20.08.2007 - 4.3 Bürgerantrag der Freien Wählergemeinschaft Hage...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf und erteilt Herrn Dr. Bücker als Vertreter der Antragsteller, der Freien Wählergemeinschaft Hagen- Aktiv, das Wort. Herr Dr. Bücker führt aus, dass sich an der im Bürgerantrag beschriebenen Problematik bisher nichts geändert habe. Weder seien zusätzliche Parkplätze entstanden, noch sei die Verkehrs- und Parksituation in den umliegenden Straßen verändert worden. Der von der Verwaltung zugesagte Parkplatz für Kleingärtner sei ebenfalls noch nicht errichtet worden. Die Hausverwaltung Dicke weise mit dem hier vorliegenden Schreiben zu Recht darauf hin, dass aufgrund der Parksituation im Grenzweg der Zugang für Rettungsdienste erschwert sei. Diese Situation sei nicht weiter hinzunehmen. Falls es keine Möglichkeit gebe, zusätzliche Parkflächen zu schaffen, müsse die Verwaltung zumindest eine Verbesserung der Parksituation herbeiführen. Herr Romberg erläutert, dass die Ausführungen der Hausverwaltung Dicke mit dem Inhalt des Bürgerantrags nur indirekt zu tun hätten. In dem Bürgerantrag sei es zunächst darum gegangen, zusätzliche Parkflächen auf dem Gelände des Wissensparks zu schaffen. Dieses Ziel sei nicht erreicht worden, zumindest aber sei die Anzahl der Stellplätze so erweitert worden, dass nunmehr die Stellplatzverpflichtung erfüllt sei. Zur Errichtung weiterer Parkflächen könne der Betreiber des Wissensparks nicht gezwungen werden. Zwar sei die Parksituation nach wie vor nicht zufriedenstellend, rechtlich sei daran aber nichts zu ändern. Auch über Veränderungen der Durchfahrt- und Parkmöglichkeiten in den umliegenden Straßen sei ausgiebig diskutiert worden, jedoch gebe es offensichtlich keine Lösung, mit der alle Beteiligten zufrieden zu stellen seien. Frau Kramps führt aus, dass die Beschäftigung mit diesem Bürgerantrag sehr viel Mühe bereitet habe. Es habe sich gezeigt, dass es auch unter den Anwohnerinnen und Anwohnern der betroffenen Straßen unterschiedliche Auffassungen über mögliche Maßnahmen gebe. Das Problem sei überdies nicht neu, seit etwa zehn Jahren werde über die Verkehrssituation im Grenzweg und im Vogelherd diskutiert. Die geplante Errichtung des Parkplatzes für Kleingärtner scheitere daran, dass zurzeit die finanziellen Mittel für eine solche Maßnahme nicht bereit gestellt werden können. Herr Dr. Bücker stellt die Frage, wer im Schadenfall die Verantwortung dafür trage, wenn aufgrund der parkenden Fahrzeuge Rettungskräfte nicht rechtzeitig vor Ort einträfen. Herr Reike antwortet, dass im Bereich Vogelherd/ Grenzweg kürzlich eine Befahrung durchgeführt worden sei. Dabei sei kein behinderndes Parken festgestellt worden. Sofern dies bei einem Rettungseinsatz der Fall wäre, seien die Halterinnen und Halter dieser Fahrzeuge für die Folgen verantwortlich. Herr Kurrat drückt seinen Unmut darüber aus, dass der Versuch, eine gemeinsame Lösung in diesem Fall herbeizuführen, gescheitert sei. Der Kommunalpolitik seien hier Grenzen aufgezeigt worden. Die Verwaltung habe im Genehmigungsverfahren einen ÖPNV- Bonus gewährt, obwohl in der Realität kaum einer der Seminarteilnehmer öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch nehme. Eine Lösung sei unter diesen Umständen nicht herbeizuführen, der Bürgerantrag daher für erledigt zu erklären. Die Verwaltung solle die Situation weiter beobachten. Herr Romberg weist darauf hin, dass das Problem des behindernden Parkens kein Problem des Wissensparks sei, sondern an vielen Stellen des Stadtgebietes auftauche. Im vorliegenden Fall gebe es zumindest die Möglichkeit, die Halterinnen und Halter der Fahrzeuge über die Hotline des Wissensparks zu erreichen. Dies scheine auch zu funktionieren. Herr Römer stimmt dem zu und meint, dass solche Situationen künftig verhindert werden müssten. Frau Kramps meint, hierzu müsse man die rechtliche Grundlage ändern, in den entsprechenden Beschlussgremien sollte bei Bauvorhaben auf die Anwendung des ÖPNV- Bonus besonders geachtet werden. Herr Romberg meint, dass dies nicht unbedenklich sei, da möglicherweise ein Rechtsanspruch auf Anwendung dieser Regelung und somit auf Erteilung der Baugenehmigung bestehe. Herr Dr. Bücker fragt, wie der Stand der Planungen hinsichtlich des II. Bauabschnitts sei und ob hierfür zusätzliche Stellplätze nachgewiesen werden müssten. Frau Kramps verneint dies und erklärt, dass ihrem Wissen nach die Baugenehmigung bereits erteilt wurde und daher keine zusätzlichen Stellplätze nachgewiesen werden müssten. Es sei damit zu rechnen, dass sich die Situation dann noch verschärfe. Herr Romberg fasst die Ergebnisse der Diskussion zusammen und stellt den Antrag, den Bürgerantrag für erledigt zu erklären.

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Beschluss:

 

Der Bürgerantrag wird für erledigt erklärt.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

     15    

 

Dagegen:

      0     

 

Enthaltungen:

      0     

 

 

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