28.08.2007 - 6 Bebauungsplan Nr. 3/05 Am Höing/Pferdewiesea) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im Namen der CDU-Fraktion spricht sich Frau Neuhaus zum jetzigen Zeitpunkt gegen die Bebauung der Pferdewiese aus. Man plant bereits die Errichtung eines Sportzentrum am Ischeland (Bau des Freizeitbades, Neu- / Ausbau der Ischelandhalle, Ausstattung des SSV-Platzes mit Kunstrasen). Der Trainingsbetrieb auf dem SSV-Platz wird sich erheblich erhöhen, so Frau Neuhaus weiter. Den damaligen Bau einer Mehrzweckhalle hat ein Anwohner verhindert, so Frau Neuhaus. Dies dürfe nicht noch einmal riskiert werden. Der Sportbetrieb am Ischeland geht vor, bevor der Verkauf der Grundstücke erfolgt. Die Bebauung kann dann wieder zum Problem für den Sportbetrieb werden.

 

Auch Herr Tenne betont, dass der Bereich Sport an dieser Stelle vorgeht. Bereits heute geht aus der Vorlage hervor, dass Konflikte durch die Heranbauung an die Sportanlagen entstehen werden. Problemfelder sind die Duldungsgenehmigungen der zukünftigen Nutzer und die Einschränkung der Belegungszeiten durch die Sportverwaltung, so Herr Tenne weiter. Außerdem wird der Reiterverein durch die Bebauung in seiner Existenz gefährdet. Dem Verein steht keine andere Fläche als Pferdewiese zur Verfügung.

Aus sportpolitischer Sicht kann aufgrund der bekannten Problemfelder keine Zustimmung erfolgen. Bei der Gesamtbebauung des Ischelandbereichs, wird es ohnehin Probleme hinsichtlich Lärm- / Immissionsschutzes Probleme geben, so Herr Tenne abschließend.

 

Es ist zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund des Gutachtens schon bekannt, so Herr Dr. Fischer, dass es durch den Spielbetrieb auf den umliegenden Plätzen zu Lärmüberschreitungen kommen wird. Eine Zustimmung zur Bebauung der Wiese kann durch den Sport- und Freizeitausschuss keinesfalls erfolgen. Die anderen Gremien müssen davon überzeugt werden, dass die Bebauung der Pferdewiese ein potenzielles Aus für den Sportpark Ischeland sein kann.

 

Herr Rissmann stimmt mit Frau Neuhaus und Herrn Tenne überein. Herr Rissmann erläutert die gleiche Problematik am Sportplatz Wörthstraße, wo Anwohner günstige Grundstücke erworben haben. Auch hier kam es schnell zu Klagen, welche den Sport beeinträchtigt haben. Herr Rissmann ist generell gegen die Bebauung, der letzten noch grünen Flächen in der Stadt.

 

Der Bebauung zuzustimmen, wäre verantwortungslos, so Frau Opitz. Zuerst muss die gesamtstädtische Sportplanung abgeschlossen sein, dann kann erneut über eine Bebauung durch Wohnhäuser nachgedacht werden.

 

Frau Neuhaus erläutert, dass sich die Fläche der Pferdewiese zwar problemlos zur Bebauung eignet, dass aber auch zugesagt wurde, dass die Grundstücke erst nach Fertigstellung des „Sportparks“ zum Verkauf angeboten werden.

 

Herr Dr. Fischer betont nochmals, dass es keinesfalls nochmals passieren darf, dass Sportvorhaben durch Anwohner verhindert werden.

 

Es kann nicht verantwortet werden, so Herr Tenne, dass die neu aufgewertete, sehr funktionsfähige Sportanlage durch die dann angrenzende Bebauung nur sehr eingeschränkt genutzt werden kann.

 

Auch die Fraktion Bürger für Hagen schließt sich dem an, so Herr H. Erlmann. Die gleiche Problematik sei ebenfalls bei einer Festwiese in Boele bekannt. Auch hier wurden mit Duldungspflicht Wohnhäuser gebaut. Mittlerweile können auf der Anlage aufgrund der Anwohnerbeschwerden nur noch 3 Veranstaltungen im Jahr stattfinden, so Herr H. Erlmann weiter.

 

 

 

 

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Beschluss:

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 3/05 auf der Grundlage der Neufassung des Baugesetzbuches vom 01.01.2007 als vereinfachtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB fortzuführen.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Änderung bzw. Verkleinerung des Bebauungsplanes.

 

Zu c)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/05 – Am Höing/Pferdewiese nebst der Begründung vom 08.05.2007 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

X

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

Dafür:

-

Dagegen:

-16-

Enthaltungen:

-

 

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Anlagen zur Vorlage