gelte. Dies wird von Herrn Idel verneint. Herr Kurrat führt aus, dass es interessant sei, zu erfahren, welche Rechte den Bürgerinnen und Bürgern nach dem Informationsfreiheitsgesetz zustehen. Die Möglichkeiten, sich zu informieren, seien in der Vorlage ausführlich und eindeutig dargelegt. Er sehe keinen weiteren Beratungsbedarf und stelle daher den Antrag, den Bürgerantrag für erledigt zu erklären. Herr Romberg stellt diesen Antrag zur Abstimmung, nachdem keine weiteren Wortmeldungen zu verzeichnen sind.

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Beschluss:

 

Der Bürgerantrag wird für erledigt erklärt.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

     15    

 

Dagegen:

      0     

 

Enthaltungen:

      0     

 

 

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Anlagen zur Vorlage