20.08.2007 - 4.4 Bürgerantrag zur Änderung der Baumschutzsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Mo., 20.08.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf und erteilt Herrn Dr. Bücker als Vertreter der
Antragsteller, der Freien Wählergemeinschaft Hagen, das Wort. Herr Dr.
Bücker erläutert den Inhalt des Bürgerantrags und weist darauf hin, dass
dieser mit den Naturschutzverbänden abgestimmt sei. Diese hätten nach
intensiver Auseinandersetzung mit diesem Thema einige Vorschläge in den
Bürgerantrag eingebracht, über die zu diskutieren sei. Unverständlich sei,
weshalb der Bürgerantrag erst heute im Beschwerdeausschuss behandelt werde, da
die Antragstellung bereits im April 2007 erfolgt sei. Der sich aus der Vorlage
ergebende Vorschlag der Verwaltung, dass vor einer Beratung über diesen
Bürgerantrag zunächst das Ergebnis der Beratung über die Aufhebung der Baumschutzsatzung
abzuwarten sei, könne nur als Zynismus aufgefasst werden. Herr Romberg
erläutert, dass der Bürgerantrag nicht auf die Tagesordnung der letzten Sitzung
gelangt sei, da diese in Abstimmung mit allen Fraktionen ausschließlich dem
Thema „Verbesserung der Situation der von Armut betroffenen Bürgerinnen
und Bürger“ gewidmet worden sei. Die Vorlage zur Aufhebung der
Baumschutzsatzung befinde sich derzeit im Beratungsgang. Es sei wenig sinnvoll,
im Beschwerdeausschuss über eine Änderung der Baumschutzsatzung zu beraten,
während in den Fachgremien gleichzeitig über eine Aufhebung der Satzung
diskutiert werde. Mit Zynismus habe dies nichts zu tun. Herr Kurrat führt
zum Inhalt des vorliegenden Bürgerantrags aus, dass, unabhängig davon, aus welchen
Gründen eine Aufhebung der Baumschutzsatzung angestrebt werde, diese zu
befürworten sei. Es gelte der Grundsatz „Privat vor Staat“. Die
Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger müsse auch für die eigenen Bäume
im Garten gelten. Über das Ergebnis der Beratungen über die Aufhebung der Baumschutzsatzung
solle nach der entsprechenden Sitzung des Rates berichtet werden. Frau
Kramps meint, dass über den Bürgerantrag erst dann beraten werden könne,
wenn über die Baumschutzsatzung an sich diskutiert worden sei. Sollte das
Ergebnis so lauten, dass die Baumschutzsatzung bestehen bliebe, müsse über
Finanzierungsmöglichkeiten nachgedacht werden. Wenn hier gefordert werde, die
Baumschutzsatzung zu verschärfen und damit noch mehr Verwaltungsaufwand zu
verursachen, dann müssten auch Vorschläge erfolgen, wie dies zu finanzieren
sei. Herr Römer bestätigt die Auffassung von Herrn Kurrat und meint,
dass sich Bürgerinnen und Bürger durch die Baumschutzsatzung bevormundet
fühlten. Die meisten wünschten sich, dass die Baumschutzsatzung lieber heute
als morgen aufgehoben würde. Herr Dr. Bücker schlägt vor, dass die
Aufgaben des Baumschutzes wieder vom Grünflächenamt wahrgenommen werden
könnten, dann könne die Stelle beim Forstamt dennoch wegfallen. Herr Romberg
schlägt vor, die Diskussion an dieser Stelle zu beenden und als erste
Lesung zu betrachten. Der Bürgerantrag werde wieder aufgegriffen, wenn die
Beratungen über die Vorlage „Baumschutzsatzung“ abgeschlossen
seien.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39,7 kB
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