20.08.2007 - 4.4 Bürgerantrag zur Änderung der Baumschutzsatzung

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf und erteilt Herrn Dr. Bücker als Vertreter der Antragsteller, der Freien Wählergemeinschaft Hagen, das Wort. Herr Dr. Bücker erläutert den Inhalt des Bürgerantrags und weist darauf hin, dass dieser mit den Naturschutzverbänden abgestimmt sei. Diese hätten nach intensiver Auseinandersetzung mit diesem Thema einige Vorschläge in den Bürgerantrag eingebracht, über die zu diskutieren sei. Unverständlich sei, weshalb der Bürgerantrag erst heute im Beschwerdeausschuss behandelt werde, da die Antragstellung bereits im April 2007 erfolgt sei. Der sich aus der Vorlage ergebende Vorschlag der Verwaltung, dass vor einer Beratung über diesen Bürgerantrag zunächst das Ergebnis der Beratung über die Aufhebung der Baumschutzsatzung abzuwarten sei, könne nur als Zynismus aufgefasst werden. Herr Romberg erläutert, dass der Bürgerantrag nicht auf die Tagesordnung der letzten Sitzung gelangt sei, da diese in Abstimmung mit allen Fraktionen ausschließlich dem Thema „Verbesserung der Situation der von Armut betroffenen Bürgerinnen und Bürger“ gewidmet worden sei. Die Vorlage zur Aufhebung der Baumschutzsatzung befinde sich derzeit im Beratungsgang. Es sei wenig sinnvoll, im Beschwerdeausschuss über eine Änderung der Baumschutzsatzung zu beraten, während in den Fachgremien gleichzeitig über eine Aufhebung der Satzung diskutiert werde. Mit Zynismus habe dies nichts zu tun. Herr Kurrat führt zum Inhalt des vorliegenden Bürgerantrags aus, dass, unabhängig davon, aus welchen Gründen eine Aufhebung der Baumschutzsatzung angestrebt werde, diese zu befürworten sei. Es gelte der Grundsatz „Privat vor Staat“. Die Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger müsse auch für die eigenen Bäume im Garten gelten. Über das Ergebnis der Beratungen über die Aufhebung der Baumschutzsatzung solle nach der entsprechenden Sitzung des Rates berichtet werden. Frau Kramps meint, dass über den Bürgerantrag erst dann beraten werden könne, wenn über die Baumschutzsatzung an sich diskutiert worden sei. Sollte das Ergebnis so lauten, dass die Baumschutzsatzung bestehen bliebe, müsse über Finanzierungsmöglichkeiten nachgedacht werden. Wenn hier gefordert werde, die Baumschutzsatzung zu verschärfen und damit noch mehr Verwaltungsaufwand zu verursachen, dann müssten auch Vorschläge erfolgen, wie dies zu finanzieren sei. Herr Römer bestätigt die Auffassung von Herrn Kurrat und meint, dass sich Bürgerinnen und Bürger durch die Baumschutzsatzung bevormundet fühlten. Die meisten wünschten sich, dass die Baumschutzsatzung lieber heute als morgen aufgehoben würde. Herr Dr. Bücker schlägt vor, dass die Aufgaben des Baumschutzes wieder vom Grünflächenamt wahrgenommen werden könnten, dann könne die Stelle beim Forstamt dennoch wegfallen. Herr Romberg schlägt vor, die Diskussion an dieser Stelle zu beenden und als erste Lesung zu betrachten. Der Bürgerantrag werde wieder aufgegriffen, wenn die Beratungen über die Vorlage „Baumschutzsatzung“ abgeschlossen seien.

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Beschluss:

 

Der Bürgerantrag wird vertagt, bis die Beratungen über die Aufhebung der Baumschutzsatzung – Vorlage Nr. 0590/2007 - abgeschlossen sind.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

     15    

 

Dagegen:

      0     

 

Enthaltungen:

      0     

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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